jeudi 1 novembre 2012

Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen

D'Dokument "Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen - Für ein Verbot der Neonikotinoiden im Ackerbau" gouf am November 2012 vum Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht veröffentlecht:


Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen
Für ein Verbot der Neonikotinoiden im Ackerbau
Informationen und Forderungen des Luxemburger Landesverbandes für Bienenzucht (November 2012)

Die Honigbiene ist nicht die einzige Insektenart, die bei der Bestäubung der entomophilen Pflanzen eine Bedeutung spielt. Für den Ertrag von zahlreichen Kulturpflanzen sind Honigbienen von größter wirtschaftlicher Bedeutung.
Weltweit wird Bienensterben zu einem immer größeren Problem, weil mehrere Faktoren zusammenwirken, wie etwa Bienenkrankheiten, geschwächte Immunität der Bienen gegen Krankheitserreger und Parasiten, Klimawandel, zum Teil veränderte Flächennutzung mit Zeiten von Futtermangel für die Bienen sowie der Einsatz von Pestiziden und die Anwendung nicht nachhaltiger Anbaumethoden.
EU Parlament und der EU Kommission haben in den letzten Monaten mehrfach über die Probleme berichtet und dabei die Risiken der neurotoxischen Pestizide in Form von Behandlungsmitteln für Saatgut hervorgehoben.
Mehrere EU Mitgliedsländer haben bereits den Einsatz verschiedener Substanzen verboten.
In Luxemburg gibt es kaum Zahlen über den Einsatz der Pestizide. Vielerorts wird ein Mantel des Schweigens über das Thema gelegt. Informationen werden oft nur unter der Hand weitergegeben.
Mit diesem Dokument wollen die Imker über die rechtliche Situation in Luxemburg informieren und, entsprechend dem Vorsorgeprinzip, auf ein Verbot der für Bienen gefährlichen neurotoxischen Saatgutbeizen hin wirken.

Neurotoxische Insektizide gefährden die Bienen

Insektizide der Familie der Neonikotinoide (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam) werden oft als in Form von Beizmittel für Saatgut genutzt.
Die gemeinsamen Charakteristiken diese Substanzen sind:
  • Die systemische Wirkung in allen Pflanzenteilen, einschließlich der Blüten.
  • Die Substanzen sind extrem toxisch für Bienen, können zu akuten oder chronischen Vergiftungen führen
  • Diese Substanzen und ihre Metaboliten sind remanent, d.h. sie reichern sich in Boden und Grundwasser an.
  • Produkte mit diesen Substanzen werden mittlerweile flächendeckend im Ackerbau eingesetzt.
Entgegen dem was die Hersteller dieser Produkte heute noch behaupten, verhindert die Saatgutbehandlung nicht den direkten Kontakt der Bienen mit den Substanzen. Es liegen genügend wissenschaftliche Daten vor, um den Einfluss der Neonikotinoide auf die Bienen und ihre Umwelt einzuschätzen.
Völkerverluste bei Honigbienen werden durch den Imker festgestellt. Komplettes Unwissen herrscht allerdings über die ebenso geschädigten Insekten, speziell andere Bestäuber wie Hummeln und Solitärbienen, Mücken (Schwebfliegen) oder Käferen, also über den potentiellen Impakt auf die gesamte Insektenwelt.
Trotzdem wird Saatgut, welches mit diesen Substanzen behandelt ist, weiter vermarktet. Einzelne Länder haben den Einsatz dieser Produkte aber mittlerweile verboten.


EU Kommission und Parlament - Politische Initiativen und gesetzliche Lage

RICHTLINIE 2009/128/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden

„Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 26. November 2011 nachzukommen.“
„Bis zum 26. November 2012 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten ihre nationalen Aktionspläne“
Die Richtlinie wurde noch nicht in Luxemburger Recht umgesetzt.
Im Sinne von Artikel 4 (1) der Richtlinie, fordert die FUAL, als Vertreter einer „relevanten Interessengruppe“, bei der Aufstellung und Überprüfung des nationalen Aktionsplans berücksichtigt zu werden.



VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Die Verordnung regelt auch Ein- und Ausfuhr, Lagerung und Inverkehrbringen der Behandlungsmittel für Saatgut.

Die Verordnung verlangt auch besser Testverfahren für Honigbienen und Honigbienenlarven.

Artikel 49 (2): „Bestehen erhebliche Bedenken, dass das behandelte Saatgut gemäß Absatz 1 wahrscheinlich ein schwerwiegendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt und dass diesem Risiko durch Maßnahmen, die der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten getroffen hat bzw. haben, nicht auf zufrieden stellende Weise begegnet werden kann, so werden unverzüglich Maßnahmen zur Einschränkung oder zum Verbot der Verwendung und/oder des Verkaufs des entsprechend behandelten Saatguts nach dem in Artikel 79 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren getroffen.“

Artikel 67 (1): „Hersteller, Lieferanten, Händler, Einführer und Ausführer von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens fünf Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie herstellen, einführen, ausführen, lagern oder in Verkehr bringen. Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind.
Sie stellen die einschlägigen Informationen in diesen Aufzeichnungen auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung. Dritte wie beispielsweise die Trinkwasserwirtschaft, Einzelhändler oder Anrainer können bei der zuständigen Behörde um Zugang zu diesen Information ersuchen“


Richtlinie 2010/21/EU der Kommission vom 12. März 2010 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates hinsichtlich Sonderbestimmungen zu Clothianidin, Thiamethoxam, Fipronil und Imidacloprid

Die Richtlinie wurde erlassen in Folge massiver Bienenverluste, durch den Einsatz der oben genannten Substanzen im Maisanbau.
Die Richtlinie wurde durch das « Règlement grand-ducal du 30 juin 2010 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 14 décembre 1994 concernant la mise sur le marché et l’utilisation des produits phytopharmaceutiques » in Luxemburg umgesetzt.
  • Das Reglement schreibt ausschließlich technische Veränderungen an der Sämaschinen vor.
  • Das Reglement sieht ausserdem vor « des programmes de surveillance seront mis en place dans le but de vérifier l’exposition réelle des abeilles à la clothianidine / fipronil / imidacloprid / thiametoxam dans les zones largement utilisées par les abeilles pour butiner ou par les apiculteurs, lorsque cela se justifie. »
Frage: Sind Maßnahmen und/oder Überwachungsprogramme in Luxemburg vorgesehen? Ab wann werden diese Maßnahmen als gerechtfertigt angesehen?


25.11.2010 Entschließung des Europaparlaments zur Lage der Bienenzucht

Das EP fordert vermehrte Anstrengungen im Hinblick zu den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Entwicklung der Bienenvölker


6.12.2010 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT zur Gesundheit von Honigbienen

Die EU Kommission erwähnt erstmals Pestizide als eine der möglichen Ursachen für die Bienenverluste und anerkennt die Schwächen der bisherigen Testverfahren: „Die Kommission überprüft derzeit außerdem die Angaben, die für die Einreichung von Pestizid-Dossiers erforderlich sind, und will damit auch den Schutz der Honigbienen verbessern.“
Die Kommission bemängelt in den meisten Ländern die fehlenden oder nicht repräsentativen Überwachungsdaten zu Völkerverlusten
Die Kommission anerkennt indirekt auch die fortsetzende Verarmung unserer Landschaften: „(…) dass eine Umgebung mit einer hinreichenden biologischen Vielfalt, die zur Aufrechterhaltung der Ökosystemleistung der Bestäubung erforderlich ist, für die Gesundheit der Bienen ausschlaggebend ist.“


25.10.2011 EUROPÄISCHES PARLAMENT - BERICHT über die Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor

Die Wörter „Pflanzenschutz“ und „Pestizide“ kommen 47 Mal im Text vor.
„fordert die Kommission auf, auf der Grundlage zuverlässiger und effizienter Versuche unter realen Bedingungen, unter Verwendung harmonisierter Protokolle, bei der Bewertung des Risikos von Pestiziden die chronische Toxizität, die Larventoxizität und die subletale Toxizität zu berücksichtigen“

23.5.2012 EFSA (European Food Safety Authority) wertet wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bienengesundheit aus

Die EFSA hat eine Auswertung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den von Pestiziden ausgehenden Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen veröffentlicht und stellt fest, dass die aktuellen Testverfahren chronische Vergiftungen, z.B. durch Neonikotinoide Saatgutbeizen, gar nicht erfassen können:
  • In dem Gutachten werden zwei gesonderte Bewertungsmodelle vorgeschlagen: eines für Honigbienen sowie eines für Hummeln und Solitärbienen. In der Anfangsphase wird die Einbeziehung von Toxizitätstests empfohlen, die sich über einen Expositionszeitraum von sieben bis zehn Tagen für erwachsene Bienen sowie Larven erstrecken. Dass es in beiden Lebensstadien zu Expositionen von mehr als einem Tag kommen kann, ist ein Risiko, das von Standardtests nicht erfasst wird.
  • Die EFSA-Sachverständigen für Pestizide empfehlen ferner, die bestehenden Verfahren für Untersuchungen im Labor, Halbfreiland und Freiland zu verbessern. Verschiedene Expositionswege (intermittierende und anhaltende Exposition erwachsener Bienen, Exposition durch Inhalation und Exposition von Larven) werden derzeit in Laborversuchen nicht bewertet, und auch die Auswirkungen subletaler Pestizid-Dosen werden nicht vollständig erfasst (…).


Zulassung, Informationen und Verbote von neurotoxischen Insektiziden in Form von Saatgutbeizen in verschiedenen Ländern

In mehreren Ländern bestehen seit Jahren Verbote für Behandlungsmittel für Saatgut:

Deutschland

Seit 2008 : Anwendungsverbot beim Mais für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Empfehlung: „Daher sollen Landwirte die Imker zukünftig über die Aussaat von behandeltem Saatgut frühzeitig informieren.“
Neue Auflagen und Anwendungsbestimmungen bei Anwendung für Raps und Zuckerrüben.
Das Verbot wurde erst 2011 bestätigt, nachdem neue Expositionspfade für Bienen nachgewiesen wurden (Guttaion).
Quelle: Bundesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 8.7.2011
http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen/01_PI_und_HGI/PSM/2011/2011_07_08_hi_neonikotinoide.html?nn=1401276

Italien

17.9.2008 Anwendungsverbot für die Saatgutbehandlungsmittel Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil. Betroffen sind die Kulturen Mais, Raps und Sonnenblumen
25.10.11 (rezente Verlängerung) « extension de la suspension préventive de l'autorisation d'utilisation dans le tannage des graines de produits phytopharmaceutiques contenant des substances clothianidin, imidacloprid, thiametoxam, fipronil»
26.6.12 Bestätigung des Anwendungsverbotes beim Mais

Frankreich

Der Einsatz von Imidacloprid ist auf Sonnenblumen (seit 1999) und Mais (2003) verboten.
Der Antrag auf Zulassung für Clothianidin wurde abgelehnt (2008)
26.7.2012 Frankreich verbietet Anwendung und Vermarktung von Produkten mit Thiametoxam auf Raps (Quelle: Arrêté du 24 juillet 2012 relatif à l'interdiction d'utilisation et de mise sur le marché pour utilisation sur le territoire national des semences de crucifères oléagineuses traitées avec des produits phytopharmaceutiques contenant la substance active thiametoxam)

Slowenien

Anwendungsverbot Clothianidin auf Mais seit 2008

Schweiz

Erfolgreiche Bekämpfungsstrategie des Maiswurzelbohrers durch Fruchtfolge
Quelle: Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.agroscope.admin.ch/index_phytosanitaire/02224/02239/02244/index.html?lang=de

USA

UNITED STATES ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY (EPA):
« Clothianidin’s major risk concern is to nontarget insects (that is, honey bees). Clothianidin is a neonicotinoid insecticide that is both persistent and systemic. Acute toxicity studies to honey bees show that clothianidin is highly toxic on both a contact and an oral basis. Although EFED does not conduct RQ based risk assessments on non-target insects, information from standard tests and field studies, as well as incident reports involving other neonicotinoids insecticides (e.g., imidacloprid) suggest the potential for long term toxic risk to honey bees and other beneficial insects. »
Quelle : http://www.panna.org/sites/default/files/Memo_Nov2010_Clothianidin.pdf


Neurotoxische Saatgutbeizen in Luxemburg

8.7.2008 Réponse de Mme Octavie Modert, Secrétaire d'Etat à l'Agriculture, à la Viticulture et au Développement Rural à la question parlementaire concernant la mortalité élevée des abeilles causée par l’utilisation d’insecticides.

Die Anwendung der neonikotinoiden Beizmittel wird bestätigt.
Eine Informationskampagne wird angekündigt: « Pour la campagne de 2009 les services responsables se proposent de sensibiliser le commerce et les agriculteurs en vue de renoncer à l'utilisation de ces substances »

Artikel 49 (1) der VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

„Die Mitgliedstaaten verbieten nicht das Inverkehrbringen und die Verwendung von Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die in mindestens einem Mitgliedstaat für die Verwendung zugelassen sind.“
Konkret heißt das, dass in der Luxemburger Landwirtschaft ALLE bekannten Neonikotinoidhaltigen Produkte zum Einsatz kommen können.

Trotz der Verbote über den Einsatz verschiedener Substanzen in verschiedenen Ländern sind in Luxemburg ALLE oben genannten Substanzen auf dem Markt und werden auch eingesetzt!

Der Saatguthandel in Luxemburg bestätigt dies!

Wichtige Akteure in der Luxemburger Landwirtschaft erkennen das Problem:

„Handlungspisten für eine nachhaltige Landwirtschaft in Luxemburg“ (Oktober 2011) - Gemeinsames Dokument von ÖkoZenter Lëtzebuerg asbl, Lëtzebuerger Jongbaueren a Jongwënzer asbl, Mouvement Ecologique asbl
Handlungsvorschläge / Rechtliche Änderungen und Änderungen im Gesetzesvollzug: „Verbot des Einsatzes/Verkaufs/Imports von mit Imidacloprid (Handelsname GAUCHO), Clothianidin (Handelsnahme PONCHO) und Thiametoxam (Handelsname CRUISER) gebeiztem Maissaatgut.“

28.8.2012 Antwort von Landwirtschaftsminister Romain Schneider auf zwei parlamentarische Anfragen der Abgeordneten Henri Kox und Roger Negri zum französischen Verbot von Cruiser OSR

Minister Schneider antwortet wortwörtlich (Übersetzung aus dem französischen): „Das Produkt Cruiser, sowie andere Pflanzenschutzmittel auf Basis von Neonikotinoiden, welche zum Beizen von Saatgut dienen, sind in Luxemburg nicht zugelassen. Deren Anwendung ist also verboten“. (Quelle: www.chd.lu)
Die meisten Leser verstehen hier: Diese Mittel kommen auf den luxemburgischen Äckern nicht zum Einsatz. Fehlanzeige! Mit „Anwendung“ ist hier nämlich lediglich das Beizen von Saatgut gemeint, welches in der Tat nicht zugelassen ist. Die Einfuhr und das Ausbringen von im Ausland gebeiztem Saatgut ist sind dagegen nicht untersagt.


Pestizide bleiben in Luxemburg ein Tabu-Thema!

Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es in Luxemburg PRAKTISCH KEINE offiziellen Zahlen über den Einsatz und Gebrauch von Pestiziden.


Das STATEC macht keine Angaben zum Einsatz von Pestiziden.


Das Landwirtschaftsministerium (Service d’Economie Rurale) informiert unvollständig über den Einsatz von Pestiziden und erwähnt in keiner Weise den Einsatz von Pestiziden in Form von Saatgutbeizen:

  • SER Buchstellentag vom 21.11.2011 in Mertzig: Die „Variablen Kosten Pflanzenschutz“ enthalten KEINE Angaben zu den Mehrkosten der Saatgutbeizen.
  • Das Landwirtschaftsministerium wendet damit Artikel 67 (1) der Verordnung 1007/2009 nicht an.

In einem Brief vom 1. Juni 2010 an Landwirtschaftsminister Romain Schneider hat die FUAL, unter Verweis auf das Gesetz vom 25. November 2005 „concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement“ Einsicht in die Daten über den Einsatz von Pestiziden in Luxemburg gefragt. Wir haben keine Antwort erhalten.


Ein funktionierendes Ökosystem braucht Bienen, und Bienen brauchen blühende Landschaften!

Luxemburg hat sehr artenreiche Wiesen, welche ihre Blütenpracht allerdings nur mehr allzu selten entfalten können. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat zu einem höheren Bedarf an eiweißreichem Futter in den Betrieben geführt. Deshalb wurde die Bewirtschaftung der meisten Wiesen von Heu- auf Silagenutzung umgestellt. Die Wiesen werden früher (vor der Blüte) und häufiger (4-6 Mal) abgemäht, was zu einer bedrohlichen Verknappung der Nahrungsgrundlage für alle Nektar und Pollen sammelnden Insekten geführt hat.
Hinzu kommt, dass auf Grund der aktuellen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die Landwirte weitgehend davon abgekommen sind selber Eiweißhaltige Hülsenfrüchte (Soja, Erbsen, Bohnen usw.) anzupflanzen, welche einerseits als Futterpflanzen für das Vieh genutzt werden könnten und andererseits eine sehr gute Bienenweide darstellen würden. So kommt es, dass nach einem reichem Angebot im Frühjahr, vor allem aus der Weiden-, Raps-, Obst- und regional der Löwenzahnblüte, die Nahrungsversorgung der Honig- und Wildbienen im Juni meist schlagartig zusammenbricht.
Die Honigbienen haben aber, zusammen mit allen anderen Blüten bestäubenden Insekten, eine entscheidende Funktion im Ökosystem. Sie sichern und steigern nicht nur die Erträge von Kulturpflanzen, sondern tragen ebenfalls zum Erhalt der Wildflora bei, welche wiederum die Lebensgrundlage vieler anderer Tiere ist. Da Insekten selbst den Insektenfressern (z.B. Vögeln) als Nahrung dienen, kann auch der Rückgang vieler Vogelarten mit der Dezimierung der Insekten in Zusammenhang gebracht werden.
Einerseits können also die landwirtschaftlich genutzten Flächen die Bienen kaum noch ernähren. Andererseits riskieren Bienen und andere Bestäubenden Insekten akute und chronische Vergiftungen durch interessante Trachtpflanzen (z.B. Raps) oder andere Monokulturen (Mais).

Wir fordern

1) Ein direktes Verbot (nach dem Principe de précaution) des Einsatzes der Substanzen Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil bei Mais und Raps.

Luxemburg soll dem Beispiel folgen von Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und Slowenien

2) Die lückenlose Transparenz über den Einsatz von Pestiziden, durch die Veröffentlichung von vollständigen Zahlen.

Im Sinne der VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009, Artikel 67 (1)

3) Die Beratungsstellen für die Landwirtschaft sollen verstärkt über den Einsatz einer mehrjährigen Fruchtfolge bei Mais und Raps, als anerkannte und bewährte Methode zur Schädlingsbekämpfung, informieren.


4) Wesentliche Anstrengungen im Bereich der Ausbildung, Information und Weiterbildung der Landwirte über den Einsatz und die Risiken von Pestiziden.


5) Bei der Umsetzung der RICHTLINIE 2009/128/EG fordern wir, als Vertreter einer „relevanten Interessengruppe“, bei der Aufstellung und Überprüfung des nationalen Aktionsplans berücksichtigt zu werden.

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire