mercredi 13 avril 2016

Spritzmittel im Raps – Legale Vergiftung von Mensch und Tier!

Sobald ab Mitte April die ersten Blüten in den Rapsfeldern sichtbar werden, ist für mich (leider!) der Zeitpunkt gekommen die Pollenernte einzustellen. Zu gross ist das Risiko, dass eines der wertvollsten Produkte aus dem Bienenvolk mit Insektiziden und Fungiziden belastet würde.

Wie aus den von der Landwirtschaftskammer veröffentlichten Texten zur Pflanzenschutzberatung hervorgeht, werden auch dieses Jahr wieder für die sogenannte „nachhaltige Bekämpfung der Rapsschädlinge“ bis zu 5 Insektizidbehandlungen (darunter die Neonikotinoide Thiacloprid und Acetamiprid) empfohlen. Hinzu kommt dann noch – während der Vollblüte - eine prophylaktische Fungizidbehandlung.

Auch wenn die Beratung über den Rapsanbau von LIST und Landwirtschaftskammer sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat (regelmässige Hinweise auf den Bienenschutz), bleibt es bei der Tatsache, dass alle empfohlenen Insektizide unsere Bienen und andere Bestäuber mehr oder weniger stark schädigen. Die jedem Beratungstext beigefügte Fussnote („und beachten Sie die rechtlichen Schutzauflagen, insbesondere den Bienenschutz“) ist vielleicht gut gemeint, klingt aber eher nach vorauseilendem Ablass.
Für mich unverständlich ist die Tatsache, dass für Thiacloprid (sowie für Acetamiprid) weiterhin die Bienenschutzauflage „B4 - nicht bienengefährlich“ gilt. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gilt hinsichtlich der Wirkung auf Nutzorganismen die Kennzeichnung NN410: „Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen“. Trotzdem darf das Gift Thiacloprid ganz legal auf blühende Felder ausgebracht werden! Warum denken ASTA, LIST und Landwirtschaftskammer nicht vorbeugend und klassieren diese Mittel B1 oder zumindest B2?!

Dabei ist es wahrscheinlich unerheblich ob der Landwirt die Mittel kurz vor oder während der Blüte spritzt: Die Stiftung Ökotest schrieb 2014 über Thiacloprid: „Rückstände des problematischen Insektenvernichtungsmittels fanden sich in allen deutschen Honigen“. In Luxemburg dürfte die Situation kaum anders sein. Dies belegt auch eine Rückstandsanalyse von Rapshonig aus eigener Produktion von 2013, in welchem Thiacloprid (0,019 mg/kg) nachgewiesen wurde.

Die bedenklichen Rückstände im Honig weisen auf eine weitere Unzulänglichkeit hin: Die sogenannten „Wartezeiten“. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heisst es: „Die Wartezeiten sind zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der Ernte bzw. der frühestmöglichen Nutzung des Erntegutes einzuhalten; sie werden zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier festgelegt.“
Die Wartezeit für Thiacloprid beträgt 30 Tage, diejenige für Acetamiprid („Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt“) ist noch länger. Raps wird gegen Ende Juli gedroschen, also gut 3 Monate nach dem Anwenden der Insektizide. Den Frühjahrs- oder Rapshonig (also das Erntegut des Imkers) schleudern wir aber schon kurz nach der Rapsblüte, d.h. innerhalb der gesetzlich festgelegten Wartezeiten! Rapshonig wird also ganz legal vergiftet.

Weil Frühjahrshonig beim Kunden aber so beliebt ist, stecken viele Imker hier lieber den Kopf in den Sand als sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen!

Die Giftmischer von Bayer sind sich des Problems aber sehr wohl bewusst! Nicht von ungefähr hat das BVL (wohl auf Vorschlag der Firma Bayer…) eine Erhöhung der Rückstandshöchstmengen von Thiacloprid von 0,05 mg/kg auf 0,2 mg/kg bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beantragt.
Dabei hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Jahr 2015 vorgeschlagen, Thiacloprid als krebserregend (Kat.2) und reproduktionstoxisch (Kat.1b) einzustufen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schreibt dazu: „Ein Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stufte Thiacloprid als stärker reproduktionstoxisch ein als ursprünglich angenommen. Das heißt, dieses Mittel ist nicht nur Gift für Bienen, sondern kann auch bei Menschen die Fortpflanzung beeinträchtigen. Bayer hat daraufhin am 21. August 2015 für acht seiner 19 Produkte für den Heim- und Gartenbereich die Zulassung widerrufen lassen.“
Thiacloprid-Produkte für die Landwirtschaft sind von dem Widerruf nicht betroffen.

Dazu passt ein Zitat vom Journalisten Jacques Kapp bezüglich der „Panama papers“, welches auch hier zutrifft: „Alles wat net explizit verbueden ass, ass erlabt. Moralesch Responsabilitéit spillt keng Roll.“

 Weitere Links zum Thema

samedi 16 janvier 2016

Neonikotinoide und Bienen: Eine weitere Studie bestätigt den Orientierungsverlust der Bienen

Die EU hat die Anwendung von 3 Neonikotinoiden vorübergehend und teilweise verboten. Es ist bisher nur ein Teilverbot, weil es bisher keine klare und belegbare Übereinstimmung zwischen Toxizitätsprüfungen dieser Stoffe im Labor und Versuchen auf freiem Feld gibt. Obwohl Laborversuche die schädlichen Wirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen eindeutig aufzeigen, ist es schwierig den Impakt in freier Natur nachzuweisen.
Die Autoren der rezenten Studie "Reconciling laboratory and field assessments of neonicotinoid toxicity to honeybees" über den Einfluss von Rapsfeldern, welche mit dem Neonikotinoid Thiametoxam behandelt waren, wollen diesen Nachweis jetzt erbracht haben.

Die Feld-Studie ist insofern für die Imker interessant, weil auch für Imker sichtbare Symptome beschrieben werden.

Während Einzelhonigbienen (Flugbienen) in der Nähe von mit Thiamethoxam behandelten Feldern tatsächlich schneller verschwinden, vermag das Bienenvolk diesen Verlust durch Änderung des Brutverhaltens zum Teil auszugleichen. Die betroffenen Völker pflegten in der Folge verstärkt Arbeiterinnenbrut, zu Lasten der Aufzucht von Drohnenbrut. Durch diese Kompensierungsmaßnahmen blieben Volksstärke und Honigertrag weitgehend erhalten.
Die Untersuchung der langfristigen Konsequenzen dieser Effekte war nicht Gegenstand der Studie. Die Autoren geben aber zu bedenken, dass die signifikante Änderung vom Verhältnis zwischen Arbeiterinnen-und Drohnenbrut wahrscheinlich einen Einfluss auf die Paarung der Königinnen hat.
Die Drohnenaufzucht der Bienenvölker erreicht in der Regel ihren Höhepunkt während der Rapsblüte. Eine zeitlich verzögerte Aufzucht von Drohnenbrut kann die Paarungserfolge der Königinnen während oder kurz nach der Rapsblüte beeinflussen. Ein solcher Effekt wurde schon vor Jahren bei Hummeln belegt: Eine im Jahr 2013 veröffentlichte Studie von Christoph Sandrock (Vortrag beim Kongress in Echternach 2012!) zeigt den negativen Einfluss einer sublethalen Neonikotinoid Exposition auf den Reproduktionserfolg von Bestäubern.

Neonikotinoide und ihre Metaboliten reichern sich in Boden und Grundwasser an

Die Forscher stellten aber noch etwas Unerwartetes fest: Die Rapsfelder im Einzugsbereich der Bienenvölker waren nur mit Substanz Thiametoxam behandelt. Trotzdem fand man im Nektar ebenfalls Rückstände von Imidacloprid in ähnlich hohen Konzentrationen.
Die Rückstände stammten sowohl von blühenden Kräutern an den Feldrändern, als auch von den Rapsblüten. Weil aber kein Imidacloprid angewendet wurde, wäre die einzige Erklärung die, dass es sich um Imidacloprid von landwirtschaftlichen Kulturen des Vorjahrs handelt, welche sich im Boden angereichert haben.
Diese Studie ist also auch ein Beitrag zur Erklärung von widersprüchlichen Labor- und Feldtoxizitätsprüfungen von Neonikotinoiden und zeigt (wieder einmal), dass die herkömmlichen Risikobewertungsmethoden für Pestizide unzureichend sind.

BEEFIRST Schlussfolgerungen in Frage gestellt?

Auf Luxemburg bezogen, müssen einige Schlussfolgerungen des BEEFIRST Projektes ( „Einfluss von Agrarstruktur und imkerlichen Praktiken auf die Bienengesundheit in Luxemburg“) zumindest kritisch hinterfragt werden. Im BEEFIRST Bericht von 2014 steht geschrieben: „Es gab keinen Zusammenhang zwischen Bienenverlusten und Winterraps“.
Wenn Raps in Rotation mit anderen Kulturen wie Weizen und Gerste angebaut wird und diese Kulturen mit Neonicotinoiden behandelt werden, können die Ackergifte sich im Boden anreichern und über die Rapsblüten wieder von Bienen und anderen Insekten aufgenommen werden. Über diesen Weg können Bienen also gleichzeitig mehreren Pestiziden ausgesetzt sein.
Sind Pestizide immer und überall vorhanden, ergeben Aussagen über den Einfluss einzelner Kulturen auf die Bienenverluste nicht mehr viel Sinn.
Zum Schluss erlaube ich mir Francesco Panella, Präsident von Bee Life (www.beelife.eu) zu zitieren (1.9.2015): „Wir wissen alle, dass Neonikotinoide für Bienen und andere Blütenbestäuber eine grosse Gefahr darstellen, welche die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft gefährdet. Die EU Kommission und die Mitgliedstaaten müssen sämtliche Anwendungen dieser Substanzen verbieten!

Quellen:
Mickaël Henry et al. (2015). Reconciling laboratory and field assessments of neonicotinoid toxicity to honeybees. Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences. DOI: 10.1098/rspb.2015.2110.
Christoph Sandrock et al. (2013). Sublethal neonicotinoid insecticide exposure reduces solitary bee reproductive success. Agricultural and Forest Entomology (2013), DOI: 10.1111/afe.12041

jeudi 19 février 2015

Kann Luxemburg sich den Anbau von Raps noch leisten?

In ihrer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Justin Turpel schreiben Umweltministerin Carole Dieschbourg und der Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz Fernand Etgen über den Raps: „Des Weiteren stimmt es nicht, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz beim Raps grundsätzlich besonders hoch einzuschätzen ist".
Beruht die Einschätzung der Minister, den PSM Einsatz beim Raps als nicht besonders zu bewerten also darauf, dass der Pestizideinsatz bei anderen Kulturen (noch) höher ist? Jedenfalls schreibt der Beratungsdienst der Landwirtschaftskammer über die Pflanzenschutzmaßnahmen im Raps folgendes: „Über die Saison werden teilweise bis zu sieben Spritzapplikationen mit verschiedenen Pflanzenschutzmitteln (Insektizide, Fungizide, Wuchsregler) im Winterraps ausgebracht.“

Raps ist ein Windbestäuber und bräuchte keine Bestäubung durch Insekten. Es ist allerdings wissenschaftlich erwiesen, dass durch den zusätzlichen Einsatz von Bienen beim Raps deutlich höhere Erträge erzielt werden können. Sowohl Landwirte wie Imker würden also von der Aufstellung von Bienenvölkern nahe bei den Rapsfeldern profitieren, wären da nicht die häufigen Pestizidbehandlungen:
  • Bienen und andere Insekten werden durch die Insektizide geschädigt. Praktisch alle akuten Vergiftungsfälle von Bienenvölkern im Frühjahr werden während der Rapsblüte festgestellt.
  • Rapshonig enthält oft Rückstände von Fungiziden und Insektiziden (Quelle DEBIMO)
Als Konsequenz davon versuchen mittlerweile immer mehr Imker ihre Bienenvölker so weit entfernt wie nur möglich von den Rapsfeldern aufzustellen. Imker, die auch Pollen von ihren Bienenvölkern sammeln, stellen diese Aktivität ab der Rapsblüte sogar ganz ein, um dem Risiko von Pestizid-Rückständen im Pollen aus dem Weg zu gehen.


Auf der Informationsversammlung vom Mouvement écologique wies Ministerin Dieschbourg anhand von aussagekräftigen Zahlen auf die Dringlichkeit einer Lösung für unser Trinkwasserproblem hin:
  • Wir verbrauchen in Luxemburg täglich 120.000 m3 Trinkwasser
  • 45.000 m3 sind mit dem Raps-Herbizid Metazachlor-ESA belastet
  • Die jährlichen Kosten für die notwendige Aufbereitung belaufen sich auf 6-7 Mio. Euro
  • Raps wurde im Jahr 2014 auf einer Fläche von 3.700 ha angebaut
  • Die indirekten Kosten des Rapsanbaus für die Allgemeinheit belaufen sich also auf durchschnittlich 1.700 Euro / ha!
Außerdem muss das Wassersyndikat SEBES das Oberflächenwasser aus dem See vermehrt mit Quellwasser aus Tiefenbohrungen mischen, mit bisher schwer einzuschätzenden Konsequenzen auf unsere Grundwasserreserven. All diese zusätzlichen Kosten müssen entweder über den Wasserpreis oder über das Verursacherprinzip („pollueur payeur“) gedeckt werden.

Angesichts dieser Sachlage müsste der intensive Anbau von Raps in Luxemburg Frage also zumindest kritisch hinterfragt werden!

jeudi 7 août 2014

Dëser Deeg bei menge Beien...



Buzzing Bees from Laurent Dammé on Vimeo.
All shot on an GoPro Hero 3 Black Edition, edited in iMovie.
Made for fun, with fun.

Music by Father Sleep "A Dream I Didn't Have" (http://freemusicarchive.org/music/Father_Sleep/Father_Sleep/A_Dream_I_Didnt_Have)

mardi 1 juillet 2014

Systemische Pestizide eine globale Gefahr für Biodiversität und Ökosysteme

Die Schlussfolgerungen einer neuen Analyse über Neonikotinoide und Fipronil bestätigen signifikante Schäden an einer Vielzahl von Arten

http://www.tfsp.info
Die Task Force on Systemic Pesticides, eine internationale Arbeitsgruppe unabhängiger Wissenschaftler, hat die verfügbare Literatur über Neonikotinoide und Fipronil analysiert. Sie konnten dabei feststellen, dass es ausreichend Beweise gibt für Schäden an einer Vielzahl von Arten.

Nicht nur Honigbienen und andere bestäubenden Insekten sind betroffen. Auch andere Arten wie Regenwürmer, Vögel und Fische leiden unter der schleichenden Vergiftung der Umwelt durch systemische Pestizide.

Quelle: http://www.tfsp.info
Die bestehende Literatur zeigt klar und deutlich, dass das heutige Niveau der Vergiftung mit Neonikotinoiden und Fipronil, durch erlaubte Praktiken in der Landwirtschaft, Schäden bei vielen Arten verursachen kann. Die hohe Belastung zeigt, dass der Einsatz von Neonikotinoiden und Fipronil nicht mit einer nachhaltigen Landwirtschaft vereinbar ist.

Die Autoren der Studie fordern kurzfristig strengere Vorgaben für den Einsatz systemischer Pestizide und langfristig ein Verbot dieser Wirkstoffe.

jeudi 12 juin 2014

Neonicotinoïdes: Fernand Etgen favorable à une prolongation des interdictions

En réponse à une question parlementaire du député Henri Kox (déi gréng), le Ministre de l'Agriculture  M. Fernand Etgen promet que le Luxembourg s'engagera auprès de la Commission Européenne en faveur d'une prolongation de l'interdiction


Par rapport au taux anormalement élevés des mortalités d'abeilles au Luxembourg pendant les dernières années, le ministre estime que "lorsque des doutes fondés concernant l'effet négatif de l'un de ces facteurs existent, le principe de précaution s'impose" et juge que "il serait bon de prolonger la période d'interdiction" et ce jusqu'en 2017.


Le projet BEE FIRST sera prolongé

Par rapport au projet de monitoring BEE FIRST, le ministre confirme ce qu'il avait dit récemment à la tribune de la chambre des députés, à savoir que le projet sera prolongé "afin de pouvoir détecter l'influence significative d'un facteur ou de l'interaction entre les différents facteurs sur la perte des colonies".

Lien vers la question parlementaire

jeudi 5 juin 2014

BEE FIRST Monitoring - Minister Etgen verspricht spannende Resultate

In der heutigen öffentlichen Sitzung der Chamber hat der Abgeordnete Henri Kox (déi gréng) einige Fragen zum Monitoring Projekt BEE FIRST an Landwirtschaftsminister Fernand Etgen gerichtet.


Das BEE FIRST Projekt wurde 2011 beim Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann (CRPGL) gestartet, mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfe von einigen Imkern. Das Projekt wird Ende 2014 auslaufen.

Zusammenfassung der Antworten von Minister Etgen:

1. Der Zusammenhang zwischen der Praxis verschiedener Varrobehandlungen der Imker wurde schon analysiert, den Imkern vorgestellt und auch in einer wissenschaftlichen Zeitung veröffentlicht

2. Die Untersuchungen von Bienenkrankheiten, Parasiten und Viruserkrankungen sind abgeschlossen. Eine wissenschaftliche Publikation ist in Arbeit.

3. Aktuell arbeiteten die Wissenschaftler vom Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann (CRPGL) an der Auswertung der Bienenverluste der letzten Jahre.
Die Verluste werden mit den Daten der Landnutzung verglichen um den Imkern eventuell die Möglichkeit zu geben, die Standplätze der Bienen nach den besten Überlebenschancen auszusuchen.
Untersucht wird auch der Einfluss verschiedener landwirtschaftlicher Kulturen auf die Sterblichkeitsrate der Bienenvölker. Zu diesem 3. Punkt versprach Minister Etgen "interessante und spannende Korrelationen", welche aber noch zu überprüfen seien. Die Veröffentlichung soll Mitte 2014 erfolgen.

Das Gesamtbudget belief sich auf 346.000 Euro. Der Minister stellt eine Weiterführung des Projekts für weitere 3 Jahre in Aussicht. Eine Entscheidung hierüber wird nach dem Vorstellen der Resultate vom CRPGL getroffen.

Frage von Henri Kox

view video on chd.lu


Antwort von Minister Fernand Etgen

view video on chd.lu


mardi 29 avril 2014

Kritik an Neonikotinoiden auf der BAYER Hauptversammlung

Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bayer AG in Köln am 29. April 2014, hatte ich die Gelegenheit zu den Aktionären der Bayer AG zu sprechen. Ermöglicht wurde dies durch die Vereinigung Coordination gegen BAYER-Gefahren und in Zusammenarbeit mit Greenpeace Deutschland und BEE LIFE - European Beekeeping Coordination.

Sehr geehrter Vorstand, meine Damen und Herren,
BAYER sieht die Ursache des Bienensterbens hauptsächlich bei Parasiten und Virenkrankheiten der Bienen. Die Unfähigkeit der Imker, mit diesen Problemen klar zu kommen, sei die Hauptursache für die erhöhten Bienenverluste.
Doch das Bienensterben ist seit Ende der 90er Jahr ein weltweites Phänomen. Wenn es nach BAYER geht, ist also seit 20 Jahren weltweit unter den Imkern die kollektive Inkompetenz ausgebrochen.
In Wirklichkeit gibt es nur einen gemeinsamen Nenner für das Bienensterben: Einzig und allein der weltweite Einsatz von Neonikotinoiden in der Landwirtschaft
Neonikotinoide werden mittlerweile flächendeckend eingesetzt. Dieser prophylaktische Einsatz in der Landwirtschaft ist Unsinn und bedeutet nur noch mehr Pestizide. Herr Dr. Dekkers: Innovation sieht anders aus!
Mit aller Macht versuchen Konzerne wie BAYER diese Tatsachen zu leugnen. In ihrer Flucht nach vorne klagen sie beim EU Gerichtshof gegen das Teilverbot von Neonikotinoiden.
Dass dieses Verbot mehr als gerechtfertigt ist und hoffentlich bald auf alle Kulturen ausgeweitet wird, zeigt ein aktueller Fall ganz hier in der Nähe, bei Leverkusen. Anfang April wurden wieder Dutzende Bienenvölker vergiftet. Wie schon 2008 im Rheingraben hat das Julius Kühn-Institut auch hier das BAYER Gift CLOTHIANIDIN einwandfrei als Ursache ermittelt.
Wie absurd die scheinheilige Position der BAYER AG gegenüber dem Bienensterben ist, zeigt eine Frage des gesunden Menschenverstands: Wenn Imker und Bienenkrankheiten die Hauptschuldigen am Bienensterben sein sollen: Wie bitte erklären Sie sich dann den gleichzeitigen Rückgang von Schmetterlingen und anderen bestäubenden Insekten?
Auch die Schlussfolgerungen vom Europäischen Referenz Labor für Bienengesundheit sind eindeutig: Parasiten oder Viruserkrankungen der Bienen allein können nicht der Grund sein für die hohen Bienenverluste.
Pestizide schädigen die Bienen und machen sie anfällig.
Bienen- und Pflanzenschutz geht nur durch den Verzicht auf Breitbandinsektiziden, welche Boden und Grundwasser verseuchen.
Die Gesundheit der Honigbienen und anderer Insekten ist das Thermometer einer nachhaltigen Landwirtschaft. Im Moment steht das Thermometer auf Fieber.
Die aktuelle Ausrichtung des BAYER Konzerns ist ein Teil des Problems.
Lieber BAYER Konzern: Stellen Sie sich ihrer Verantwortung und werden sie zu einem Teil der Lösung!


Weitere (kritische) Informationen zur Jahreshauptversammlung 2014 der Bayer AG

samedi 19 avril 2014

Greenpeace Studie findet viele Pestizide im Pollen

Greenpeace hat im April 2014 eine "Analyse von Pestizidrückständen in Bienenbrot und Pollenhöschen von Honigbienen aus 12 europäischen Ländern" veröffentlicht.
Die Resultate sind bedenklich: In 2/3 der Proben wurden Rückstände von synthetischen Pestiziden gefunden.

Die Studie, welche in 12 Ländern der EU durchgeführt wurde, bestätigt, was Insidern schon längst bekannt ist:  Bienen kommen das ganze Jahr über mit einer Vielzahl von Pestiziden in Kontakt.
Erfreulicherweise wurden in den 5 Pollenproben aus Luxemburg keine Rückstände festgestellt. Bei einer Honigprobe wurde allerdings Thiachloprid gefunden, ein Insektizid aus der Familie der Neonikotinoide, welches im Rapsanbau zur Anwendung kommt.

Raus aus dem Raps?

Unter den Imkern, die auch Pollen sammeln, gehört es mittlerweile zur guten fachlichen Praxis, während der Rapsblüte keinen Pollen zu sammeln. Rapspollen ist enthält mit großer Wahrscheinlichkeit immer Rückstände von diesem oder jenem Agrargift. Dies will man sich selbst und seinen Kunden nicht zumuten. Deshalb probieren viele Imker in letzter Zeit auch vermehrt ihre Bienenstände so weit wie möglich von Rapsfeldern entfernt einzurichten. Leider eine aufreibende Tätigkeit weil Raps praktisch flächendeckend angebaut wird, die Bienen bis zu 3 km weit fliegen und Raps jedes Jahr woanders angebaut wird.
Dabei wäre die Rapspflanze im Idealfall (nicht gebeizt, nicht gespritzt...) ein idealer Pollen- und Nektarlieferant für die Bienen und würde dabei von der Bestäubung durch Bienen und andere Insekten profitieren. Eben nur im Idealfall...

Doch nicht nur Raps, sondern auch andere Kulturen werden von vielen Imkern am liebsten gemieden, so z.B. der Mais. Siehe ein Dokument vom Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht aus dem Jahr 2010.

Nicht alle Gifte kommen aus der Landwirtschaft

Im Bienenbrot wurden auch Akarizide wie Amitraz, Coumaphos und tau-Fluvalinate nachgewiesen. Es sind dies allesamt Wirkstoffe welche bei der Bekämpfung der Varroamilbe eingesetzt werden. Bioimker dürfen diese Mittel nicht einsetzen, genauso wir Biolandwirte keine synthetischen Pestizide benutzen dürfen.

Wie kann der Imker Rückstände verhindern?

Wenn wir Imker möglichst wenig Rückstände in Pollen und Honig wollen und unsere Bienen vor Agrar- und anderen Giften schützen wollen, dann sollen wir
  • unsere Bienen so weit entfernt wie möglich von Rapsfeldern und anderen; für Bienen potentiell gefährlichen Kulturen; aufstellen,
  • während der Rapsblüte keinen Pollen sammeln,
  • selber konsequent sein und keine synthetischen Pestizide gegen die Varroamilbe einsetzen,
  • die alten Waben aus den Bienenvölkern regelmässig entfernen und entsorgen

samedi 15 février 2014

Wird EU Kommission neuen Genmais zulassen?

Trotz Ablehnung durch das EU Parlament und trotzdem sich Anfang Februar auch im EU Rat 19 der 28 Mitgliedsländer gegen die Zulassung der genetisch veränderten Maissorte TC1507 ausgesprochen haben, wird die EU Kommission wahrscheinlich in Kürze dem Anbau zustimmen. Wie kann es sein, dass die EU Kommission wieder gegen den Willen der Mehrheit seiner Bürger eine Entscheidung durchsetzt, welche einzig und allein den Interessen einigen großen Konzerne dient?


Foto (c) liberation.fr

Die genetisch veränderte Maissorte TC1507 von Pioneer /Dow Agroscience

hat folgende Eigenschaften: Insektenresistenz gegen den Maiszünsler durch ein Bt‑Toxin und eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat, also z.B. Roundup. Ähnlich wie der Genmais MON810 von Monsanto wurde auch TC1507 schon in den 1990er Jahren entwickelt. Diese GV-Pflanze der ersten Generation produziert also selber ein Insektizid und ist dabei gleichzeitig resistent gegen ein Herbizid. Sie ist ein Spiegelbild für die industrielle Landwirtschaft: Viel Chemie auf Acker und Teller!

Mais ist eine Pflanze die hauptsächlich in gemäßigt warmen Regionen gedeiht. Wie kann es sein, dass Länder wie Schweden oder Finnland, wo der Maisanbau überhaupt keine Rolle spielt, sich für den Anbau von Gemais aussprechen? Welche Interessen stecken hinter dieser Entscheidung? Was wurde diesen Ländern im Gegenzug versprochen? Von wem?

Das Zustandekommen der Entscheidung ist ein Spiegelbild für die weiterhin undemokratische Funktionsweise der EU

Kurz vor der Europawahl Ende Mai geben die Instanzen der EU wieder einmal kein gutes Bild ab. Die Politikverdrossenheit der Bürger ist verständlich.

Wie bei der neuen EU Honigrichtlinie, welche Verunreinigungen von Honig mit Pollen von GV-Pflanzen verschleiern soll, muss auch diese Entscheidung im Rahmen der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen den Ländern der EU, USA, Kanada u.A. gesehen werden. Die EU Kommission, welche der landwirtschaftlichen Gentechnik positiv gesinnt ist, will alles vermeiden, was dieses Abkommen gefährden könnte. Die Ablehnung der EU Bürger gegenüber der landwirtschaftlichen Gentechnik stört hier nur.

Es regt sich Widerstand auf EU Ebene

Einen Tag nach dem im EU Rat keine Mehrheit gegen die Zulassung zustande gekommen ist, haben 12 Länder (Frankreich, Luxemburg, Polen, Österreich, Bulgarien, Zypern, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Slovenien und Malta) einen Brief an Tonio Borg, Mitglied der EU Kommission, zuständig für Gesundheit, geschrieben. Sie fordern die EU Kommission dazu auf, die Zulassung für den TC1507 Mais zu verzichten.

Quer durch alle Fraktionen regt sicht auch Widerstand im EU Parlament: Die Fraktion der Grünen erwägt gar einen Misstrauensantrag gegen EU-Kommission falls die Genmais-Zulassung kommt.

Wird die EU Kommission die Europawahlen abwarten?

Schon werden Stimmen von Politikern laut, welche die EU Kommission auffordern, die Entscheidung nach den Europawahlen hinauszuzögern. Den EU Bürgern also eine heile Welt vorgaukeln und nach den Wahlen alles durch winken? Für wie dumm hält man uns eigentlich?

mardi 11 février 2014

EU will Gentechnik im Honig verbergen

Nach EU Recht muss Honig, welcher gentechnisch veränderte Pollen enthält, als solcher gekennzeichnet werden. EU Kommission und Parlament wollen diese Kennzeichnungspflicht nun aufheben und GVO Rückstände im Honig verbergen. Diese Entscheidung nimmt Verbrauchern die Wahlfreiheit beim Einkauf von Honig und den Imkern die Möglichkeit sich gegen AgroGentechnik zu wehren. Ist die neue Honigrichtlinie Teil des Freihandelsabkommen zwischen EU und USA?


Konsumenten und Imker wollen keine GVO im Honig

Die meisten europäischen Konsumenten stehen der Gentechnik in der Landwirtschaft sehr skeptisch gegenüber. Die EU Verordnung 1829/2003 regelt deshalb die Etikettierung von Lebensmitteln, welche gentechnisch veränderte Produkte enthalten. Laut dieser Verordnung müssen Lebensmittel, welche mehr als 0,9% gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, dementsprechend gekennzeichnet werden.
DNA befindet sich allerdings keine im Honig, sondern nur in den Pollenkörnern, welche natürlicherweise im Honig enthalten sind. Weil der Gesamtanteil des Pollens im Honig praktisch immer weniger als 0,9% der Gesamtmasse ausmacht, bräuchte Honig eigentlich nie gekennzeichnet zu werden, auch wenn Pollen von GVO Pflanzen im Honig vorhanden wären. Ganz geklärt war die Kennzeichnungspflicht für Honig mit GVO Pollen eigentlich nicht. Denn laut EU Verordnung brauchen Eier, Milch und Fleisch von Tieren, die mit GVOs gefüttert wurden, nicht als solche gekennzeichnet zu werden.
Gerade Honig hat beim Verbraucher einen hohen Stellwert und gilt seit jeher als Inbegriff eines natürlichen und gesunden Lebensmittels. Wegen der Unklarheit bei der Kennzeichnungspflicht will bisher die europäische Lebensmittelindustrie keinen mit GVO verunreinigten Honig verarbeiten und vermarkten. Aus diesem Grund ist der europäische Markt den kanadischen Imkern ganz verloren gegangen: GVO Anbau ist in Kanada seit längerem erlaubt. Als Konsequenz davon enthalten mittlerweile über 50% aller kanadischen Honige Pollen von GVO-Pflanzen, hauptsächlich Raps.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 6. September 2011, steht der Honig im Rampenlicht. Geklagt hatte ein bayrischer Hobbyimker gegen die Bayerische Versuchsanstalt für Landwirtschaft, welche zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais MON810 der Marke Monsanto anbaute. Der EUGH hat Pollen als Zutat und nicht als natürlichen Bestandteil von Honig eingestuft. In Folge dessen müssen Produkte wie Honig als „Lebensmittel, die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden“ gekennzeichnet werden, sobald geringste Spuren von GVO darin festgestellt würden. Der EuGH folgt damit der Auffassung der klagenden Imker.
Durch die Verunreinigung von Honig und anderen Bienenprodukten durch GVO würden die Imker ihres Marktes beraubt. Sie wären außerdem gezwungen ihre Honige auf GVO-Verunreinigungen hin untersuchen zu lassen. Auf Grund der Struktur der Imkerei (viele Bienenstandorte und mehrfache Schleuderung des Honigs) wären die Analysekosten für die Imker unbezahlbar.
Die Imker würden zu den Leidtragenden der Folgen der Einführung von GVO Kulturen. Die daraus entstehenden Kosten werden denjenigen aufgebürdet, die weder Hersteller noch Nutzer der Agro-Gentechnik sind.

Imkerverbände nicht einer Meinung

Der Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht und andere europäische Imkerverbände wollen die Kennzeichnungspflicht von GVO im Honig beibehalten. Die Gesetzgebung über Gentechnik in Futter- und Lebensmitteln basiert auf dem Prinzip der Wahlfreiheit des Konsumenten. Die neue Honigrichtlinie wird dem Konsumenten diese Wahlfreiheit nehmen.
Andere Verbände, wie z.B. der französische Verband der Berufsimker SPMF, wollen keine GVO Etikettierung. Grössere Berufsimkerbetriebe arbeiten oft auch als sogenannte Abfüllbetriebe, d.h. sie kaufen in- und ausländischen Honig auf und vermarkten diesen. Durch die Kennzeichnungspflicht von GVO Pollen im Honig müssen diese Betriebe alle (importierten) Honig auf GVO Rückstände hin untersuchen. Dies verursacht natürlich grössere Kosten für die Analysen. Deshalb wollen diese Betriebe verständlicherweise keine Kennzeichnungspflicht.

Pollen eine „Zutat“ von Honig?

In der Urteilsfindung definiert der EUGH Pollen als „Zutat“ im Honig: „Pollen sind feste Partikel, die bei der Honiggewinnung aufgenommen werden, was zum Teil auf die Bienen und hauptsächlich auf das vom Imker vorgenommene Zentrifugieren zurückzuführen ist. (…) In diesem Zusammenhang ist Pollen (…) als Stoff anzusehen, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird (…). Er ist daher auch als „Zutat“ (…) einzustufen.“
Die allgemeine Einstufung von Pollen als Zutat ist aber fachlich falsch: Ein Bienenvolk hat einen Aktionsradius von 3-5 km, was einer Fläche von 30-80 km2 entspricht. Die Bienen sammeln in diesem Gebiet Nektar, Pollen und Harze und sorgen beim Flug von Blüte zu Blüte für die Bestäubung einer Vielzahl von Wild- und Nutzpflanzen. Der allermeiste Pollen gelangt durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen in den Honig. In geringem Masse können auch Pollen von Windbestäubern (z.B. Pappeln) sich im Honig wiederfinden, in Folge der Luftzirkulation im Innern des Bienenstocks. Beim Schleudern von Honig durch den Imker können weitere Pollenkörner, welche sich eventuell auf den Waben befinden, in den Honig gelangen. Allein deshalb den Pollen allgemein als „Zutat“ einzustufen ist an den Haaren herbeigezogen.
Pollen ist deshalb mit Sicherheit ein natürlicher Bestandteil von Honig. Honig ist ein landwirtschaftliches Primärprodukt, ähnlich wie Früchte, Gemüse oder Weizen. Wie andere mikroskopischen Substanzen (Propolis, Wachs, Arome, organische Säuren usw) ist Pollen ein Bestandteil des natürlichen Herstellungsprozesses vom Honig durch die Bienen.
Wie verhält es sich aber mit GVO Pollen?

Das Urteil des EUGH schützt Verbraucher und Imker

Im Urteil wird der EUGH aber präziser und erkennt für Recht „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der genetisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, (…) Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die (…) Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden“, (…) darstellen.“
Das Urteil des EUGH ändert im Wesentlichen die Kennzeichnungspflicht von Honig. Pollen gilt jetzt als Zutat von Honig. Die EU Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel verlangt, dass wenn eine Zutat eines Lebensmittels mehr als 0,9% Anteile von GVO enthält, das Lebensmittel als genetisch verändertes Lebensmittel gekennzeichnet werden muss.
Im Sinne der Imker bewahrt das Urteil des EUGH den Honig indirekt vor möglichen Verunreinigungen mit GVO Pollen. Jeglicher Anbau von GVO Kulturen würde für Landwirte, Saatguthändler und letztendlich für Saatgutfirmen wie MONSANTO ein großes finanzielles Risiko darstellen. Sie würden sich nämlich Klagen von Imkern aussetzen, deren mit GVO verunreinigter und derart gekennzeichneter Honig nicht verkehrsfähig wäre.
Für die Imker bedeutet das Urteil des EUGH also die Anerkennung ihrer grundlegenden Forderungen: Null-Toleranz bei den Koexistenzregeln in Bezug zu einer GVO Landwirtschaft und die Wahlfreiheit für die Kunden.
Als logische Konsequenz dieses Urteil hätten die EU Mitgliedsstaaten strenge Regeln erlassen müssen um die Imkerei und die Bienenprodukte vor gentechnisch veränderten Kulturen wirksam zu schützen. Diese Koexistenzregeln müssten also zwischen den landwirtschaftlichen GVO Kulturen und Bienenvölkern Distanzen von mindestens 10km festschreiben. Dies bedeutet ein praktisches Anbauverbot von GVO Kulturen.
Aber: Die Imker und ihre Bienen stehen direkt der Ausbreitung der gentechnisch veränderten Landwirtschaft im Weg! Und diese Tatsache ist ein Dorn im Auge der Gentechnik-Lobby!

EU Kommission und Parlament beugen sich der Lobby der Gentechnik-Befürworter und wollen GVO im Honig verbergen

Die EU Kommission hat jetzt einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Honig-Richtlinie vorgelegt. (Die aktuelle Richtlinie wurde in Luxemburger Recht umgesetzt durch das Règlement grand-ducal du 7 juillet 2003 relatif au miel). Mit dieser Änderung soll Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig definiert werden. Das Urteil des EUGH würde so keinen Bestand mehr haben und Honig mit GVO Pollen bräuchte in keinem Fall mehr gekennzeichnet zu werden.
Der wahre Grund für diesen Gesetzesvorschlag liegt allerdings auf der Hand: Wohlwissend, dass eine Koexistenz mit landwirtschaftlichen GVO Kulturen wegen der Imker und ihrer Bienen unmöglich ist, wird alles getan um den Honig aus der Diskussion über die landwirtschaftliche Gentechnik herauszuhalten. Die neue Honigrichtlinie könnte so zur Folge haben, dass Verbraucher in Zukunft nicht mehr erfahren, ob Honig Pollen oder Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Kanadischer GVO-Rapshonig bräuchte nicht als solcher gekennzeichnet zu werden.
Der Änderungsvorschlag wurde am 15. Januar 2014 auch vom EU Parlament in erster Lesung gutgeheißen und soll noch vor Ende der aktuellen europäischen Legislaturperiode (April 2014) vom Europäischen Rat gestimmt werden.

Honigrichtlinie Teil des Freihandelsabkommen zwischen EU und USA?

Futter- und Lebensmittel ohne Gentechnik sind als solche in der EU klar erkennbar, weil GVO als solche gekennzeichnet werden müssen. In der EU gilt das Vorsorgeprinzip: Firmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte unschädlich für Umwelt und Verbraucher sind. In den USA gilt: Alles ist erlaubt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dies gilt sowohl für Gentechnik als auch beispielsweise für die Fracking Technik bei der Erdölgewinnung.
Europa und die USA wollen die größte Freihandelszone der Welt schaffen. Das Abkommen soll neue Arbeitsplätze und mehr Wachstum bringen. Zur Debatte stehen grundlegende Vorschriften für die Produktsicherheit sowie Umwelt- und Verbraucherschutz.
Genau hier muss man die Initiative der EU Kommission für eine Änderung der Honigrichtlinie sehen: Solange Honig mit GVO als solcher gekennzeichnet werden muss, stellt dies ein Hindernis des zukünftigen Abkommens dar. Kritiker befürchten zu Recht, dass sich das angestrebte Abkommen als Türöffner für Gentechnik auf den Äckern der EU erweisen könnte.

samedi 11 janvier 2014

Neonikotinoide reduzieren Reproduktionserfolg bei Bestäubern

Rote Mauerbiene (Osmia bicornis)
Die Studie  "Sublethal neonicotinoid insecticide exposure reduces solitary bee reproductive success" von Christop Sandrock et al. vom Swiss Bee Research Centre, Agroscope Liebefeld-Posieux, zeigt den negativen Einfluss einer sublethalen Neonikotinoid Exposition auf den Reproduktionserfolg von Bestäubern. Untersucht wurde der Einfluss der Wirkstoffe Clothianidin und Thiametoxam auf die Rote Mauerbiene (Osmia bicornis).
Die Resultate sind beängstigend: Weniger fertiggestellte Brutnester, weniger Brutzellen in den Nestern, sowie eine erhöhte Larvensterblichkeit.
Alles in allem führte dies zu einem um fast 50% reduzierten Reproduktionserfolg exponierter Solitärbienen!

Ähnliche Ergebnisse lieferte die Studie "Neonicotinoid Pesticide Reduces Bumble Bee Colony Growth and Queen Production" aus dem Jahr 2012, von Penelope R. Whitehorn über Hummeln. Neonikotinoide führten hier zu einer reduzierten Lebensdauer der einzelnen Hummeln, kleineren Hummelpopulationen und zu einer geringeren Lebensdauer der Hummelköniginnen.

Bestäuber-Populationen sind weltweit rückläufig. Dies betrifft Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen.
Die Studien zeigen wie dringend notwendig ein neues Bewertungsmodell für die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden für alle Blüten bestäubenden Insekten her muss. Im bisher gültigen EU-Risikobewertungsmodell für Honigbienen wurden die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden bzw. das potenzielle Risiko für Larven kaum berücksichtigt.

Im Sommer 2013 veröffentlichte die EFSA neue Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden, welche diesen Risiken besser Rechnung tragen sollen.

mercredi 25 décembre 2013

EFSA / Néonicotinoïdes: Après les abeilles, l'homme?

L'EFSA a remis un avis après examen d'une étude relative à la neurotoxicité développementale (NTD) de deux néonicotinoïdes.
La neurotoxicité développementale est tout effet nocif sur la chimie, la structure ou le fonctionnement du système nerveux dû à une influence chimique ou physique s’exerçant au stade du développement, c’est-à-dire chez un fœtus ou un jeune enfant.

Selon l'EFSA les molécules acétamipride et imidaclopride peuvent notamment
  • endommager le système nerveux humain en développement, en particulier le cerveau,
  • affecter de façon défavorable le développement des neurones et des structures cérébrales associées à des fonctions telles que l'apprentissage et la mémoire,
  • présentent tous deux des signes de potentiel de neurotoxicité développementale

L’EFSA recommande que des critères clairs et cohérents soient établis pour rendre obligatoire la soumission d’études sur la neurotoxicité développementale dans le cadre du processus d’autorisation dans l’UE.

La Commission européenne a fait cette demande après la récente publication d’un article scientifique de Kimura et Kuroda. Lien vers l'article sur PLOS ONE: http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0032432

Texte complet de l'avis sur le site de l'EFSA http://www.efsa.europa.eu/fr/press/news/131217.htm

dimanche 15 décembre 2013

Biodiversität aus Gambia? De Regierungsprogramm vun der blo-rout-gringer Majoritéit ënnert der Lupp

Zanter Ufank Dezember ass de Regierungsprogramm vun der neier Koalitioun bekannt. Wat kënne mär Beienziichter eis erwoarden?

Verschidden Aussoen aus deem 200 Säiten décke Regierungsprogramm loossen zumindest d’Hoffnung zou, dass an deene nächste 5 Joer an de Beräicher Ëmweltschutz a Landwirtschaft an eng Richtung geschafft soll ginn, déi aus dem Bléckwénkel vum Beienziichter positiv ass.

E puer allgemeng Aussoen zu der Landwirtschaft an dem Ëmweltschutz:
  • (...) révision du Plan national pour la protection de la nature (PNPN) avec l’ensemble des acteurs, tout en tenant compte de l’état actuel de la biodiversité et des écosystèmes
  • (...) verdissement (…) par le maintien des prairies permanentes, la diversification des cultures arables et le maintien d’une surface d’intérêt écologique sur les terres arables (…)
  • Le Gouvernement mettra en place une plateforme permanente « biodiversité et agriculture » afin de promouvoir l’échange entre tous les acteurs concernés.
  • Par une réforme des aides au développement rural (...), le Gouvernement cherchera à les orienter de façon à atteindre de façon ciblée, cohérente et coordonnée les objectifs dans les domaines de la protection des eaux et de la biodiversité. Le Ministère assurera que le plan de développement rural (PDR) sera discuté et établi en étroite collaboration avec tous les acteurs concernés (...)
  • Une préoccupation majeure du Gouvernement consistera à la conciliation de la politique agraire avec les défis de la protection de la nature et des ressources naturelles, notamment l’eau potable et les terres agricoles.

D’Biolandwirtschaft soll méi ënnerstëtzt ginn, wat eis jo direkt entgéint kënnt, well an der Biolandwirtschaft ouni Pestiziden geschafft gëtt:
  • Le plan d’action « agriculture biologique » sera poussé aussi bien qualitativement que du point de vue des ressources humaines. Le Ministère encouragera notamment avec de plus amples moyens financiers le développement de l’agriculture biologique et la conversion (...) vers l’agriculture biologique.

D’Opstelle vum nationalen Aktiounsplang Pestiziden, bei dem Lëtzebuerg ee grousse Retard huet, soll dann endlech ugepaakt ginn:
  • Le projet de programme d’action « pesticides » sera discuté dans des réunions communes avec les acteurs concernés, y compris les associations actives dans le domaine de l’environnement naturel. Une analyse de la situation actuelle constituera le point de départ pour la définition d’un catalogue de mesures prioritaires à court et moyen terme, la finalité étant de réduire au maximum l’utilisation de pesticides dans la pratique agricole, viticole et horticole.

Ganz konkret hoffen ech bei folgender Ausso, dass de Landwirtschaftsministère endlech Zuelen iwwert de Pestizid-Verbauch wäert public maachen.
  • Le Gouvernement mettra en œuvre une réforme du droit à l’information tout particulièrement en ce qui concerne les informations relatives aux questions environnementales

Di kritesch Positioun vun där leschter Regierung géint Gentechnik an der Landwirtschaft soll weider gefouert ginn:
  • Le Gouvernement continuera à appliquer le principe de précaution en matière d’organismes génétiquement modifiés (OGM), à promouvoir une agriculture durable « sans OGM » et à défendre sa position critique face aux OGM aussi bien au Luxembourg qu’aux niveaux européen et international. Il interdira dans la mesure du possible l’utilisation d’OGM au niveau national et lancera des actions d’information et de sensibilisation en la matière. Le Ministère veillera également à réduire autant que possible les importations de plantes génétiquement modifiées servant d’aliments pour animaux.

Als Hunneg Produzenten si mer direkt vu folgenden Aussoen concernéiert. Eng Marque Nationale dierft also gestäerkt ginn:
  • Le Gouvernement promouvra l’utilisation des produits du terroir de qualité et des produits biologiques dans les lieux de restauration collectifs qui fonctionnent sous tutelle étatique.
  • (…) promouvoir auprès du consommateur une alimentation sûre, saine et de qualité, garantie par des contrôles efficaces et certifiée par des labels de qualité reconnus.
  • Le Gouvernement analysera la multitude de labels alimentaires existants et fera un bilan critique en vue de mieux cibler son soutien financier et administratif.
  • (…) le Gouvernement entend créer une task force « Sécurité alimentaire » regroupant Ministères, administrations et acteurs économiques afin d’améliorer les compétences mutuelles à l’égard  des pesticides, contaminants industriels, contaminants agricoles, OGM, (…)
  • Le Ministre organisera régulièrement des tables rondes appelées « Zukunftsforum » afin de discuter avec tous les concernés des aspects de la politique agraire et de la protection des consommateurs.

Bei der folgender Ausso geet et och em d’Regelen vum Opstellen vun de Beievölker an der Uertschaften, wou mer schonn Ufank 2013 bei der ITM intervenéiert hunn, fir dës Regelen manner restriktiv ze maachen (cf. Editorial Beienzeitung 03/2013):
  • Le Gouvernement élaborera à brève échéance tous les règlements grand-ducaux à l'égard des établissements de la classe 4.

Een interessanten Aspekt aus villen Aussoen ass deen, dass di nei Regierung méi op Dialog wëll setzen. Mär sollen also net zécken a bei deene verschiddene Ministeren ganz kloer  eisen Usproch umellen, fir mat um Dësch ze sëtzen, wann iwwert Themen diskutéiert gëtt, déi d’Beien oder d’Imkerei direkt oder indirekt betreffen.

Mee Pabeier ass bekanntlech gedëlleg. Schéin wier et awer wa mer a 5 Joer dës Koalitioun kéinten vu “Gambia”  op “Biodiversitéits-Koalitioun” kéinten ëmdeefen. Wuel dann awer éischter mat Hunneg wéi mat Wäiwaasser...

dimanche 1 décembre 2013

Dramatische Probleme mit Luxemburger Trinkwasser

Im Rahmen der Ausweisung von Wasserschutzzonen hat das MINISTÈRE DE L’INTÉRIEUR ET À LA GRANDE RÉGION kürzlich ein neues Dokument veröffentlicht. Die Publikation gibt interessante und bedenkliche Einblicke in die Problematik des Wasserschutzes.


Der tägliche Wasserverbrauch in Luxemburg liegt bei ungefähr 120.000 m3. Schätzungen zufolge wird der Verbrauch bis zum Jahr 2040 auf 170.000 m3 ansteigen. Über 300 Quellen und Brunnen decken heute ungefähr 2/3 des täglichen Wasserbedarfs. Die aktuelle Situation weist heute einen bedenklichen Rückgang der Wasserqualität auf. Die Verschlechterung ist dabei größtenteils auf die Nutzung von Dünger (Stickstoff und Nitrat) und Pestizide zurückzuführen.

Wie bedenklich die Lage ist verdeutlicht folgende Grafik:

Bei über 70% aller Überwachungsstationen werden Rückstände von mindestens 1 Pestizid gemessen! Dabei werden heute noch Rückstände von Substanzen gemessen, welche von Produkten stammen, deren Einsatz schon vor Jahren verboten wurde.

Der Maisanbau wirkt sich negativen auf die Qualität unseres Trinkwassers aus:



Die chemische Substanz Metalochlor-ESA ist noch heute als Herbizid im Maisanbau und anderen Kulturen erlaubt. Zwischen 2008 und 2013 stieg sowohl die Anzahl der Quellen welche damit belastet sind, sowie die Höhe der Rückstände kontinuierlich an. Die Substanz ist umweltgefährlich, sehr giftig für Wasserorganismen und gilt als krebserregend.

Quelle: www.eau.public.lu/publications/index.html 

mardi 17 septembre 2013

Marla Spivak: Why bees are disappearing

Eee vun deene beschten Exposéen iwwert d'Beiestierwen!

TED Talk vum Dr. Marla Spivak, Extension Entomologist, Department of Entomology, University of Minnesota

jeudi 1 août 2013

Pestizide und Bienen: EFSA legt neue Leitlinien vor

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden veröffentlicht. Dem Schutz der Bienen wird dabei vermehrt Rechnung getragen.

BEE LIFE, eine Vereinigungeuropäischer Imkerverbände, begrüsst ausdrücklich die Arbeit der EFSA und die neuen Vorschläge, weist aber zugleich auf einige Schwachstellen hin: So steht im EFSA Dokument z.B. geschrieben, dass eine 7 prozentige Abnahme der Stärke eines Bienenvolks in Folge eines Kontakts mit Pestiziden, hinnehmbar sein soll.

Für Imker ist dies absolut nicht akzeptabel! Würde ein Bauer eine 7 prozentige Gewichtseinbusse einer Kuh, in Folge einer Pestizid-Applikation, hinnehmen?!


vendredi 12 juillet 2013

Lëtzebuerg ersauft am Glyphosat

Eng ganz bedenklech Praxis aus der intensiver Landwirtschaft gëtt also elo offiziell vun der Landwirtschaftskammer recommandéiert. Nämlech de flächendeckenden Asaz vu Glyphosat, besser bekannt ënnert dem Numm ROUNDUP

Zitat Chambre d'Agriculture (Pflanzenbauberatung, Juli 2013): "Zur Ernteerleichterung und um zu verhindern, daß Unkrautsamen die Feuchte der Getreideprobe anheben, können stark verunkrautete oder zwiewüchsige Getreidebestände mit einem glyphosathaltigen Produkt ab-gespritzt werden."
Em wat geet et? Wann de Bauer seng Kären an der Millen ofliwwert, gëtt ënnert anerem d'Fiichtegkeet gemooss. Ass déi ze héich, kritt de Bauer manner bezuelt. Also gëtt gesprëtzt dass et kraacht!
Zu Lëtzebuerg ginn op iwwer 20.000 Ha Kären ugebaut. Bei 3L Roundup/Ha ka jiddereen sech ausrechnen wéi vill vum Herbizid Roundup elo op d'Felder gespritzt gëtt.

Réckstänn vu Glyphosat kommen esou och an d'Brout, an uschléissend an de mënschleche Kierper! Dat weisen Analysen, déi elo vum "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)" verëffentlecht goufen: http://www.bund.net/index.php?id=18026

Well zu Lëtzebuerg d'Thema Pestiziden Tabu ass, gouf och dës sensibel Tatsaach bis elo ënnert den Teppech gekiert!

Wéi et schéint, kënnt elo awer Bewegung an den Dossier. Wahrscheinlech wéinst de Studien aus Däitschland hunn di Verantwortlech vun der Klengbettener Millen sech elo iwwert di Praxis opgereegt. Aus guddem Grond: Ee groussen Deel vun hirem Miel gëtt un d'Bäcker verkaaft...

lundi 1 juillet 2013

Colloque « L’abeille, indicateur des écosystèmes »

Am 6. Juni 2013 hatte ich die Gelegenheit im Naturhistorischen Museum von Brüssel an einer hoch interessanten Veranstaltung der Vereinigung NATURE & PROGRES Belgien teilzunehmen zu können. Organisiert wurde die Veranstaltung im Rahmen des „Plan abeilles », welcher von der belgischen Regierung ins Leben gerufen wurde, um den alljährlichen hohen Bienenverlusten in Belgien entgegen zu wirken. Der Plan beinhaltet 29 Maßnahmen in Bereichen wie Analysen, Risikobewertungen gegenüber systemischen Insektiziden, Sensibilisierungsaktionen von Konsumenten und Landwirten usw. Die Unterstützung der Regierung wurde hervorgehoben durch die Präsenz von Melchior Wathelet, Staatssekretär für Umwelt.

Der erste Vortrag von Denis Michez vom Laboratoire de zoologie der Universität von Mons, handelte von den Solitärbienen. Bei vielen Solitärbienen wird seit den 50er Jahren ein bedenklicher Rückgang festgestellt. Rund 100 der 380 Solitärbienen- und Hummelarten stehen mittlerweile auf der roten Liste. Weil Solitärbienen oder Hummeln kein Parasitenproblem wie die Varroose kennen, muss der Rückgang notwendigerweise auf andere Faktoren zurückzuführen sein. Eine der Hauptursachen liegt beim Verlust der Biodiversität. Hier wird untersucht wie die Biodiversität auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen gefördert werden kann („Biodiversifier les agro-éco-systèmes“), z.B durch die Förderung des Anbaus von Leguminosen als Viehfutter und  Lebensgrundlage für viele bestäubenden Insekten.
Die Arbeiten von Denis Michez finden übrigens im Rahmen des EU Projektes STEP statt, Programm bei welchem 17 EU Ländern (Luxemburg ist leider nicht vertreten) mitmachen (http://www.step-project.net)

Monique L’Hostis vom Centre Vétérinaire de la Faune Sauvage et des Ecosystèmes des Pays de la Loire referierte über die Rückstände in Honigbienen und Bienenprodukten, sowie über die Pathogene wie Bakterien und Viren. Die Studie wurde auf 18 Bienenständen im Nordwesten Frankreichs durchgeführt. Analysen zeigen dass Honigbienen überall den Umweltgiften ausgesetzt sind, ob in der Stadt, auf dem Land und sogar auf Inseln. Die meisten Pathogene können sowohl in gesunden als auch in kranken Völkern nachgewiesen werden, unabhängig von Verlustraten.
36 verschiedene Moleküle, welche im Bereich Pflanzenschutz und als Tierarznei verwendet werden, konnten entweder im Pollen, Honig oder Bienen nachgewiesen werden. Zusammen mit Varroa, Virusbefall und andere Stressfaktoren ergeben sich mit Sicherheit schädliche Synergie-Effekte.
Die Studie zeigt auch, dass die erfahrenen Imker die wenigsten Verluste haben. Ausschlaggebend dafür seien eine genaue Kontrolle des Varroabefalls und der Austausch von Königinnen, notwendige Maßnahmen in Zeiten von zusätzlichem Druck durch äußere Faktoren wie Pestizide und anderen Umweltgiften. Frau L’Hostis wies auch auf die Notwendigkeit hin, dass die Methoden zur Erfassung der Bienenvölker und –Verluste sich EU weit unbedingt nach den Standards des von COLOSS verfassten BEEBOOKs durchgeführt werden müssten, um vergleichbare Daten aus allen Ländern zu erhalten (http://www.coloss.org/beebook).

Am Nachmittag referierte Dr. Jean-Marc Bonmatin vom CNRS Orléans über die Toxizitätsanalysen. Er erinnerte daran, dass die hohen Verluste ein weltweites Phänomen sind. Eine der Hauptursachen sind die neonikotinoiden Insektizide. 1990 noch nicht eingesetzt, machten diese im Jahr 2008 schon fast 30% vom Umsatz aus (6,33 Mia. Euro).
Die Rückstandsanalysen sind heute so verfeinert dass man sprichwörtlich die Nadel im Heuhaufen finden kann. Zu den Neonikotinoiden ist Dr. Bonmatin formell: Es sind dies sehr stabile Moleküle, welche sehr zuverlässig gefunden werden können, mit der Bedingung dass das jeweilige Labor über den neuesten Stand der Technik verfügt. Nachweisbar sind Neonikotinoide heute in Konzentrationen von 0,01-0,05 ppb, quantifizierbar bei 1 ppb. Dieses hohe Niveau ist auch notwendig, denn bei Honigbienen sind subletale Effekte schon bei weniger als 0,1 ppb nachgewiesen.
Pollen aus Bienenfluchten ist laut Dr. Bonmatin die beste Quelle um Rückstände zu finden. Wichtig bei der Probennahme ist unbedingt das sofortige Einfrieren der Probe (ob Bienen oder Pollen). Im gefrorenen Zustand sind diese Moleküle äußerst stabil. Interessant ist hier auch der Hinweis auf die Internetseite http://www.itsap.asso.fr/index.php. Hier findet man u.A. eine Liste von Labors für Rückstandsanalysen mit deren technischen Möglichkeiten. Nicht jedes Labor ist nämlich auf dem letzten Stand der Technik!
D. Bonmatin erinnerte aber auch daran, dass Varroabehandlungsmittel wie AMITRAZ (Apivar©) oder TAU-FLUVALINAT (Apistan©) auch für Bienen eine gewisse Toxizität aufweisen!

Die Erfahrungen vom CNRS zeigen dass Rückstände von Neonikotinoiden zum Teil nur während sehr kurzen Perioden von 1-2 Monaten nachgewiesen werden, nämlich dann wenn die Bienen damit in Kontakt kommen. Über das Jahr verteilt können dies also mehrere Wirkstoffe sein.
Die letzte Aussage von Dr. Bonmatin war unmissverständlich: Die Bienenverluste haben sicher viele Ursachen. Eine wesentliche und nachgewiesene Ursache sei einfach abzustellen, nämlich durch ein generelles Verbot der Neonikotinoide. "Pestizide sind heute einer der Hauptstressfaktoren der Bienen. Die Belastung der Bienenvölker mit einer Vielfalt von chemischen Substanzen hat mit Sicherheit eine Schwächung der Abwehrkräfte des Bienenvolks zur Folge. Der Impakt von Varroa, Nosema und Viren wird dadurch verstärkt."

Cyril Vidau, vom ITSAP-Institut de l’abeille, referierte über die Gesundheitsindikatoren bei Bienenvölkern und über Verfahren zur Diagnose von Bienenkrankheiten. Als Imker können wir die Futterreserven, die Anzahl der Bienen und das Aussehen des Brutnestes einfach beurteilen. Der Ursache eines schwächelnden Bienenvolkes auf die Spur zu kommen ist aber wesentlich komplizierter, weil viele Faktoren eine Rolle spielen: Parasiten, Viren und Bakterien, Vergiftungen, Futtermangel, Wetter, genetische Eigenschaften der Königin usw.
Großen Einfluss haben dabei die Zusammenwirken von mehreren Faktoren. Als Synergie bezeichnet man dabei den Mechanismus durch welchen die gemeinsame Wirkung von mehreren Faktoren grösser ist als die Summe der Wirkung einzelner Faktoren. Beispiele sind z.B. das Zusammenspiel von Nosema und Neonikotinoiden.
Länderübergreifende Monitoringnetzwerke existieren bereits, wobei Cyril Vidau, wie Monique L’Horitis auf die Wichtigkeit von vergleichenden Methoden hinwies.

Als letzter Redner analysiert Laura Maxim über die Entscheidungsfindung der Politiker im Bereich Neonikotinoide. Als Beispiel dienten die Entscheidungen der französischen Regierung. Interessantes Beispiel war das Verbot von Imidacloprid bei Sonnenblumen und beim Mais. Obwohl die Beweislage für die Risiken von Imidacloprid beim Mais besser war als die Risiken bei Sonnenblumen, lies das Verbot beim Mais 4 weitere Jahre auf sich warten. Der finanzielle Impakt für die Firma Bayer war beim Mais aber 2,5x höher.
Dass dies bei der Entscheidungsfindung des französischen Landwirtschaftsministeriums eine Rolle gespielt haben dürfte, liest sich aus einer sehr interessanten Analyse der Meinungen der implizierten Parteien: Die Meinungen der Wissenschaftler, welche die verfeinerten Rückstandsanalysen ausarbeiteten und durchführten, sowie die der Imker deckten sich größtenteils. Andererseits waren Ministerium und die Hersteller von Saatgutbeizen oft einer Meinung.
Die von der Agrarindustrie immer wieder vorgebrachten Befürchtungen über Ernteausfälle wegen des Anwendungsverbots von Neonikotinoiden beim Mais konnten bisher nicht festgestellt werden.
Auch Laura Maxim wies darauf hin, dass eine standardisierte Erfassung der Völkerverluste europaweit von Nöten sei. Nur so könnte man die kontroversen Diskussionen über die reellen Verluste abstellen.

lundi 26 novembre 2012

Luxemburg missachtet seine EU-Verpflichtungen in Sachen Pestizide

Unzureichende Gesetzgebung und fehlender Aktionsplan „Pestizide“ - Gefährdung von Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit

https://drive.google.com/file/d/0B6cdMeRU0PGpSlRjQi1fbFhkNnc/edit?usp=sharing
Am 26. November 2012 stellten der Mouvement Ecologique und der „Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht“ das vorliegende Dokument vor.
Der 26. November 2012 hat in Sachen "Pestizide" in der Tat Symbolcharakter! Denn am 26ten November 2011 hätte Luxemburg die sogenannte „EU-Pestizid-
Direktive“ umsetzen müssen, was leider (bis dato) nicht erfolgte. Und am 26ten November 2012 wäre die Luxemburger Regierung im allgemeinen - und vor allem das Landwirtschaftsministerium, aber auch das Nachhaltigkeits- und Innenministerium - gemäß dieser Direktive gehalten gewesen, einen „Nationalen
Aktionsplan Pestizide“ vorzulegen. Auch das erfolgte nicht!