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mercredi 13 avril 2016

Spritzmittel im Raps – Legale Vergiftung von Mensch und Tier!

Sobald ab Mitte April die ersten Blüten in den Rapsfeldern sichtbar werden, ist für mich (leider!) der Zeitpunkt gekommen die Pollenernte einzustellen. Zu gross ist das Risiko, dass eines der wertvollsten Produkte aus dem Bienenvolk mit Insektiziden und Fungiziden belastet würde.

Wie aus den von der Landwirtschaftskammer veröffentlichten Texten zur Pflanzenschutzberatung hervorgeht, werden auch dieses Jahr wieder für die sogenannte „nachhaltige Bekämpfung der Rapsschädlinge“ bis zu 5 Insektizidbehandlungen (darunter die Neonikotinoide Thiacloprid und Acetamiprid) empfohlen. Hinzu kommt dann noch – während der Vollblüte - eine prophylaktische Fungizidbehandlung.

Auch wenn die Beratung über den Rapsanbau von LIST und Landwirtschaftskammer sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat (regelmässige Hinweise auf den Bienenschutz), bleibt es bei der Tatsache, dass alle empfohlenen Insektizide unsere Bienen und andere Bestäuber mehr oder weniger stark schädigen. Die jedem Beratungstext beigefügte Fussnote („und beachten Sie die rechtlichen Schutzauflagen, insbesondere den Bienenschutz“) ist vielleicht gut gemeint, klingt aber eher nach vorauseilendem Ablass.
Für mich unverständlich ist die Tatsache, dass für Thiacloprid (sowie für Acetamiprid) weiterhin die Bienenschutzauflage „B4 - nicht bienengefährlich“ gilt. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gilt hinsichtlich der Wirkung auf Nutzorganismen die Kennzeichnung NN410: „Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen“. Trotzdem darf das Gift Thiacloprid ganz legal auf blühende Felder ausgebracht werden! Warum denken ASTA, LIST und Landwirtschaftskammer nicht vorbeugend und klassieren diese Mittel B1 oder zumindest B2?!

Dabei ist es wahrscheinlich unerheblich ob der Landwirt die Mittel kurz vor oder während der Blüte spritzt: Die Stiftung Ökotest schrieb 2014 über Thiacloprid: „Rückstände des problematischen Insektenvernichtungsmittels fanden sich in allen deutschen Honigen“. In Luxemburg dürfte die Situation kaum anders sein. Dies belegt auch eine Rückstandsanalyse von Rapshonig aus eigener Produktion von 2013, in welchem Thiacloprid (0,019 mg/kg) nachgewiesen wurde.

Die bedenklichen Rückstände im Honig weisen auf eine weitere Unzulänglichkeit hin: Die sogenannten „Wartezeiten“. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heisst es: „Die Wartezeiten sind zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der Ernte bzw. der frühestmöglichen Nutzung des Erntegutes einzuhalten; sie werden zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier festgelegt.“
Die Wartezeit für Thiacloprid beträgt 30 Tage, diejenige für Acetamiprid („Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt“) ist noch länger. Raps wird gegen Ende Juli gedroschen, also gut 3 Monate nach dem Anwenden der Insektizide. Den Frühjahrs- oder Rapshonig (also das Erntegut des Imkers) schleudern wir aber schon kurz nach der Rapsblüte, d.h. innerhalb der gesetzlich festgelegten Wartezeiten! Rapshonig wird also ganz legal vergiftet.

Weil Frühjahrshonig beim Kunden aber so beliebt ist, stecken viele Imker hier lieber den Kopf in den Sand als sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen!

Die Giftmischer von Bayer sind sich des Problems aber sehr wohl bewusst! Nicht von ungefähr hat das BVL (wohl auf Vorschlag der Firma Bayer…) eine Erhöhung der Rückstandshöchstmengen von Thiacloprid von 0,05 mg/kg auf 0,2 mg/kg bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beantragt.
Dabei hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Jahr 2015 vorgeschlagen, Thiacloprid als krebserregend (Kat.2) und reproduktionstoxisch (Kat.1b) einzustufen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schreibt dazu: „Ein Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stufte Thiacloprid als stärker reproduktionstoxisch ein als ursprünglich angenommen. Das heißt, dieses Mittel ist nicht nur Gift für Bienen, sondern kann auch bei Menschen die Fortpflanzung beeinträchtigen. Bayer hat daraufhin am 21. August 2015 für acht seiner 19 Produkte für den Heim- und Gartenbereich die Zulassung widerrufen lassen.“
Thiacloprid-Produkte für die Landwirtschaft sind von dem Widerruf nicht betroffen.

Dazu passt ein Zitat vom Journalisten Jacques Kapp bezüglich der „Panama papers“, welches auch hier zutrifft: „Alles wat net explizit verbueden ass, ass erlabt. Moralesch Responsabilitéit spillt keng Roll.“

 Weitere Links zum Thema

samedi 19 avril 2014

Greenpeace Studie findet viele Pestizide im Pollen

Greenpeace hat im April 2014 eine "Analyse von Pestizidrückständen in Bienenbrot und Pollenhöschen von Honigbienen aus 12 europäischen Ländern" veröffentlicht.
Die Resultate sind bedenklich: In 2/3 der Proben wurden Rückstände von synthetischen Pestiziden gefunden.

Die Studie, welche in 12 Ländern der EU durchgeführt wurde, bestätigt, was Insidern schon längst bekannt ist:  Bienen kommen das ganze Jahr über mit einer Vielzahl von Pestiziden in Kontakt.
Erfreulicherweise wurden in den 5 Pollenproben aus Luxemburg keine Rückstände festgestellt. Bei einer Honigprobe wurde allerdings Thiachloprid gefunden, ein Insektizid aus der Familie der Neonikotinoide, welches im Rapsanbau zur Anwendung kommt.

Raus aus dem Raps?

Unter den Imkern, die auch Pollen sammeln, gehört es mittlerweile zur guten fachlichen Praxis, während der Rapsblüte keinen Pollen zu sammeln. Rapspollen ist enthält mit großer Wahrscheinlichkeit immer Rückstände von diesem oder jenem Agrargift. Dies will man sich selbst und seinen Kunden nicht zumuten. Deshalb probieren viele Imker in letzter Zeit auch vermehrt ihre Bienenstände so weit wie möglich von Rapsfeldern entfernt einzurichten. Leider eine aufreibende Tätigkeit weil Raps praktisch flächendeckend angebaut wird, die Bienen bis zu 3 km weit fliegen und Raps jedes Jahr woanders angebaut wird.
Dabei wäre die Rapspflanze im Idealfall (nicht gebeizt, nicht gespritzt...) ein idealer Pollen- und Nektarlieferant für die Bienen und würde dabei von der Bestäubung durch Bienen und andere Insekten profitieren. Eben nur im Idealfall...

Doch nicht nur Raps, sondern auch andere Kulturen werden von vielen Imkern am liebsten gemieden, so z.B. der Mais. Siehe ein Dokument vom Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht aus dem Jahr 2010.

Nicht alle Gifte kommen aus der Landwirtschaft

Im Bienenbrot wurden auch Akarizide wie Amitraz, Coumaphos und tau-Fluvalinate nachgewiesen. Es sind dies allesamt Wirkstoffe welche bei der Bekämpfung der Varroamilbe eingesetzt werden. Bioimker dürfen diese Mittel nicht einsetzen, genauso wir Biolandwirte keine synthetischen Pestizide benutzen dürfen.

Wie kann der Imker Rückstände verhindern?

Wenn wir Imker möglichst wenig Rückstände in Pollen und Honig wollen und unsere Bienen vor Agrar- und anderen Giften schützen wollen, dann sollen wir
  • unsere Bienen so weit entfernt wie möglich von Rapsfeldern und anderen; für Bienen potentiell gefährlichen Kulturen; aufstellen,
  • während der Rapsblüte keinen Pollen sammeln,
  • selber konsequent sein und keine synthetischen Pestizide gegen die Varroamilbe einsetzen,
  • die alten Waben aus den Bienenvölkern regelmässig entfernen und entsorgen