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jeudi 19 février 2015

Kann Luxemburg sich den Anbau von Raps noch leisten?

In ihrer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Justin Turpel schreiben Umweltministerin Carole Dieschbourg und der Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz Fernand Etgen über den Raps: „Des Weiteren stimmt es nicht, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz beim Raps grundsätzlich besonders hoch einzuschätzen ist".
Beruht die Einschätzung der Minister, den PSM Einsatz beim Raps als nicht besonders zu bewerten also darauf, dass der Pestizideinsatz bei anderen Kulturen (noch) höher ist? Jedenfalls schreibt der Beratungsdienst der Landwirtschaftskammer über die Pflanzenschutzmaßnahmen im Raps folgendes: „Über die Saison werden teilweise bis zu sieben Spritzapplikationen mit verschiedenen Pflanzenschutzmitteln (Insektizide, Fungizide, Wuchsregler) im Winterraps ausgebracht.“

Raps ist ein Windbestäuber und bräuchte keine Bestäubung durch Insekten. Es ist allerdings wissenschaftlich erwiesen, dass durch den zusätzlichen Einsatz von Bienen beim Raps deutlich höhere Erträge erzielt werden können. Sowohl Landwirte wie Imker würden also von der Aufstellung von Bienenvölkern nahe bei den Rapsfeldern profitieren, wären da nicht die häufigen Pestizidbehandlungen:
  • Bienen und andere Insekten werden durch die Insektizide geschädigt. Praktisch alle akuten Vergiftungsfälle von Bienenvölkern im Frühjahr werden während der Rapsblüte festgestellt.
  • Rapshonig enthält oft Rückstände von Fungiziden und Insektiziden (Quelle DEBIMO)
Als Konsequenz davon versuchen mittlerweile immer mehr Imker ihre Bienenvölker so weit entfernt wie nur möglich von den Rapsfeldern aufzustellen. Imker, die auch Pollen von ihren Bienenvölkern sammeln, stellen diese Aktivität ab der Rapsblüte sogar ganz ein, um dem Risiko von Pestizid-Rückständen im Pollen aus dem Weg zu gehen.


Auf der Informationsversammlung vom Mouvement écologique wies Ministerin Dieschbourg anhand von aussagekräftigen Zahlen auf die Dringlichkeit einer Lösung für unser Trinkwasserproblem hin:
  • Wir verbrauchen in Luxemburg täglich 120.000 m3 Trinkwasser
  • 45.000 m3 sind mit dem Raps-Herbizid Metazachlor-ESA belastet
  • Die jährlichen Kosten für die notwendige Aufbereitung belaufen sich auf 6-7 Mio. Euro
  • Raps wurde im Jahr 2014 auf einer Fläche von 3.700 ha angebaut
  • Die indirekten Kosten des Rapsanbaus für die Allgemeinheit belaufen sich also auf durchschnittlich 1.700 Euro / ha!
Außerdem muss das Wassersyndikat SEBES das Oberflächenwasser aus dem See vermehrt mit Quellwasser aus Tiefenbohrungen mischen, mit bisher schwer einzuschätzenden Konsequenzen auf unsere Grundwasserreserven. All diese zusätzlichen Kosten müssen entweder über den Wasserpreis oder über das Verursacherprinzip („pollueur payeur“) gedeckt werden.

Angesichts dieser Sachlage müsste der intensive Anbau von Raps in Luxemburg Frage also zumindest kritisch hinterfragt werden!

jeudi 5 juin 2014

BEE FIRST Monitoring - Minister Etgen verspricht spannende Resultate

In der heutigen öffentlichen Sitzung der Chamber hat der Abgeordnete Henri Kox (déi gréng) einige Fragen zum Monitoring Projekt BEE FIRST an Landwirtschaftsminister Fernand Etgen gerichtet.


Das BEE FIRST Projekt wurde 2011 beim Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann (CRPGL) gestartet, mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfe von einigen Imkern. Das Projekt wird Ende 2014 auslaufen.

Zusammenfassung der Antworten von Minister Etgen:

1. Der Zusammenhang zwischen der Praxis verschiedener Varrobehandlungen der Imker wurde schon analysiert, den Imkern vorgestellt und auch in einer wissenschaftlichen Zeitung veröffentlicht

2. Die Untersuchungen von Bienenkrankheiten, Parasiten und Viruserkrankungen sind abgeschlossen. Eine wissenschaftliche Publikation ist in Arbeit.

3. Aktuell arbeiteten die Wissenschaftler vom Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann (CRPGL) an der Auswertung der Bienenverluste der letzten Jahre.
Die Verluste werden mit den Daten der Landnutzung verglichen um den Imkern eventuell die Möglichkeit zu geben, die Standplätze der Bienen nach den besten Überlebenschancen auszusuchen.
Untersucht wird auch der Einfluss verschiedener landwirtschaftlicher Kulturen auf die Sterblichkeitsrate der Bienenvölker. Zu diesem 3. Punkt versprach Minister Etgen "interessante und spannende Korrelationen", welche aber noch zu überprüfen seien. Die Veröffentlichung soll Mitte 2014 erfolgen.

Das Gesamtbudget belief sich auf 346.000 Euro. Der Minister stellt eine Weiterführung des Projekts für weitere 3 Jahre in Aussicht. Eine Entscheidung hierüber wird nach dem Vorstellen der Resultate vom CRPGL getroffen.

Frage von Henri Kox

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Antwort von Minister Fernand Etgen

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samedi 19 avril 2014

Greenpeace Studie findet viele Pestizide im Pollen

Greenpeace hat im April 2014 eine "Analyse von Pestizidrückständen in Bienenbrot und Pollenhöschen von Honigbienen aus 12 europäischen Ländern" veröffentlicht.
Die Resultate sind bedenklich: In 2/3 der Proben wurden Rückstände von synthetischen Pestiziden gefunden.

Die Studie, welche in 12 Ländern der EU durchgeführt wurde, bestätigt, was Insidern schon längst bekannt ist:  Bienen kommen das ganze Jahr über mit einer Vielzahl von Pestiziden in Kontakt.
Erfreulicherweise wurden in den 5 Pollenproben aus Luxemburg keine Rückstände festgestellt. Bei einer Honigprobe wurde allerdings Thiachloprid gefunden, ein Insektizid aus der Familie der Neonikotinoide, welches im Rapsanbau zur Anwendung kommt.

Raus aus dem Raps?

Unter den Imkern, die auch Pollen sammeln, gehört es mittlerweile zur guten fachlichen Praxis, während der Rapsblüte keinen Pollen zu sammeln. Rapspollen ist enthält mit großer Wahrscheinlichkeit immer Rückstände von diesem oder jenem Agrargift. Dies will man sich selbst und seinen Kunden nicht zumuten. Deshalb probieren viele Imker in letzter Zeit auch vermehrt ihre Bienenstände so weit wie möglich von Rapsfeldern entfernt einzurichten. Leider eine aufreibende Tätigkeit weil Raps praktisch flächendeckend angebaut wird, die Bienen bis zu 3 km weit fliegen und Raps jedes Jahr woanders angebaut wird.
Dabei wäre die Rapspflanze im Idealfall (nicht gebeizt, nicht gespritzt...) ein idealer Pollen- und Nektarlieferant für die Bienen und würde dabei von der Bestäubung durch Bienen und andere Insekten profitieren. Eben nur im Idealfall...

Doch nicht nur Raps, sondern auch andere Kulturen werden von vielen Imkern am liebsten gemieden, so z.B. der Mais. Siehe ein Dokument vom Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht aus dem Jahr 2010.

Nicht alle Gifte kommen aus der Landwirtschaft

Im Bienenbrot wurden auch Akarizide wie Amitraz, Coumaphos und tau-Fluvalinate nachgewiesen. Es sind dies allesamt Wirkstoffe welche bei der Bekämpfung der Varroamilbe eingesetzt werden. Bioimker dürfen diese Mittel nicht einsetzen, genauso wir Biolandwirte keine synthetischen Pestizide benutzen dürfen.

Wie kann der Imker Rückstände verhindern?

Wenn wir Imker möglichst wenig Rückstände in Pollen und Honig wollen und unsere Bienen vor Agrar- und anderen Giften schützen wollen, dann sollen wir
  • unsere Bienen so weit entfernt wie möglich von Rapsfeldern und anderen; für Bienen potentiell gefährlichen Kulturen; aufstellen,
  • während der Rapsblüte keinen Pollen sammeln,
  • selber konsequent sein und keine synthetischen Pestizide gegen die Varroamilbe einsetzen,
  • die alten Waben aus den Bienenvölkern regelmässig entfernen und entsorgen

samedi 15 février 2014

Wird EU Kommission neuen Genmais zulassen?

Trotz Ablehnung durch das EU Parlament und trotzdem sich Anfang Februar auch im EU Rat 19 der 28 Mitgliedsländer gegen die Zulassung der genetisch veränderten Maissorte TC1507 ausgesprochen haben, wird die EU Kommission wahrscheinlich in Kürze dem Anbau zustimmen. Wie kann es sein, dass die EU Kommission wieder gegen den Willen der Mehrheit seiner Bürger eine Entscheidung durchsetzt, welche einzig und allein den Interessen einigen großen Konzerne dient?


Foto (c) liberation.fr

Die genetisch veränderte Maissorte TC1507 von Pioneer /Dow Agroscience

hat folgende Eigenschaften: Insektenresistenz gegen den Maiszünsler durch ein Bt‑Toxin und eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat, also z.B. Roundup. Ähnlich wie der Genmais MON810 von Monsanto wurde auch TC1507 schon in den 1990er Jahren entwickelt. Diese GV-Pflanze der ersten Generation produziert also selber ein Insektizid und ist dabei gleichzeitig resistent gegen ein Herbizid. Sie ist ein Spiegelbild für die industrielle Landwirtschaft: Viel Chemie auf Acker und Teller!

Mais ist eine Pflanze die hauptsächlich in gemäßigt warmen Regionen gedeiht. Wie kann es sein, dass Länder wie Schweden oder Finnland, wo der Maisanbau überhaupt keine Rolle spielt, sich für den Anbau von Gemais aussprechen? Welche Interessen stecken hinter dieser Entscheidung? Was wurde diesen Ländern im Gegenzug versprochen? Von wem?

Das Zustandekommen der Entscheidung ist ein Spiegelbild für die weiterhin undemokratische Funktionsweise der EU

Kurz vor der Europawahl Ende Mai geben die Instanzen der EU wieder einmal kein gutes Bild ab. Die Politikverdrossenheit der Bürger ist verständlich.

Wie bei der neuen EU Honigrichtlinie, welche Verunreinigungen von Honig mit Pollen von GV-Pflanzen verschleiern soll, muss auch diese Entscheidung im Rahmen der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen den Ländern der EU, USA, Kanada u.A. gesehen werden. Die EU Kommission, welche der landwirtschaftlichen Gentechnik positiv gesinnt ist, will alles vermeiden, was dieses Abkommen gefährden könnte. Die Ablehnung der EU Bürger gegenüber der landwirtschaftlichen Gentechnik stört hier nur.

Es regt sich Widerstand auf EU Ebene

Einen Tag nach dem im EU Rat keine Mehrheit gegen die Zulassung zustande gekommen ist, haben 12 Länder (Frankreich, Luxemburg, Polen, Österreich, Bulgarien, Zypern, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Slovenien und Malta) einen Brief an Tonio Borg, Mitglied der EU Kommission, zuständig für Gesundheit, geschrieben. Sie fordern die EU Kommission dazu auf, die Zulassung für den TC1507 Mais zu verzichten.

Quer durch alle Fraktionen regt sicht auch Widerstand im EU Parlament: Die Fraktion der Grünen erwägt gar einen Misstrauensantrag gegen EU-Kommission falls die Genmais-Zulassung kommt.

Wird die EU Kommission die Europawahlen abwarten?

Schon werden Stimmen von Politikern laut, welche die EU Kommission auffordern, die Entscheidung nach den Europawahlen hinauszuzögern. Den EU Bürgern also eine heile Welt vorgaukeln und nach den Wahlen alles durch winken? Für wie dumm hält man uns eigentlich?

dimanche 15 décembre 2013

Biodiversität aus Gambia? De Regierungsprogramm vun der blo-rout-gringer Majoritéit ënnert der Lupp

Zanter Ufank Dezember ass de Regierungsprogramm vun der neier Koalitioun bekannt. Wat kënne mär Beienziichter eis erwoarden?

Verschidden Aussoen aus deem 200 Säiten décke Regierungsprogramm loossen zumindest d’Hoffnung zou, dass an deene nächste 5 Joer an de Beräicher Ëmweltschutz a Landwirtschaft an eng Richtung geschafft soll ginn, déi aus dem Bléckwénkel vum Beienziichter positiv ass.

E puer allgemeng Aussoen zu der Landwirtschaft an dem Ëmweltschutz:
  • (...) révision du Plan national pour la protection de la nature (PNPN) avec l’ensemble des acteurs, tout en tenant compte de l’état actuel de la biodiversité et des écosystèmes
  • (...) verdissement (…) par le maintien des prairies permanentes, la diversification des cultures arables et le maintien d’une surface d’intérêt écologique sur les terres arables (…)
  • Le Gouvernement mettra en place une plateforme permanente « biodiversité et agriculture » afin de promouvoir l’échange entre tous les acteurs concernés.
  • Par une réforme des aides au développement rural (...), le Gouvernement cherchera à les orienter de façon à atteindre de façon ciblée, cohérente et coordonnée les objectifs dans les domaines de la protection des eaux et de la biodiversité. Le Ministère assurera que le plan de développement rural (PDR) sera discuté et établi en étroite collaboration avec tous les acteurs concernés (...)
  • Une préoccupation majeure du Gouvernement consistera à la conciliation de la politique agraire avec les défis de la protection de la nature et des ressources naturelles, notamment l’eau potable et les terres agricoles.

D’Biolandwirtschaft soll méi ënnerstëtzt ginn, wat eis jo direkt entgéint kënnt, well an der Biolandwirtschaft ouni Pestiziden geschafft gëtt:
  • Le plan d’action « agriculture biologique » sera poussé aussi bien qualitativement que du point de vue des ressources humaines. Le Ministère encouragera notamment avec de plus amples moyens financiers le développement de l’agriculture biologique et la conversion (...) vers l’agriculture biologique.

D’Opstelle vum nationalen Aktiounsplang Pestiziden, bei dem Lëtzebuerg ee grousse Retard huet, soll dann endlech ugepaakt ginn:
  • Le projet de programme d’action « pesticides » sera discuté dans des réunions communes avec les acteurs concernés, y compris les associations actives dans le domaine de l’environnement naturel. Une analyse de la situation actuelle constituera le point de départ pour la définition d’un catalogue de mesures prioritaires à court et moyen terme, la finalité étant de réduire au maximum l’utilisation de pesticides dans la pratique agricole, viticole et horticole.

Ganz konkret hoffen ech bei folgender Ausso, dass de Landwirtschaftsministère endlech Zuelen iwwert de Pestizid-Verbauch wäert public maachen.
  • Le Gouvernement mettra en œuvre une réforme du droit à l’information tout particulièrement en ce qui concerne les informations relatives aux questions environnementales

Di kritesch Positioun vun där leschter Regierung géint Gentechnik an der Landwirtschaft soll weider gefouert ginn:
  • Le Gouvernement continuera à appliquer le principe de précaution en matière d’organismes génétiquement modifiés (OGM), à promouvoir une agriculture durable « sans OGM » et à défendre sa position critique face aux OGM aussi bien au Luxembourg qu’aux niveaux européen et international. Il interdira dans la mesure du possible l’utilisation d’OGM au niveau national et lancera des actions d’information et de sensibilisation en la matière. Le Ministère veillera également à réduire autant que possible les importations de plantes génétiquement modifiées servant d’aliments pour animaux.

Als Hunneg Produzenten si mer direkt vu folgenden Aussoen concernéiert. Eng Marque Nationale dierft also gestäerkt ginn:
  • Le Gouvernement promouvra l’utilisation des produits du terroir de qualité et des produits biologiques dans les lieux de restauration collectifs qui fonctionnent sous tutelle étatique.
  • (…) promouvoir auprès du consommateur une alimentation sûre, saine et de qualité, garantie par des contrôles efficaces et certifiée par des labels de qualité reconnus.
  • Le Gouvernement analysera la multitude de labels alimentaires existants et fera un bilan critique en vue de mieux cibler son soutien financier et administratif.
  • (…) le Gouvernement entend créer une task force « Sécurité alimentaire » regroupant Ministères, administrations et acteurs économiques afin d’améliorer les compétences mutuelles à l’égard  des pesticides, contaminants industriels, contaminants agricoles, OGM, (…)
  • Le Ministre organisera régulièrement des tables rondes appelées « Zukunftsforum » afin de discuter avec tous les concernés des aspects de la politique agraire et de la protection des consommateurs.

Bei der folgender Ausso geet et och em d’Regelen vum Opstellen vun de Beievölker an der Uertschaften, wou mer schonn Ufank 2013 bei der ITM intervenéiert hunn, fir dës Regelen manner restriktiv ze maachen (cf. Editorial Beienzeitung 03/2013):
  • Le Gouvernement élaborera à brève échéance tous les règlements grand-ducaux à l'égard des établissements de la classe 4.

Een interessanten Aspekt aus villen Aussoen ass deen, dass di nei Regierung méi op Dialog wëll setzen. Mär sollen also net zécken a bei deene verschiddene Ministeren ganz kloer  eisen Usproch umellen, fir mat um Dësch ze sëtzen, wann iwwert Themen diskutéiert gëtt, déi d’Beien oder d’Imkerei direkt oder indirekt betreffen.

Mee Pabeier ass bekanntlech gedëlleg. Schéin wier et awer wa mer a 5 Joer dës Koalitioun kéinten vu “Gambia”  op “Biodiversitéits-Koalitioun” kéinten ëmdeefen. Wuel dann awer éischter mat Hunneg wéi mat Wäiwaasser...

jeudi 1 août 2013

Pestizide und Bienen: EFSA legt neue Leitlinien vor

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden veröffentlicht. Dem Schutz der Bienen wird dabei vermehrt Rechnung getragen.

BEE LIFE, eine Vereinigungeuropäischer Imkerverbände, begrüsst ausdrücklich die Arbeit der EFSA und die neuen Vorschläge, weist aber zugleich auf einige Schwachstellen hin: So steht im EFSA Dokument z.B. geschrieben, dass eine 7 prozentige Abnahme der Stärke eines Bienenvolks in Folge eines Kontakts mit Pestiziden, hinnehmbar sein soll.

Für Imker ist dies absolut nicht akzeptabel! Würde ein Bauer eine 7 prozentige Gewichtseinbusse einer Kuh, in Folge einer Pestizid-Applikation, hinnehmen?!


vendredi 12 juillet 2013

Lëtzebuerg ersauft am Glyphosat

Eng ganz bedenklech Praxis aus der intensiver Landwirtschaft gëtt also elo offiziell vun der Landwirtschaftskammer recommandéiert. Nämlech de flächendeckenden Asaz vu Glyphosat, besser bekannt ënnert dem Numm ROUNDUP

Zitat Chambre d'Agriculture (Pflanzenbauberatung, Juli 2013): "Zur Ernteerleichterung und um zu verhindern, daß Unkrautsamen die Feuchte der Getreideprobe anheben, können stark verunkrautete oder zwiewüchsige Getreidebestände mit einem glyphosathaltigen Produkt ab-gespritzt werden."
Em wat geet et? Wann de Bauer seng Kären an der Millen ofliwwert, gëtt ënnert anerem d'Fiichtegkeet gemooss. Ass déi ze héich, kritt de Bauer manner bezuelt. Also gëtt gesprëtzt dass et kraacht!
Zu Lëtzebuerg ginn op iwwer 20.000 Ha Kären ugebaut. Bei 3L Roundup/Ha ka jiddereen sech ausrechnen wéi vill vum Herbizid Roundup elo op d'Felder gespritzt gëtt.

Réckstänn vu Glyphosat kommen esou och an d'Brout, an uschléissend an de mënschleche Kierper! Dat weisen Analysen, déi elo vum "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)" verëffentlecht goufen: http://www.bund.net/index.php?id=18026

Well zu Lëtzebuerg d'Thema Pestiziden Tabu ass, gouf och dës sensibel Tatsaach bis elo ënnert den Teppech gekiert!

Wéi et schéint, kënnt elo awer Bewegung an den Dossier. Wahrscheinlech wéinst de Studien aus Däitschland hunn di Verantwortlech vun der Klengbettener Millen sech elo iwwert di Praxis opgereegt. Aus guddem Grond: Ee groussen Deel vun hirem Miel gëtt un d'Bäcker verkaaft...

jeudi 1 novembre 2012

Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen

D'Dokument "Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen - Für ein Verbot der Neonikotinoiden im Ackerbau" gouf am November 2012 vum Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht veröffentlecht:


Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen
Für ein Verbot der Neonikotinoiden im Ackerbau
Informationen und Forderungen des Luxemburger Landesverbandes für Bienenzucht (November 2012)

Die Honigbiene ist nicht die einzige Insektenart, die bei der Bestäubung der entomophilen Pflanzen eine Bedeutung spielt. Für den Ertrag von zahlreichen Kulturpflanzen sind Honigbienen von größter wirtschaftlicher Bedeutung.
Weltweit wird Bienensterben zu einem immer größeren Problem, weil mehrere Faktoren zusammenwirken, wie etwa Bienenkrankheiten, geschwächte Immunität der Bienen gegen Krankheitserreger und Parasiten, Klimawandel, zum Teil veränderte Flächennutzung mit Zeiten von Futtermangel für die Bienen sowie der Einsatz von Pestiziden und die Anwendung nicht nachhaltiger Anbaumethoden.
EU Parlament und der EU Kommission haben in den letzten Monaten mehrfach über die Probleme berichtet und dabei die Risiken der neurotoxischen Pestizide in Form von Behandlungsmitteln für Saatgut hervorgehoben.
Mehrere EU Mitgliedsländer haben bereits den Einsatz verschiedener Substanzen verboten.
In Luxemburg gibt es kaum Zahlen über den Einsatz der Pestizide. Vielerorts wird ein Mantel des Schweigens über das Thema gelegt. Informationen werden oft nur unter der Hand weitergegeben.
Mit diesem Dokument wollen die Imker über die rechtliche Situation in Luxemburg informieren und, entsprechend dem Vorsorgeprinzip, auf ein Verbot der für Bienen gefährlichen neurotoxischen Saatgutbeizen hin wirken.

Neurotoxische Insektizide gefährden die Bienen

Insektizide der Familie der Neonikotinoide (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam) werden oft als in Form von Beizmittel für Saatgut genutzt.
Die gemeinsamen Charakteristiken diese Substanzen sind:
  • Die systemische Wirkung in allen Pflanzenteilen, einschließlich der Blüten.
  • Die Substanzen sind extrem toxisch für Bienen, können zu akuten oder chronischen Vergiftungen führen
  • Diese Substanzen und ihre Metaboliten sind remanent, d.h. sie reichern sich in Boden und Grundwasser an.
  • Produkte mit diesen Substanzen werden mittlerweile flächendeckend im Ackerbau eingesetzt.
Entgegen dem was die Hersteller dieser Produkte heute noch behaupten, verhindert die Saatgutbehandlung nicht den direkten Kontakt der Bienen mit den Substanzen. Es liegen genügend wissenschaftliche Daten vor, um den Einfluss der Neonikotinoide auf die Bienen und ihre Umwelt einzuschätzen.
Völkerverluste bei Honigbienen werden durch den Imker festgestellt. Komplettes Unwissen herrscht allerdings über die ebenso geschädigten Insekten, speziell andere Bestäuber wie Hummeln und Solitärbienen, Mücken (Schwebfliegen) oder Käferen, also über den potentiellen Impakt auf die gesamte Insektenwelt.
Trotzdem wird Saatgut, welches mit diesen Substanzen behandelt ist, weiter vermarktet. Einzelne Länder haben den Einsatz dieser Produkte aber mittlerweile verboten.


EU Kommission und Parlament - Politische Initiativen und gesetzliche Lage

RICHTLINIE 2009/128/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden

„Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 26. November 2011 nachzukommen.“
„Bis zum 26. November 2012 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten ihre nationalen Aktionspläne“
Die Richtlinie wurde noch nicht in Luxemburger Recht umgesetzt.
Im Sinne von Artikel 4 (1) der Richtlinie, fordert die FUAL, als Vertreter einer „relevanten Interessengruppe“, bei der Aufstellung und Überprüfung des nationalen Aktionsplans berücksichtigt zu werden.



VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Die Verordnung regelt auch Ein- und Ausfuhr, Lagerung und Inverkehrbringen der Behandlungsmittel für Saatgut.

Die Verordnung verlangt auch besser Testverfahren für Honigbienen und Honigbienenlarven.

Artikel 49 (2): „Bestehen erhebliche Bedenken, dass das behandelte Saatgut gemäß Absatz 1 wahrscheinlich ein schwerwiegendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt und dass diesem Risiko durch Maßnahmen, die der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten getroffen hat bzw. haben, nicht auf zufrieden stellende Weise begegnet werden kann, so werden unverzüglich Maßnahmen zur Einschränkung oder zum Verbot der Verwendung und/oder des Verkaufs des entsprechend behandelten Saatguts nach dem in Artikel 79 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren getroffen.“

Artikel 67 (1): „Hersteller, Lieferanten, Händler, Einführer und Ausführer von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens fünf Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie herstellen, einführen, ausführen, lagern oder in Verkehr bringen. Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind.
Sie stellen die einschlägigen Informationen in diesen Aufzeichnungen auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung. Dritte wie beispielsweise die Trinkwasserwirtschaft, Einzelhändler oder Anrainer können bei der zuständigen Behörde um Zugang zu diesen Information ersuchen“


Richtlinie 2010/21/EU der Kommission vom 12. März 2010 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates hinsichtlich Sonderbestimmungen zu Clothianidin, Thiamethoxam, Fipronil und Imidacloprid

Die Richtlinie wurde erlassen in Folge massiver Bienenverluste, durch den Einsatz der oben genannten Substanzen im Maisanbau.
Die Richtlinie wurde durch das « Règlement grand-ducal du 30 juin 2010 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 14 décembre 1994 concernant la mise sur le marché et l’utilisation des produits phytopharmaceutiques » in Luxemburg umgesetzt.
  • Das Reglement schreibt ausschließlich technische Veränderungen an der Sämaschinen vor.
  • Das Reglement sieht ausserdem vor « des programmes de surveillance seront mis en place dans le but de vérifier l’exposition réelle des abeilles à la clothianidine / fipronil / imidacloprid / thiametoxam dans les zones largement utilisées par les abeilles pour butiner ou par les apiculteurs, lorsque cela se justifie. »
Frage: Sind Maßnahmen und/oder Überwachungsprogramme in Luxemburg vorgesehen? Ab wann werden diese Maßnahmen als gerechtfertigt angesehen?


25.11.2010 Entschließung des Europaparlaments zur Lage der Bienenzucht

Das EP fordert vermehrte Anstrengungen im Hinblick zu den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Entwicklung der Bienenvölker


6.12.2010 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT zur Gesundheit von Honigbienen

Die EU Kommission erwähnt erstmals Pestizide als eine der möglichen Ursachen für die Bienenverluste und anerkennt die Schwächen der bisherigen Testverfahren: „Die Kommission überprüft derzeit außerdem die Angaben, die für die Einreichung von Pestizid-Dossiers erforderlich sind, und will damit auch den Schutz der Honigbienen verbessern.“
Die Kommission bemängelt in den meisten Ländern die fehlenden oder nicht repräsentativen Überwachungsdaten zu Völkerverlusten
Die Kommission anerkennt indirekt auch die fortsetzende Verarmung unserer Landschaften: „(…) dass eine Umgebung mit einer hinreichenden biologischen Vielfalt, die zur Aufrechterhaltung der Ökosystemleistung der Bestäubung erforderlich ist, für die Gesundheit der Bienen ausschlaggebend ist.“


25.10.2011 EUROPÄISCHES PARLAMENT - BERICHT über die Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor

Die Wörter „Pflanzenschutz“ und „Pestizide“ kommen 47 Mal im Text vor.
„fordert die Kommission auf, auf der Grundlage zuverlässiger und effizienter Versuche unter realen Bedingungen, unter Verwendung harmonisierter Protokolle, bei der Bewertung des Risikos von Pestiziden die chronische Toxizität, die Larventoxizität und die subletale Toxizität zu berücksichtigen“

23.5.2012 EFSA (European Food Safety Authority) wertet wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bienengesundheit aus

Die EFSA hat eine Auswertung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den von Pestiziden ausgehenden Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen veröffentlicht und stellt fest, dass die aktuellen Testverfahren chronische Vergiftungen, z.B. durch Neonikotinoide Saatgutbeizen, gar nicht erfassen können:
  • In dem Gutachten werden zwei gesonderte Bewertungsmodelle vorgeschlagen: eines für Honigbienen sowie eines für Hummeln und Solitärbienen. In der Anfangsphase wird die Einbeziehung von Toxizitätstests empfohlen, die sich über einen Expositionszeitraum von sieben bis zehn Tagen für erwachsene Bienen sowie Larven erstrecken. Dass es in beiden Lebensstadien zu Expositionen von mehr als einem Tag kommen kann, ist ein Risiko, das von Standardtests nicht erfasst wird.
  • Die EFSA-Sachverständigen für Pestizide empfehlen ferner, die bestehenden Verfahren für Untersuchungen im Labor, Halbfreiland und Freiland zu verbessern. Verschiedene Expositionswege (intermittierende und anhaltende Exposition erwachsener Bienen, Exposition durch Inhalation und Exposition von Larven) werden derzeit in Laborversuchen nicht bewertet, und auch die Auswirkungen subletaler Pestizid-Dosen werden nicht vollständig erfasst (…).


Zulassung, Informationen und Verbote von neurotoxischen Insektiziden in Form von Saatgutbeizen in verschiedenen Ländern

In mehreren Ländern bestehen seit Jahren Verbote für Behandlungsmittel für Saatgut:

Deutschland

Seit 2008 : Anwendungsverbot beim Mais für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Empfehlung: „Daher sollen Landwirte die Imker zukünftig über die Aussaat von behandeltem Saatgut frühzeitig informieren.“
Neue Auflagen und Anwendungsbestimmungen bei Anwendung für Raps und Zuckerrüben.
Das Verbot wurde erst 2011 bestätigt, nachdem neue Expositionspfade für Bienen nachgewiesen wurden (Guttaion).
Quelle: Bundesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 8.7.2011
http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen/01_PI_und_HGI/PSM/2011/2011_07_08_hi_neonikotinoide.html?nn=1401276

Italien

17.9.2008 Anwendungsverbot für die Saatgutbehandlungsmittel Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil. Betroffen sind die Kulturen Mais, Raps und Sonnenblumen
25.10.11 (rezente Verlängerung) « extension de la suspension préventive de l'autorisation d'utilisation dans le tannage des graines de produits phytopharmaceutiques contenant des substances clothianidin, imidacloprid, thiametoxam, fipronil»
26.6.12 Bestätigung des Anwendungsverbotes beim Mais

Frankreich

Der Einsatz von Imidacloprid ist auf Sonnenblumen (seit 1999) und Mais (2003) verboten.
Der Antrag auf Zulassung für Clothianidin wurde abgelehnt (2008)
26.7.2012 Frankreich verbietet Anwendung und Vermarktung von Produkten mit Thiametoxam auf Raps (Quelle: Arrêté du 24 juillet 2012 relatif à l'interdiction d'utilisation et de mise sur le marché pour utilisation sur le territoire national des semences de crucifères oléagineuses traitées avec des produits phytopharmaceutiques contenant la substance active thiametoxam)

Slowenien

Anwendungsverbot Clothianidin auf Mais seit 2008

Schweiz

Erfolgreiche Bekämpfungsstrategie des Maiswurzelbohrers durch Fruchtfolge
Quelle: Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.agroscope.admin.ch/index_phytosanitaire/02224/02239/02244/index.html?lang=de

USA

UNITED STATES ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY (EPA):
« Clothianidin’s major risk concern is to nontarget insects (that is, honey bees). Clothianidin is a neonicotinoid insecticide that is both persistent and systemic. Acute toxicity studies to honey bees show that clothianidin is highly toxic on both a contact and an oral basis. Although EFED does not conduct RQ based risk assessments on non-target insects, information from standard tests and field studies, as well as incident reports involving other neonicotinoids insecticides (e.g., imidacloprid) suggest the potential for long term toxic risk to honey bees and other beneficial insects. »
Quelle : http://www.panna.org/sites/default/files/Memo_Nov2010_Clothianidin.pdf


Neurotoxische Saatgutbeizen in Luxemburg

8.7.2008 Réponse de Mme Octavie Modert, Secrétaire d'Etat à l'Agriculture, à la Viticulture et au Développement Rural à la question parlementaire concernant la mortalité élevée des abeilles causée par l’utilisation d’insecticides.

Die Anwendung der neonikotinoiden Beizmittel wird bestätigt.
Eine Informationskampagne wird angekündigt: « Pour la campagne de 2009 les services responsables se proposent de sensibiliser le commerce et les agriculteurs en vue de renoncer à l'utilisation de ces substances »

Artikel 49 (1) der VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

„Die Mitgliedstaaten verbieten nicht das Inverkehrbringen und die Verwendung von Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die in mindestens einem Mitgliedstaat für die Verwendung zugelassen sind.“
Konkret heißt das, dass in der Luxemburger Landwirtschaft ALLE bekannten Neonikotinoidhaltigen Produkte zum Einsatz kommen können.

Trotz der Verbote über den Einsatz verschiedener Substanzen in verschiedenen Ländern sind in Luxemburg ALLE oben genannten Substanzen auf dem Markt und werden auch eingesetzt!

Der Saatguthandel in Luxemburg bestätigt dies!

Wichtige Akteure in der Luxemburger Landwirtschaft erkennen das Problem:

„Handlungspisten für eine nachhaltige Landwirtschaft in Luxemburg“ (Oktober 2011) - Gemeinsames Dokument von ÖkoZenter Lëtzebuerg asbl, Lëtzebuerger Jongbaueren a Jongwënzer asbl, Mouvement Ecologique asbl
Handlungsvorschläge / Rechtliche Änderungen und Änderungen im Gesetzesvollzug: „Verbot des Einsatzes/Verkaufs/Imports von mit Imidacloprid (Handelsname GAUCHO), Clothianidin (Handelsnahme PONCHO) und Thiametoxam (Handelsname CRUISER) gebeiztem Maissaatgut.“

28.8.2012 Antwort von Landwirtschaftsminister Romain Schneider auf zwei parlamentarische Anfragen der Abgeordneten Henri Kox und Roger Negri zum französischen Verbot von Cruiser OSR

Minister Schneider antwortet wortwörtlich (Übersetzung aus dem französischen): „Das Produkt Cruiser, sowie andere Pflanzenschutzmittel auf Basis von Neonikotinoiden, welche zum Beizen von Saatgut dienen, sind in Luxemburg nicht zugelassen. Deren Anwendung ist also verboten“. (Quelle: www.chd.lu)
Die meisten Leser verstehen hier: Diese Mittel kommen auf den luxemburgischen Äckern nicht zum Einsatz. Fehlanzeige! Mit „Anwendung“ ist hier nämlich lediglich das Beizen von Saatgut gemeint, welches in der Tat nicht zugelassen ist. Die Einfuhr und das Ausbringen von im Ausland gebeiztem Saatgut ist sind dagegen nicht untersagt.


Pestizide bleiben in Luxemburg ein Tabu-Thema!

Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es in Luxemburg PRAKTISCH KEINE offiziellen Zahlen über den Einsatz und Gebrauch von Pestiziden.


Das STATEC macht keine Angaben zum Einsatz von Pestiziden.


Das Landwirtschaftsministerium (Service d’Economie Rurale) informiert unvollständig über den Einsatz von Pestiziden und erwähnt in keiner Weise den Einsatz von Pestiziden in Form von Saatgutbeizen:

  • SER Buchstellentag vom 21.11.2011 in Mertzig: Die „Variablen Kosten Pflanzenschutz“ enthalten KEINE Angaben zu den Mehrkosten der Saatgutbeizen.
  • Das Landwirtschaftsministerium wendet damit Artikel 67 (1) der Verordnung 1007/2009 nicht an.

In einem Brief vom 1. Juni 2010 an Landwirtschaftsminister Romain Schneider hat die FUAL, unter Verweis auf das Gesetz vom 25. November 2005 „concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement“ Einsicht in die Daten über den Einsatz von Pestiziden in Luxemburg gefragt. Wir haben keine Antwort erhalten.


Ein funktionierendes Ökosystem braucht Bienen, und Bienen brauchen blühende Landschaften!

Luxemburg hat sehr artenreiche Wiesen, welche ihre Blütenpracht allerdings nur mehr allzu selten entfalten können. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat zu einem höheren Bedarf an eiweißreichem Futter in den Betrieben geführt. Deshalb wurde die Bewirtschaftung der meisten Wiesen von Heu- auf Silagenutzung umgestellt. Die Wiesen werden früher (vor der Blüte) und häufiger (4-6 Mal) abgemäht, was zu einer bedrohlichen Verknappung der Nahrungsgrundlage für alle Nektar und Pollen sammelnden Insekten geführt hat.
Hinzu kommt, dass auf Grund der aktuellen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die Landwirte weitgehend davon abgekommen sind selber Eiweißhaltige Hülsenfrüchte (Soja, Erbsen, Bohnen usw.) anzupflanzen, welche einerseits als Futterpflanzen für das Vieh genutzt werden könnten und andererseits eine sehr gute Bienenweide darstellen würden. So kommt es, dass nach einem reichem Angebot im Frühjahr, vor allem aus der Weiden-, Raps-, Obst- und regional der Löwenzahnblüte, die Nahrungsversorgung der Honig- und Wildbienen im Juni meist schlagartig zusammenbricht.
Die Honigbienen haben aber, zusammen mit allen anderen Blüten bestäubenden Insekten, eine entscheidende Funktion im Ökosystem. Sie sichern und steigern nicht nur die Erträge von Kulturpflanzen, sondern tragen ebenfalls zum Erhalt der Wildflora bei, welche wiederum die Lebensgrundlage vieler anderer Tiere ist. Da Insekten selbst den Insektenfressern (z.B. Vögeln) als Nahrung dienen, kann auch der Rückgang vieler Vogelarten mit der Dezimierung der Insekten in Zusammenhang gebracht werden.
Einerseits können also die landwirtschaftlich genutzten Flächen die Bienen kaum noch ernähren. Andererseits riskieren Bienen und andere Bestäubenden Insekten akute und chronische Vergiftungen durch interessante Trachtpflanzen (z.B. Raps) oder andere Monokulturen (Mais).

Wir fordern

1) Ein direktes Verbot (nach dem Principe de précaution) des Einsatzes der Substanzen Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil bei Mais und Raps.

Luxemburg soll dem Beispiel folgen von Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und Slowenien

2) Die lückenlose Transparenz über den Einsatz von Pestiziden, durch die Veröffentlichung von vollständigen Zahlen.

Im Sinne der VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009, Artikel 67 (1)

3) Die Beratungsstellen für die Landwirtschaft sollen verstärkt über den Einsatz einer mehrjährigen Fruchtfolge bei Mais und Raps, als anerkannte und bewährte Methode zur Schädlingsbekämpfung, informieren.


4) Wesentliche Anstrengungen im Bereich der Ausbildung, Information und Weiterbildung der Landwirte über den Einsatz und die Risiken von Pestiziden.


5) Bei der Umsetzung der RICHTLINIE 2009/128/EG fordern wir, als Vertreter einer „relevanten Interessengruppe“, bei der Aufstellung und Überprüfung des nationalen Aktionsplans berücksichtigt zu werden.

mardi 9 février 2010

Bedrohung der Bienenvölker durch Mais

Dat folgend Dokument gouf am Februar 2010 vum Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht veröffentlecht:

Bedrohung der Luxemburger Bienenvölker durch Mais

Die Luxemburger Imker sind enttäuscht und erbost darüber, dass den Landwirten hierzulande weiterhin Pestizide angeboten werden, welche im Ausland teilweise seit längerem wegen ihrer Bienengefährlichkeit verboten sind.

Konkret geht es um den Einsatz von neurotoxischen Pestiziden beim Mais.
Dieselben Substanzen, welche 2008 in Deutschland und Italien zu massiven Bienenverlusten führten, und deren Einsatz in Folge dessen in diesen Ländern seitdem verboten ist, kommen in Luxemburg weiterhin zum Einsatz. Es handelt sich um folgende Substanzen (resp. Produkte): Imidacloprid (Handelsname GAUCHO), Clothianidin (Handelsnahme PONCHO) und Thiametoxam (Handelsname CRUISER).
Diese Substanzen entfalten ihre systemische Wirkung in allen Pflanzenteilen, einschließlich der Blüten (Nektar und Pollen). Schon in kleinsten Dosen (weniger als 1 ppb) lösen sie bei Bienen Verhaltensstörungen aus, welche für das Bienenvolk tödlich sein können. Diese Substanzen und ihre Abbauprodukte sind remanent, d.h. sie reichern sich in Boden und Grundwasser an.

In Frankreich ist der Einsatz von Imidacloprid seit 1999 beim Mais verboten. In Deutschland und Italien sind Imidacloprid, Thiametoxam und Clothianidin seit 2008 beim Mais verboten.
Die Verbote werden zusätzlich dadurch gerechtfertigt , weil inzwischen mit der „Guttation“ ein weiterer, für die Bienen gefährlicher, Expositionspfad wissenschaftlich belegt wurde.

Trotzdem werden ALL(!) diese Substanzen in Luxemburg aktiv vom Saatguthandel vertrieben, namentlich von der Luxemburger Saatbaugenossenschaft , von VERSIS und der Firma Barenbrug .

Es ist hinlänglich bekannt, dass bei der Beizberatung in Luxemburg der Saatguthandel die Hosen an hat. Deshalb drängen sich folgende Fragen auf:

  • Hat das Landwirtschaftsministerium, wie 2008 versprochen , die Landwirtschaft über die Giftigkeit dieser Produkte für Bienen und andere bestäubenden Insekten informiert?
  • Wie haben die Beratungsstellen ASTA und Landwirtschaftskammer seitdem über diese Problematik informiert?


Wir sind zutiefst enttäuscht über die Unbekümmertheit mit der diese Problematik hierzulande behandelt wird. Dass Pestizide mitverantwortlich sind für die überdurchschnittlichen Bienenverluste der letzten Jahre in Luxemburg und vielen anderen Ländern, gilt inzwischen als sicher. Dies geht auch aus der letzten Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)hervor.


Die Luxemburger Imker sind nicht länger bereit den Kopf hinzuhalten:
  • Wir fordern die Landwirte auf, vom Einsatz dieser Produkte abzulassen.
  • Wir fordern die Regierung auf, den Einsatz dieser Produkte zu untersagen
  • Wir fordern Landwirtschaftskammer, ASTA und die landwirtschaftlichen Verbände auf, die Landwirtschaftlichen Betriebe über die Gefährlichkeit dieser Substanzen besser zu informieren.


Für den Luxemburger Landesverband für Bienenzucht :
Roger Dammé, Präsident