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mercredi 13 avril 2016

Spritzmittel im Raps – Legale Vergiftung von Mensch und Tier!

Sobald ab Mitte April die ersten Blüten in den Rapsfeldern sichtbar werden, ist für mich (leider!) der Zeitpunkt gekommen die Pollenernte einzustellen. Zu gross ist das Risiko, dass eines der wertvollsten Produkte aus dem Bienenvolk mit Insektiziden und Fungiziden belastet würde.

Wie aus den von der Landwirtschaftskammer veröffentlichten Texten zur Pflanzenschutzberatung hervorgeht, werden auch dieses Jahr wieder für die sogenannte „nachhaltige Bekämpfung der Rapsschädlinge“ bis zu 5 Insektizidbehandlungen (darunter die Neonikotinoide Thiacloprid und Acetamiprid) empfohlen. Hinzu kommt dann noch – während der Vollblüte - eine prophylaktische Fungizidbehandlung.

Auch wenn die Beratung über den Rapsanbau von LIST und Landwirtschaftskammer sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat (regelmässige Hinweise auf den Bienenschutz), bleibt es bei der Tatsache, dass alle empfohlenen Insektizide unsere Bienen und andere Bestäuber mehr oder weniger stark schädigen. Die jedem Beratungstext beigefügte Fussnote („und beachten Sie die rechtlichen Schutzauflagen, insbesondere den Bienenschutz“) ist vielleicht gut gemeint, klingt aber eher nach vorauseilendem Ablass.
Für mich unverständlich ist die Tatsache, dass für Thiacloprid (sowie für Acetamiprid) weiterhin die Bienenschutzauflage „B4 - nicht bienengefährlich“ gilt. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gilt hinsichtlich der Wirkung auf Nutzorganismen die Kennzeichnung NN410: „Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen“. Trotzdem darf das Gift Thiacloprid ganz legal auf blühende Felder ausgebracht werden! Warum denken ASTA, LIST und Landwirtschaftskammer nicht vorbeugend und klassieren diese Mittel B1 oder zumindest B2?!

Dabei ist es wahrscheinlich unerheblich ob der Landwirt die Mittel kurz vor oder während der Blüte spritzt: Die Stiftung Ökotest schrieb 2014 über Thiacloprid: „Rückstände des problematischen Insektenvernichtungsmittels fanden sich in allen deutschen Honigen“. In Luxemburg dürfte die Situation kaum anders sein. Dies belegt auch eine Rückstandsanalyse von Rapshonig aus eigener Produktion von 2013, in welchem Thiacloprid (0,019 mg/kg) nachgewiesen wurde.

Die bedenklichen Rückstände im Honig weisen auf eine weitere Unzulänglichkeit hin: Die sogenannten „Wartezeiten“. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heisst es: „Die Wartezeiten sind zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der Ernte bzw. der frühestmöglichen Nutzung des Erntegutes einzuhalten; sie werden zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier festgelegt.“
Die Wartezeit für Thiacloprid beträgt 30 Tage, diejenige für Acetamiprid („Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt“) ist noch länger. Raps wird gegen Ende Juli gedroschen, also gut 3 Monate nach dem Anwenden der Insektizide. Den Frühjahrs- oder Rapshonig (also das Erntegut des Imkers) schleudern wir aber schon kurz nach der Rapsblüte, d.h. innerhalb der gesetzlich festgelegten Wartezeiten! Rapshonig wird also ganz legal vergiftet.

Weil Frühjahrshonig beim Kunden aber so beliebt ist, stecken viele Imker hier lieber den Kopf in den Sand als sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen!

Die Giftmischer von Bayer sind sich des Problems aber sehr wohl bewusst! Nicht von ungefähr hat das BVL (wohl auf Vorschlag der Firma Bayer…) eine Erhöhung der Rückstandshöchstmengen von Thiacloprid von 0,05 mg/kg auf 0,2 mg/kg bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beantragt.
Dabei hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Jahr 2015 vorgeschlagen, Thiacloprid als krebserregend (Kat.2) und reproduktionstoxisch (Kat.1b) einzustufen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schreibt dazu: „Ein Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stufte Thiacloprid als stärker reproduktionstoxisch ein als ursprünglich angenommen. Das heißt, dieses Mittel ist nicht nur Gift für Bienen, sondern kann auch bei Menschen die Fortpflanzung beeinträchtigen. Bayer hat daraufhin am 21. August 2015 für acht seiner 19 Produkte für den Heim- und Gartenbereich die Zulassung widerrufen lassen.“
Thiacloprid-Produkte für die Landwirtschaft sind von dem Widerruf nicht betroffen.

Dazu passt ein Zitat vom Journalisten Jacques Kapp bezüglich der „Panama papers“, welches auch hier zutrifft: „Alles wat net explizit verbueden ass, ass erlabt. Moralesch Responsabilitéit spillt keng Roll.“

 Weitere Links zum Thema

samedi 16 janvier 2016

Neonikotinoide und Bienen: Eine weitere Studie bestätigt den Orientierungsverlust der Bienen

Die EU hat die Anwendung von 3 Neonikotinoiden vorübergehend und teilweise verboten. Es ist bisher nur ein Teilverbot, weil es bisher keine klare und belegbare Übereinstimmung zwischen Toxizitätsprüfungen dieser Stoffe im Labor und Versuchen auf freiem Feld gibt. Obwohl Laborversuche die schädlichen Wirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen eindeutig aufzeigen, ist es schwierig den Impakt in freier Natur nachzuweisen.
Die Autoren der rezenten Studie "Reconciling laboratory and field assessments of neonicotinoid toxicity to honeybees" über den Einfluss von Rapsfeldern, welche mit dem Neonikotinoid Thiametoxam behandelt waren, wollen diesen Nachweis jetzt erbracht haben.

Die Feld-Studie ist insofern für die Imker interessant, weil auch für Imker sichtbare Symptome beschrieben werden.

Während Einzelhonigbienen (Flugbienen) in der Nähe von mit Thiamethoxam behandelten Feldern tatsächlich schneller verschwinden, vermag das Bienenvolk diesen Verlust durch Änderung des Brutverhaltens zum Teil auszugleichen. Die betroffenen Völker pflegten in der Folge verstärkt Arbeiterinnenbrut, zu Lasten der Aufzucht von Drohnenbrut. Durch diese Kompensierungsmaßnahmen blieben Volksstärke und Honigertrag weitgehend erhalten.
Die Untersuchung der langfristigen Konsequenzen dieser Effekte war nicht Gegenstand der Studie. Die Autoren geben aber zu bedenken, dass die signifikante Änderung vom Verhältnis zwischen Arbeiterinnen-und Drohnenbrut wahrscheinlich einen Einfluss auf die Paarung der Königinnen hat.
Die Drohnenaufzucht der Bienenvölker erreicht in der Regel ihren Höhepunkt während der Rapsblüte. Eine zeitlich verzögerte Aufzucht von Drohnenbrut kann die Paarungserfolge der Königinnen während oder kurz nach der Rapsblüte beeinflussen. Ein solcher Effekt wurde schon vor Jahren bei Hummeln belegt: Eine im Jahr 2013 veröffentlichte Studie von Christoph Sandrock (Vortrag beim Kongress in Echternach 2012!) zeigt den negativen Einfluss einer sublethalen Neonikotinoid Exposition auf den Reproduktionserfolg von Bestäubern.

Neonikotinoide und ihre Metaboliten reichern sich in Boden und Grundwasser an

Die Forscher stellten aber noch etwas Unerwartetes fest: Die Rapsfelder im Einzugsbereich der Bienenvölker waren nur mit Substanz Thiametoxam behandelt. Trotzdem fand man im Nektar ebenfalls Rückstände von Imidacloprid in ähnlich hohen Konzentrationen.
Die Rückstände stammten sowohl von blühenden Kräutern an den Feldrändern, als auch von den Rapsblüten. Weil aber kein Imidacloprid angewendet wurde, wäre die einzige Erklärung die, dass es sich um Imidacloprid von landwirtschaftlichen Kulturen des Vorjahrs handelt, welche sich im Boden angereichert haben.
Diese Studie ist also auch ein Beitrag zur Erklärung von widersprüchlichen Labor- und Feldtoxizitätsprüfungen von Neonikotinoiden und zeigt (wieder einmal), dass die herkömmlichen Risikobewertungsmethoden für Pestizide unzureichend sind.

BEEFIRST Schlussfolgerungen in Frage gestellt?

Auf Luxemburg bezogen, müssen einige Schlussfolgerungen des BEEFIRST Projektes ( „Einfluss von Agrarstruktur und imkerlichen Praktiken auf die Bienengesundheit in Luxemburg“) zumindest kritisch hinterfragt werden. Im BEEFIRST Bericht von 2014 steht geschrieben: „Es gab keinen Zusammenhang zwischen Bienenverlusten und Winterraps“.
Wenn Raps in Rotation mit anderen Kulturen wie Weizen und Gerste angebaut wird und diese Kulturen mit Neonicotinoiden behandelt werden, können die Ackergifte sich im Boden anreichern und über die Rapsblüten wieder von Bienen und anderen Insekten aufgenommen werden. Über diesen Weg können Bienen also gleichzeitig mehreren Pestiziden ausgesetzt sein.
Sind Pestizide immer und überall vorhanden, ergeben Aussagen über den Einfluss einzelner Kulturen auf die Bienenverluste nicht mehr viel Sinn.
Zum Schluss erlaube ich mir Francesco Panella, Präsident von Bee Life (www.beelife.eu) zu zitieren (1.9.2015): „Wir wissen alle, dass Neonikotinoide für Bienen und andere Blütenbestäuber eine grosse Gefahr darstellen, welche die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft gefährdet. Die EU Kommission und die Mitgliedstaaten müssen sämtliche Anwendungen dieser Substanzen verbieten!

Quellen:
Mickaël Henry et al. (2015). Reconciling laboratory and field assessments of neonicotinoid toxicity to honeybees. Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences. DOI: 10.1098/rspb.2015.2110.
Christoph Sandrock et al. (2013). Sublethal neonicotinoid insecticide exposure reduces solitary bee reproductive success. Agricultural and Forest Entomology (2013), DOI: 10.1111/afe.12041

mardi 1 juillet 2014

Systemische Pestizide eine globale Gefahr für Biodiversität und Ökosysteme

Die Schlussfolgerungen einer neuen Analyse über Neonikotinoide und Fipronil bestätigen signifikante Schäden an einer Vielzahl von Arten

http://www.tfsp.info
Die Task Force on Systemic Pesticides, eine internationale Arbeitsgruppe unabhängiger Wissenschaftler, hat die verfügbare Literatur über Neonikotinoide und Fipronil analysiert. Sie konnten dabei feststellen, dass es ausreichend Beweise gibt für Schäden an einer Vielzahl von Arten.

Nicht nur Honigbienen und andere bestäubenden Insekten sind betroffen. Auch andere Arten wie Regenwürmer, Vögel und Fische leiden unter der schleichenden Vergiftung der Umwelt durch systemische Pestizide.

Quelle: http://www.tfsp.info
Die bestehende Literatur zeigt klar und deutlich, dass das heutige Niveau der Vergiftung mit Neonikotinoiden und Fipronil, durch erlaubte Praktiken in der Landwirtschaft, Schäden bei vielen Arten verursachen kann. Die hohe Belastung zeigt, dass der Einsatz von Neonikotinoiden und Fipronil nicht mit einer nachhaltigen Landwirtschaft vereinbar ist.

Die Autoren der Studie fordern kurzfristig strengere Vorgaben für den Einsatz systemischer Pestizide und langfristig ein Verbot dieser Wirkstoffe.

jeudi 12 juin 2014

Neonicotinoïdes: Fernand Etgen favorable à une prolongation des interdictions

En réponse à une question parlementaire du député Henri Kox (déi gréng), le Ministre de l'Agriculture  M. Fernand Etgen promet que le Luxembourg s'engagera auprès de la Commission Européenne en faveur d'une prolongation de l'interdiction


Par rapport au taux anormalement élevés des mortalités d'abeilles au Luxembourg pendant les dernières années, le ministre estime que "lorsque des doutes fondés concernant l'effet négatif de l'un de ces facteurs existent, le principe de précaution s'impose" et juge que "il serait bon de prolonger la période d'interdiction" et ce jusqu'en 2017.


Le projet BEE FIRST sera prolongé

Par rapport au projet de monitoring BEE FIRST, le ministre confirme ce qu'il avait dit récemment à la tribune de la chambre des députés, à savoir que le projet sera prolongé "afin de pouvoir détecter l'influence significative d'un facteur ou de l'interaction entre les différents facteurs sur la perte des colonies".

Lien vers la question parlementaire

mardi 29 avril 2014

Kritik an Neonikotinoiden auf der BAYER Hauptversammlung

Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bayer AG in Köln am 29. April 2014, hatte ich die Gelegenheit zu den Aktionären der Bayer AG zu sprechen. Ermöglicht wurde dies durch die Vereinigung Coordination gegen BAYER-Gefahren und in Zusammenarbeit mit Greenpeace Deutschland und BEE LIFE - European Beekeeping Coordination.

Sehr geehrter Vorstand, meine Damen und Herren,
BAYER sieht die Ursache des Bienensterbens hauptsächlich bei Parasiten und Virenkrankheiten der Bienen. Die Unfähigkeit der Imker, mit diesen Problemen klar zu kommen, sei die Hauptursache für die erhöhten Bienenverluste.
Doch das Bienensterben ist seit Ende der 90er Jahr ein weltweites Phänomen. Wenn es nach BAYER geht, ist also seit 20 Jahren weltweit unter den Imkern die kollektive Inkompetenz ausgebrochen.
In Wirklichkeit gibt es nur einen gemeinsamen Nenner für das Bienensterben: Einzig und allein der weltweite Einsatz von Neonikotinoiden in der Landwirtschaft
Neonikotinoide werden mittlerweile flächendeckend eingesetzt. Dieser prophylaktische Einsatz in der Landwirtschaft ist Unsinn und bedeutet nur noch mehr Pestizide. Herr Dr. Dekkers: Innovation sieht anders aus!
Mit aller Macht versuchen Konzerne wie BAYER diese Tatsachen zu leugnen. In ihrer Flucht nach vorne klagen sie beim EU Gerichtshof gegen das Teilverbot von Neonikotinoiden.
Dass dieses Verbot mehr als gerechtfertigt ist und hoffentlich bald auf alle Kulturen ausgeweitet wird, zeigt ein aktueller Fall ganz hier in der Nähe, bei Leverkusen. Anfang April wurden wieder Dutzende Bienenvölker vergiftet. Wie schon 2008 im Rheingraben hat das Julius Kühn-Institut auch hier das BAYER Gift CLOTHIANIDIN einwandfrei als Ursache ermittelt.
Wie absurd die scheinheilige Position der BAYER AG gegenüber dem Bienensterben ist, zeigt eine Frage des gesunden Menschenverstands: Wenn Imker und Bienenkrankheiten die Hauptschuldigen am Bienensterben sein sollen: Wie bitte erklären Sie sich dann den gleichzeitigen Rückgang von Schmetterlingen und anderen bestäubenden Insekten?
Auch die Schlussfolgerungen vom Europäischen Referenz Labor für Bienengesundheit sind eindeutig: Parasiten oder Viruserkrankungen der Bienen allein können nicht der Grund sein für die hohen Bienenverluste.
Pestizide schädigen die Bienen und machen sie anfällig.
Bienen- und Pflanzenschutz geht nur durch den Verzicht auf Breitbandinsektiziden, welche Boden und Grundwasser verseuchen.
Die Gesundheit der Honigbienen und anderer Insekten ist das Thermometer einer nachhaltigen Landwirtschaft. Im Moment steht das Thermometer auf Fieber.
Die aktuelle Ausrichtung des BAYER Konzerns ist ein Teil des Problems.
Lieber BAYER Konzern: Stellen Sie sich ihrer Verantwortung und werden sie zu einem Teil der Lösung!


Weitere (kritische) Informationen zur Jahreshauptversammlung 2014 der Bayer AG

samedi 11 janvier 2014

Neonikotinoide reduzieren Reproduktionserfolg bei Bestäubern

Rote Mauerbiene (Osmia bicornis)
Die Studie  "Sublethal neonicotinoid insecticide exposure reduces solitary bee reproductive success" von Christop Sandrock et al. vom Swiss Bee Research Centre, Agroscope Liebefeld-Posieux, zeigt den negativen Einfluss einer sublethalen Neonikotinoid Exposition auf den Reproduktionserfolg von Bestäubern. Untersucht wurde der Einfluss der Wirkstoffe Clothianidin und Thiametoxam auf die Rote Mauerbiene (Osmia bicornis).
Die Resultate sind beängstigend: Weniger fertiggestellte Brutnester, weniger Brutzellen in den Nestern, sowie eine erhöhte Larvensterblichkeit.
Alles in allem führte dies zu einem um fast 50% reduzierten Reproduktionserfolg exponierter Solitärbienen!

Ähnliche Ergebnisse lieferte die Studie "Neonicotinoid Pesticide Reduces Bumble Bee Colony Growth and Queen Production" aus dem Jahr 2012, von Penelope R. Whitehorn über Hummeln. Neonikotinoide führten hier zu einer reduzierten Lebensdauer der einzelnen Hummeln, kleineren Hummelpopulationen und zu einer geringeren Lebensdauer der Hummelköniginnen.

Bestäuber-Populationen sind weltweit rückläufig. Dies betrifft Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen.
Die Studien zeigen wie dringend notwendig ein neues Bewertungsmodell für die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden für alle Blüten bestäubenden Insekten her muss. Im bisher gültigen EU-Risikobewertungsmodell für Honigbienen wurden die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden bzw. das potenzielle Risiko für Larven kaum berücksichtigt.

Im Sommer 2013 veröffentlichte die EFSA neue Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden, welche diesen Risiken besser Rechnung tragen sollen.

mercredi 25 décembre 2013

EFSA / Néonicotinoïdes: Après les abeilles, l'homme?

L'EFSA a remis un avis après examen d'une étude relative à la neurotoxicité développementale (NTD) de deux néonicotinoïdes.
La neurotoxicité développementale est tout effet nocif sur la chimie, la structure ou le fonctionnement du système nerveux dû à une influence chimique ou physique s’exerçant au stade du développement, c’est-à-dire chez un fœtus ou un jeune enfant.

Selon l'EFSA les molécules acétamipride et imidaclopride peuvent notamment
  • endommager le système nerveux humain en développement, en particulier le cerveau,
  • affecter de façon défavorable le développement des neurones et des structures cérébrales associées à des fonctions telles que l'apprentissage et la mémoire,
  • présentent tous deux des signes de potentiel de neurotoxicité développementale

L’EFSA recommande que des critères clairs et cohérents soient établis pour rendre obligatoire la soumission d’études sur la neurotoxicité développementale dans le cadre du processus d’autorisation dans l’UE.

La Commission européenne a fait cette demande après la récente publication d’un article scientifique de Kimura et Kuroda. Lien vers l'article sur PLOS ONE: http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0032432

Texte complet de l'avis sur le site de l'EFSA http://www.efsa.europa.eu/fr/press/news/131217.htm

mardi 17 septembre 2013

Marla Spivak: Why bees are disappearing

Eee vun deene beschten Exposéen iwwert d'Beiestierwen!

TED Talk vum Dr. Marla Spivak, Extension Entomologist, Department of Entomology, University of Minnesota

lundi 1 juillet 2013

Colloque « L’abeille, indicateur des écosystèmes »

Am 6. Juni 2013 hatte ich die Gelegenheit im Naturhistorischen Museum von Brüssel an einer hoch interessanten Veranstaltung der Vereinigung NATURE & PROGRES Belgien teilzunehmen zu können. Organisiert wurde die Veranstaltung im Rahmen des „Plan abeilles », welcher von der belgischen Regierung ins Leben gerufen wurde, um den alljährlichen hohen Bienenverlusten in Belgien entgegen zu wirken. Der Plan beinhaltet 29 Maßnahmen in Bereichen wie Analysen, Risikobewertungen gegenüber systemischen Insektiziden, Sensibilisierungsaktionen von Konsumenten und Landwirten usw. Die Unterstützung der Regierung wurde hervorgehoben durch die Präsenz von Melchior Wathelet, Staatssekretär für Umwelt.

Der erste Vortrag von Denis Michez vom Laboratoire de zoologie der Universität von Mons, handelte von den Solitärbienen. Bei vielen Solitärbienen wird seit den 50er Jahren ein bedenklicher Rückgang festgestellt. Rund 100 der 380 Solitärbienen- und Hummelarten stehen mittlerweile auf der roten Liste. Weil Solitärbienen oder Hummeln kein Parasitenproblem wie die Varroose kennen, muss der Rückgang notwendigerweise auf andere Faktoren zurückzuführen sein. Eine der Hauptursachen liegt beim Verlust der Biodiversität. Hier wird untersucht wie die Biodiversität auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen gefördert werden kann („Biodiversifier les agro-éco-systèmes“), z.B durch die Förderung des Anbaus von Leguminosen als Viehfutter und  Lebensgrundlage für viele bestäubenden Insekten.
Die Arbeiten von Denis Michez finden übrigens im Rahmen des EU Projektes STEP statt, Programm bei welchem 17 EU Ländern (Luxemburg ist leider nicht vertreten) mitmachen (http://www.step-project.net)

Monique L’Hostis vom Centre Vétérinaire de la Faune Sauvage et des Ecosystèmes des Pays de la Loire referierte über die Rückstände in Honigbienen und Bienenprodukten, sowie über die Pathogene wie Bakterien und Viren. Die Studie wurde auf 18 Bienenständen im Nordwesten Frankreichs durchgeführt. Analysen zeigen dass Honigbienen überall den Umweltgiften ausgesetzt sind, ob in der Stadt, auf dem Land und sogar auf Inseln. Die meisten Pathogene können sowohl in gesunden als auch in kranken Völkern nachgewiesen werden, unabhängig von Verlustraten.
36 verschiedene Moleküle, welche im Bereich Pflanzenschutz und als Tierarznei verwendet werden, konnten entweder im Pollen, Honig oder Bienen nachgewiesen werden. Zusammen mit Varroa, Virusbefall und andere Stressfaktoren ergeben sich mit Sicherheit schädliche Synergie-Effekte.
Die Studie zeigt auch, dass die erfahrenen Imker die wenigsten Verluste haben. Ausschlaggebend dafür seien eine genaue Kontrolle des Varroabefalls und der Austausch von Königinnen, notwendige Maßnahmen in Zeiten von zusätzlichem Druck durch äußere Faktoren wie Pestizide und anderen Umweltgiften. Frau L’Hostis wies auch auf die Notwendigkeit hin, dass die Methoden zur Erfassung der Bienenvölker und –Verluste sich EU weit unbedingt nach den Standards des von COLOSS verfassten BEEBOOKs durchgeführt werden müssten, um vergleichbare Daten aus allen Ländern zu erhalten (http://www.coloss.org/beebook).

Am Nachmittag referierte Dr. Jean-Marc Bonmatin vom CNRS Orléans über die Toxizitätsanalysen. Er erinnerte daran, dass die hohen Verluste ein weltweites Phänomen sind. Eine der Hauptursachen sind die neonikotinoiden Insektizide. 1990 noch nicht eingesetzt, machten diese im Jahr 2008 schon fast 30% vom Umsatz aus (6,33 Mia. Euro).
Die Rückstandsanalysen sind heute so verfeinert dass man sprichwörtlich die Nadel im Heuhaufen finden kann. Zu den Neonikotinoiden ist Dr. Bonmatin formell: Es sind dies sehr stabile Moleküle, welche sehr zuverlässig gefunden werden können, mit der Bedingung dass das jeweilige Labor über den neuesten Stand der Technik verfügt. Nachweisbar sind Neonikotinoide heute in Konzentrationen von 0,01-0,05 ppb, quantifizierbar bei 1 ppb. Dieses hohe Niveau ist auch notwendig, denn bei Honigbienen sind subletale Effekte schon bei weniger als 0,1 ppb nachgewiesen.
Pollen aus Bienenfluchten ist laut Dr. Bonmatin die beste Quelle um Rückstände zu finden. Wichtig bei der Probennahme ist unbedingt das sofortige Einfrieren der Probe (ob Bienen oder Pollen). Im gefrorenen Zustand sind diese Moleküle äußerst stabil. Interessant ist hier auch der Hinweis auf die Internetseite http://www.itsap.asso.fr/index.php. Hier findet man u.A. eine Liste von Labors für Rückstandsanalysen mit deren technischen Möglichkeiten. Nicht jedes Labor ist nämlich auf dem letzten Stand der Technik!
D. Bonmatin erinnerte aber auch daran, dass Varroabehandlungsmittel wie AMITRAZ (Apivar©) oder TAU-FLUVALINAT (Apistan©) auch für Bienen eine gewisse Toxizität aufweisen!

Die Erfahrungen vom CNRS zeigen dass Rückstände von Neonikotinoiden zum Teil nur während sehr kurzen Perioden von 1-2 Monaten nachgewiesen werden, nämlich dann wenn die Bienen damit in Kontakt kommen. Über das Jahr verteilt können dies also mehrere Wirkstoffe sein.
Die letzte Aussage von Dr. Bonmatin war unmissverständlich: Die Bienenverluste haben sicher viele Ursachen. Eine wesentliche und nachgewiesene Ursache sei einfach abzustellen, nämlich durch ein generelles Verbot der Neonikotinoide. "Pestizide sind heute einer der Hauptstressfaktoren der Bienen. Die Belastung der Bienenvölker mit einer Vielfalt von chemischen Substanzen hat mit Sicherheit eine Schwächung der Abwehrkräfte des Bienenvolks zur Folge. Der Impakt von Varroa, Nosema und Viren wird dadurch verstärkt."

Cyril Vidau, vom ITSAP-Institut de l’abeille, referierte über die Gesundheitsindikatoren bei Bienenvölkern und über Verfahren zur Diagnose von Bienenkrankheiten. Als Imker können wir die Futterreserven, die Anzahl der Bienen und das Aussehen des Brutnestes einfach beurteilen. Der Ursache eines schwächelnden Bienenvolkes auf die Spur zu kommen ist aber wesentlich komplizierter, weil viele Faktoren eine Rolle spielen: Parasiten, Viren und Bakterien, Vergiftungen, Futtermangel, Wetter, genetische Eigenschaften der Königin usw.
Großen Einfluss haben dabei die Zusammenwirken von mehreren Faktoren. Als Synergie bezeichnet man dabei den Mechanismus durch welchen die gemeinsame Wirkung von mehreren Faktoren grösser ist als die Summe der Wirkung einzelner Faktoren. Beispiele sind z.B. das Zusammenspiel von Nosema und Neonikotinoiden.
Länderübergreifende Monitoringnetzwerke existieren bereits, wobei Cyril Vidau, wie Monique L’Horitis auf die Wichtigkeit von vergleichenden Methoden hinwies.

Als letzter Redner analysiert Laura Maxim über die Entscheidungsfindung der Politiker im Bereich Neonikotinoide. Als Beispiel dienten die Entscheidungen der französischen Regierung. Interessantes Beispiel war das Verbot von Imidacloprid bei Sonnenblumen und beim Mais. Obwohl die Beweislage für die Risiken von Imidacloprid beim Mais besser war als die Risiken bei Sonnenblumen, lies das Verbot beim Mais 4 weitere Jahre auf sich warten. Der finanzielle Impakt für die Firma Bayer war beim Mais aber 2,5x höher.
Dass dies bei der Entscheidungsfindung des französischen Landwirtschaftsministeriums eine Rolle gespielt haben dürfte, liest sich aus einer sehr interessanten Analyse der Meinungen der implizierten Parteien: Die Meinungen der Wissenschaftler, welche die verfeinerten Rückstandsanalysen ausarbeiteten und durchführten, sowie die der Imker deckten sich größtenteils. Andererseits waren Ministerium und die Hersteller von Saatgutbeizen oft einer Meinung.
Die von der Agrarindustrie immer wieder vorgebrachten Befürchtungen über Ernteausfälle wegen des Anwendungsverbots von Neonikotinoiden beim Mais konnten bisher nicht festgestellt werden.
Auch Laura Maxim wies darauf hin, dass eine standardisierte Erfassung der Völkerverluste europaweit von Nöten sei. Nur so könnte man die kontroversen Diskussionen über die reellen Verluste abstellen.

lundi 26 novembre 2012

Luxemburg missachtet seine EU-Verpflichtungen in Sachen Pestizide

Unzureichende Gesetzgebung und fehlender Aktionsplan „Pestizide“ - Gefährdung von Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit

https://drive.google.com/file/d/0B6cdMeRU0PGpSlRjQi1fbFhkNnc/edit?usp=sharing
Am 26. November 2012 stellten der Mouvement Ecologique und der „Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht“ das vorliegende Dokument vor.
Der 26. November 2012 hat in Sachen "Pestizide" in der Tat Symbolcharakter! Denn am 26ten November 2011 hätte Luxemburg die sogenannte „EU-Pestizid-
Direktive“ umsetzen müssen, was leider (bis dato) nicht erfolgte. Und am 26ten November 2012 wäre die Luxemburger Regierung im allgemeinen - und vor allem das Landwirtschaftsministerium, aber auch das Nachhaltigkeits- und Innenministerium - gemäß dieser Direktive gehalten gewesen, einen „Nationalen
Aktionsplan Pestizide“ vorzulegen. Auch das erfolgte nicht!

jeudi 1 novembre 2012

Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen

D'Dokument "Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen - Für ein Verbot der Neonikotinoiden im Ackerbau" gouf am November 2012 vum Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht veröffentlecht:


Neurotoxische Pestizide gefährden die Bienen
Für ein Verbot der Neonikotinoiden im Ackerbau
Informationen und Forderungen des Luxemburger Landesverbandes für Bienenzucht (November 2012)

Die Honigbiene ist nicht die einzige Insektenart, die bei der Bestäubung der entomophilen Pflanzen eine Bedeutung spielt. Für den Ertrag von zahlreichen Kulturpflanzen sind Honigbienen von größter wirtschaftlicher Bedeutung.
Weltweit wird Bienensterben zu einem immer größeren Problem, weil mehrere Faktoren zusammenwirken, wie etwa Bienenkrankheiten, geschwächte Immunität der Bienen gegen Krankheitserreger und Parasiten, Klimawandel, zum Teil veränderte Flächennutzung mit Zeiten von Futtermangel für die Bienen sowie der Einsatz von Pestiziden und die Anwendung nicht nachhaltiger Anbaumethoden.
EU Parlament und der EU Kommission haben in den letzten Monaten mehrfach über die Probleme berichtet und dabei die Risiken der neurotoxischen Pestizide in Form von Behandlungsmitteln für Saatgut hervorgehoben.
Mehrere EU Mitgliedsländer haben bereits den Einsatz verschiedener Substanzen verboten.
In Luxemburg gibt es kaum Zahlen über den Einsatz der Pestizide. Vielerorts wird ein Mantel des Schweigens über das Thema gelegt. Informationen werden oft nur unter der Hand weitergegeben.
Mit diesem Dokument wollen die Imker über die rechtliche Situation in Luxemburg informieren und, entsprechend dem Vorsorgeprinzip, auf ein Verbot der für Bienen gefährlichen neurotoxischen Saatgutbeizen hin wirken.

Neurotoxische Insektizide gefährden die Bienen

Insektizide der Familie der Neonikotinoide (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam) werden oft als in Form von Beizmittel für Saatgut genutzt.
Die gemeinsamen Charakteristiken diese Substanzen sind:
  • Die systemische Wirkung in allen Pflanzenteilen, einschließlich der Blüten.
  • Die Substanzen sind extrem toxisch für Bienen, können zu akuten oder chronischen Vergiftungen führen
  • Diese Substanzen und ihre Metaboliten sind remanent, d.h. sie reichern sich in Boden und Grundwasser an.
  • Produkte mit diesen Substanzen werden mittlerweile flächendeckend im Ackerbau eingesetzt.
Entgegen dem was die Hersteller dieser Produkte heute noch behaupten, verhindert die Saatgutbehandlung nicht den direkten Kontakt der Bienen mit den Substanzen. Es liegen genügend wissenschaftliche Daten vor, um den Einfluss der Neonikotinoide auf die Bienen und ihre Umwelt einzuschätzen.
Völkerverluste bei Honigbienen werden durch den Imker festgestellt. Komplettes Unwissen herrscht allerdings über die ebenso geschädigten Insekten, speziell andere Bestäuber wie Hummeln und Solitärbienen, Mücken (Schwebfliegen) oder Käferen, also über den potentiellen Impakt auf die gesamte Insektenwelt.
Trotzdem wird Saatgut, welches mit diesen Substanzen behandelt ist, weiter vermarktet. Einzelne Länder haben den Einsatz dieser Produkte aber mittlerweile verboten.


EU Kommission und Parlament - Politische Initiativen und gesetzliche Lage

RICHTLINIE 2009/128/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden

„Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 26. November 2011 nachzukommen.“
„Bis zum 26. November 2012 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten ihre nationalen Aktionspläne“
Die Richtlinie wurde noch nicht in Luxemburger Recht umgesetzt.
Im Sinne von Artikel 4 (1) der Richtlinie, fordert die FUAL, als Vertreter einer „relevanten Interessengruppe“, bei der Aufstellung und Überprüfung des nationalen Aktionsplans berücksichtigt zu werden.



VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Die Verordnung regelt auch Ein- und Ausfuhr, Lagerung und Inverkehrbringen der Behandlungsmittel für Saatgut.

Die Verordnung verlangt auch besser Testverfahren für Honigbienen und Honigbienenlarven.

Artikel 49 (2): „Bestehen erhebliche Bedenken, dass das behandelte Saatgut gemäß Absatz 1 wahrscheinlich ein schwerwiegendes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt und dass diesem Risiko durch Maßnahmen, die der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten getroffen hat bzw. haben, nicht auf zufrieden stellende Weise begegnet werden kann, so werden unverzüglich Maßnahmen zur Einschränkung oder zum Verbot der Verwendung und/oder des Verkaufs des entsprechend behandelten Saatguts nach dem in Artikel 79 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren getroffen.“

Artikel 67 (1): „Hersteller, Lieferanten, Händler, Einführer und Ausführer von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens fünf Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie herstellen, einführen, ausführen, lagern oder in Verkehr bringen. Berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln führen über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind.
Sie stellen die einschlägigen Informationen in diesen Aufzeichnungen auf Anfrage der zuständigen Behörde zur Verfügung. Dritte wie beispielsweise die Trinkwasserwirtschaft, Einzelhändler oder Anrainer können bei der zuständigen Behörde um Zugang zu diesen Information ersuchen“


Richtlinie 2010/21/EU der Kommission vom 12. März 2010 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates hinsichtlich Sonderbestimmungen zu Clothianidin, Thiamethoxam, Fipronil und Imidacloprid

Die Richtlinie wurde erlassen in Folge massiver Bienenverluste, durch den Einsatz der oben genannten Substanzen im Maisanbau.
Die Richtlinie wurde durch das « Règlement grand-ducal du 30 juin 2010 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 14 décembre 1994 concernant la mise sur le marché et l’utilisation des produits phytopharmaceutiques » in Luxemburg umgesetzt.
  • Das Reglement schreibt ausschließlich technische Veränderungen an der Sämaschinen vor.
  • Das Reglement sieht ausserdem vor « des programmes de surveillance seront mis en place dans le but de vérifier l’exposition réelle des abeilles à la clothianidine / fipronil / imidacloprid / thiametoxam dans les zones largement utilisées par les abeilles pour butiner ou par les apiculteurs, lorsque cela se justifie. »
Frage: Sind Maßnahmen und/oder Überwachungsprogramme in Luxemburg vorgesehen? Ab wann werden diese Maßnahmen als gerechtfertigt angesehen?


25.11.2010 Entschließung des Europaparlaments zur Lage der Bienenzucht

Das EP fordert vermehrte Anstrengungen im Hinblick zu den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Entwicklung der Bienenvölker


6.12.2010 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT zur Gesundheit von Honigbienen

Die EU Kommission erwähnt erstmals Pestizide als eine der möglichen Ursachen für die Bienenverluste und anerkennt die Schwächen der bisherigen Testverfahren: „Die Kommission überprüft derzeit außerdem die Angaben, die für die Einreichung von Pestizid-Dossiers erforderlich sind, und will damit auch den Schutz der Honigbienen verbessern.“
Die Kommission bemängelt in den meisten Ländern die fehlenden oder nicht repräsentativen Überwachungsdaten zu Völkerverlusten
Die Kommission anerkennt indirekt auch die fortsetzende Verarmung unserer Landschaften: „(…) dass eine Umgebung mit einer hinreichenden biologischen Vielfalt, die zur Aufrechterhaltung der Ökosystemleistung der Bestäubung erforderlich ist, für die Gesundheit der Bienen ausschlaggebend ist.“


25.10.2011 EUROPÄISCHES PARLAMENT - BERICHT über die Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor

Die Wörter „Pflanzenschutz“ und „Pestizide“ kommen 47 Mal im Text vor.
„fordert die Kommission auf, auf der Grundlage zuverlässiger und effizienter Versuche unter realen Bedingungen, unter Verwendung harmonisierter Protokolle, bei der Bewertung des Risikos von Pestiziden die chronische Toxizität, die Larventoxizität und die subletale Toxizität zu berücksichtigen“

23.5.2012 EFSA (European Food Safety Authority) wertet wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bienengesundheit aus

Die EFSA hat eine Auswertung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den von Pestiziden ausgehenden Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen veröffentlicht und stellt fest, dass die aktuellen Testverfahren chronische Vergiftungen, z.B. durch Neonikotinoide Saatgutbeizen, gar nicht erfassen können:
  • In dem Gutachten werden zwei gesonderte Bewertungsmodelle vorgeschlagen: eines für Honigbienen sowie eines für Hummeln und Solitärbienen. In der Anfangsphase wird die Einbeziehung von Toxizitätstests empfohlen, die sich über einen Expositionszeitraum von sieben bis zehn Tagen für erwachsene Bienen sowie Larven erstrecken. Dass es in beiden Lebensstadien zu Expositionen von mehr als einem Tag kommen kann, ist ein Risiko, das von Standardtests nicht erfasst wird.
  • Die EFSA-Sachverständigen für Pestizide empfehlen ferner, die bestehenden Verfahren für Untersuchungen im Labor, Halbfreiland und Freiland zu verbessern. Verschiedene Expositionswege (intermittierende und anhaltende Exposition erwachsener Bienen, Exposition durch Inhalation und Exposition von Larven) werden derzeit in Laborversuchen nicht bewertet, und auch die Auswirkungen subletaler Pestizid-Dosen werden nicht vollständig erfasst (…).


Zulassung, Informationen und Verbote von neurotoxischen Insektiziden in Form von Saatgutbeizen in verschiedenen Ländern

In mehreren Ländern bestehen seit Jahren Verbote für Behandlungsmittel für Saatgut:

Deutschland

Seit 2008 : Anwendungsverbot beim Mais für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Empfehlung: „Daher sollen Landwirte die Imker zukünftig über die Aussaat von behandeltem Saatgut frühzeitig informieren.“
Neue Auflagen und Anwendungsbestimmungen bei Anwendung für Raps und Zuckerrüben.
Das Verbot wurde erst 2011 bestätigt, nachdem neue Expositionspfade für Bienen nachgewiesen wurden (Guttaion).
Quelle: Bundesamt für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 8.7.2011
http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJournalisten/01_Presse_und_Hintergrundinformationen/01_PI_und_HGI/PSM/2011/2011_07_08_hi_neonikotinoide.html?nn=1401276

Italien

17.9.2008 Anwendungsverbot für die Saatgutbehandlungsmittel Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil. Betroffen sind die Kulturen Mais, Raps und Sonnenblumen
25.10.11 (rezente Verlängerung) « extension de la suspension préventive de l'autorisation d'utilisation dans le tannage des graines de produits phytopharmaceutiques contenant des substances clothianidin, imidacloprid, thiametoxam, fipronil»
26.6.12 Bestätigung des Anwendungsverbotes beim Mais

Frankreich

Der Einsatz von Imidacloprid ist auf Sonnenblumen (seit 1999) und Mais (2003) verboten.
Der Antrag auf Zulassung für Clothianidin wurde abgelehnt (2008)
26.7.2012 Frankreich verbietet Anwendung und Vermarktung von Produkten mit Thiametoxam auf Raps (Quelle: Arrêté du 24 juillet 2012 relatif à l'interdiction d'utilisation et de mise sur le marché pour utilisation sur le territoire national des semences de crucifères oléagineuses traitées avec des produits phytopharmaceutiques contenant la substance active thiametoxam)

Slowenien

Anwendungsverbot Clothianidin auf Mais seit 2008

Schweiz

Erfolgreiche Bekämpfungsstrategie des Maiswurzelbohrers durch Fruchtfolge
Quelle: Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.agroscope.admin.ch/index_phytosanitaire/02224/02239/02244/index.html?lang=de

USA

UNITED STATES ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY (EPA):
« Clothianidin’s major risk concern is to nontarget insects (that is, honey bees). Clothianidin is a neonicotinoid insecticide that is both persistent and systemic. Acute toxicity studies to honey bees show that clothianidin is highly toxic on both a contact and an oral basis. Although EFED does not conduct RQ based risk assessments on non-target insects, information from standard tests and field studies, as well as incident reports involving other neonicotinoids insecticides (e.g., imidacloprid) suggest the potential for long term toxic risk to honey bees and other beneficial insects. »
Quelle : http://www.panna.org/sites/default/files/Memo_Nov2010_Clothianidin.pdf


Neurotoxische Saatgutbeizen in Luxemburg

8.7.2008 Réponse de Mme Octavie Modert, Secrétaire d'Etat à l'Agriculture, à la Viticulture et au Développement Rural à la question parlementaire concernant la mortalité élevée des abeilles causée par l’utilisation d’insecticides.

Die Anwendung der neonikotinoiden Beizmittel wird bestätigt.
Eine Informationskampagne wird angekündigt: « Pour la campagne de 2009 les services responsables se proposent de sensibiliser le commerce et les agriculteurs en vue de renoncer à l'utilisation de ces substances »

Artikel 49 (1) der VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

„Die Mitgliedstaaten verbieten nicht das Inverkehrbringen und die Verwendung von Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die in mindestens einem Mitgliedstaat für die Verwendung zugelassen sind.“
Konkret heißt das, dass in der Luxemburger Landwirtschaft ALLE bekannten Neonikotinoidhaltigen Produkte zum Einsatz kommen können.

Trotz der Verbote über den Einsatz verschiedener Substanzen in verschiedenen Ländern sind in Luxemburg ALLE oben genannten Substanzen auf dem Markt und werden auch eingesetzt!

Der Saatguthandel in Luxemburg bestätigt dies!

Wichtige Akteure in der Luxemburger Landwirtschaft erkennen das Problem:

„Handlungspisten für eine nachhaltige Landwirtschaft in Luxemburg“ (Oktober 2011) - Gemeinsames Dokument von ÖkoZenter Lëtzebuerg asbl, Lëtzebuerger Jongbaueren a Jongwënzer asbl, Mouvement Ecologique asbl
Handlungsvorschläge / Rechtliche Änderungen und Änderungen im Gesetzesvollzug: „Verbot des Einsatzes/Verkaufs/Imports von mit Imidacloprid (Handelsname GAUCHO), Clothianidin (Handelsnahme PONCHO) und Thiametoxam (Handelsname CRUISER) gebeiztem Maissaatgut.“

28.8.2012 Antwort von Landwirtschaftsminister Romain Schneider auf zwei parlamentarische Anfragen der Abgeordneten Henri Kox und Roger Negri zum französischen Verbot von Cruiser OSR

Minister Schneider antwortet wortwörtlich (Übersetzung aus dem französischen): „Das Produkt Cruiser, sowie andere Pflanzenschutzmittel auf Basis von Neonikotinoiden, welche zum Beizen von Saatgut dienen, sind in Luxemburg nicht zugelassen. Deren Anwendung ist also verboten“. (Quelle: www.chd.lu)
Die meisten Leser verstehen hier: Diese Mittel kommen auf den luxemburgischen Äckern nicht zum Einsatz. Fehlanzeige! Mit „Anwendung“ ist hier nämlich lediglich das Beizen von Saatgut gemeint, welches in der Tat nicht zugelassen ist. Die Einfuhr und das Ausbringen von im Ausland gebeiztem Saatgut ist sind dagegen nicht untersagt.


Pestizide bleiben in Luxemburg ein Tabu-Thema!

Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es in Luxemburg PRAKTISCH KEINE offiziellen Zahlen über den Einsatz und Gebrauch von Pestiziden.


Das STATEC macht keine Angaben zum Einsatz von Pestiziden.


Das Landwirtschaftsministerium (Service d’Economie Rurale) informiert unvollständig über den Einsatz von Pestiziden und erwähnt in keiner Weise den Einsatz von Pestiziden in Form von Saatgutbeizen:

  • SER Buchstellentag vom 21.11.2011 in Mertzig: Die „Variablen Kosten Pflanzenschutz“ enthalten KEINE Angaben zu den Mehrkosten der Saatgutbeizen.
  • Das Landwirtschaftsministerium wendet damit Artikel 67 (1) der Verordnung 1007/2009 nicht an.

In einem Brief vom 1. Juni 2010 an Landwirtschaftsminister Romain Schneider hat die FUAL, unter Verweis auf das Gesetz vom 25. November 2005 „concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement“ Einsicht in die Daten über den Einsatz von Pestiziden in Luxemburg gefragt. Wir haben keine Antwort erhalten.


Ein funktionierendes Ökosystem braucht Bienen, und Bienen brauchen blühende Landschaften!

Luxemburg hat sehr artenreiche Wiesen, welche ihre Blütenpracht allerdings nur mehr allzu selten entfalten können. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat zu einem höheren Bedarf an eiweißreichem Futter in den Betrieben geführt. Deshalb wurde die Bewirtschaftung der meisten Wiesen von Heu- auf Silagenutzung umgestellt. Die Wiesen werden früher (vor der Blüte) und häufiger (4-6 Mal) abgemäht, was zu einer bedrohlichen Verknappung der Nahrungsgrundlage für alle Nektar und Pollen sammelnden Insekten geführt hat.
Hinzu kommt, dass auf Grund der aktuellen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die Landwirte weitgehend davon abgekommen sind selber Eiweißhaltige Hülsenfrüchte (Soja, Erbsen, Bohnen usw.) anzupflanzen, welche einerseits als Futterpflanzen für das Vieh genutzt werden könnten und andererseits eine sehr gute Bienenweide darstellen würden. So kommt es, dass nach einem reichem Angebot im Frühjahr, vor allem aus der Weiden-, Raps-, Obst- und regional der Löwenzahnblüte, die Nahrungsversorgung der Honig- und Wildbienen im Juni meist schlagartig zusammenbricht.
Die Honigbienen haben aber, zusammen mit allen anderen Blüten bestäubenden Insekten, eine entscheidende Funktion im Ökosystem. Sie sichern und steigern nicht nur die Erträge von Kulturpflanzen, sondern tragen ebenfalls zum Erhalt der Wildflora bei, welche wiederum die Lebensgrundlage vieler anderer Tiere ist. Da Insekten selbst den Insektenfressern (z.B. Vögeln) als Nahrung dienen, kann auch der Rückgang vieler Vogelarten mit der Dezimierung der Insekten in Zusammenhang gebracht werden.
Einerseits können also die landwirtschaftlich genutzten Flächen die Bienen kaum noch ernähren. Andererseits riskieren Bienen und andere Bestäubenden Insekten akute und chronische Vergiftungen durch interessante Trachtpflanzen (z.B. Raps) oder andere Monokulturen (Mais).

Wir fordern

1) Ein direktes Verbot (nach dem Principe de précaution) des Einsatzes der Substanzen Thiamethoxan, Clothianidin, Imidacloprid und Fipronil bei Mais und Raps.

Luxemburg soll dem Beispiel folgen von Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und Slowenien

2) Die lückenlose Transparenz über den Einsatz von Pestiziden, durch die Veröffentlichung von vollständigen Zahlen.

Im Sinne der VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009, Artikel 67 (1)

3) Die Beratungsstellen für die Landwirtschaft sollen verstärkt über den Einsatz einer mehrjährigen Fruchtfolge bei Mais und Raps, als anerkannte und bewährte Methode zur Schädlingsbekämpfung, informieren.


4) Wesentliche Anstrengungen im Bereich der Ausbildung, Information und Weiterbildung der Landwirte über den Einsatz und die Risiken von Pestiziden.


5) Bei der Umsetzung der RICHTLINIE 2009/128/EG fordern wir, als Vertreter einer „relevanten Interessengruppe“, bei der Aufstellung und Überprüfung des nationalen Aktionsplans berücksichtigt zu werden.

samedi 6 octobre 2012

Pestizide schädigen die Bienen

Die „European Food Safety Authority“ (EFSA - www.efsa.europa.eu) hat Mitte September eine Studie der englischen Behörde „Food and Environment Research Agency“ (FERA) publiziert, um die Öffentlichkeit über die Einflüsse der Insektizide und anderer Faktoren auf die Honigbiene zu informieren. Der Bericht der FERA stützt sich dabei auf Forschungsergebnisse aus knapp 360 wissenschaftlichen Studien. Einige Studien bezogen sich neben der Honigbiene auch auf Hummeln und Wildbienen, die neben der Biene eine bedeutende Rolle bei der Bestäubung und beim Erhalt der Biodiversität spielen. Im Vordergrund standen die Fragen: Auf welche Weise kommen Bienen mit Pestiziden in Kontakt? Welche Auswirkungen haben Mischungen von verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen? Gib es Wechselwirkungen zwischen Pestiziden und Krankheiten (z.B. Nosema) für die Biene?

Die Ergebnisse sind ernüchternd. Zur Untersuchung der unterschiedlichen Eintragungswege, durch die unsere Bienen mit Insektiziden in Kontakt kommen können, lagen 148 wissenschaftliche Studien vor. Neben der „klassischen“ Feldspritzung, wurden dabei ausdrücklich Ausstäubung durch die Beizmittel bei der Saat und die Anreicherung von Insektiziden in so genannten Guttationstropfen an den jungen Pflanzen genannt. Eine Gefahr geht dabei insbesondere für die Nektar-Sammlerinnen im Bienenvolk aus, die direkt mit den Wirkstoffen in Kontakt geraten.

Insgesamt 103 Forschungsstudien beschäftigten sich mit dem Einfluss von Mischungen verschiedener Pflanzenschutzmitteln auf Bienen, z.B. aus Insektiziden und Fungiziden. Es konnten Beweise gefunden werden, dass Fungizide aus der Gruppe der Demethylierungs-Inhibitoren (z.B. Azole) eine negative Auswirkung auf die Stoffwechselaktvität der Biene haben. Dabei sind sowohl die Konzentration, als auch die Dauerhaftigkeit und der Zeitpunkt der Fungizid-Applikation ausschlaggebend.

Als besonders alarmierend muss gewertet werden, dass Pflanzenschutzmittel die Anfälligkeit der Honigbiene gegenüber Krankheiten fördern. In den dazu vorliegenden 112 Studien wurde als Beispiel immer wieder die Erkrankung Nosemose (hervorgerufen durch den Einzeller Nosema cereanae) genannt, die bei Bienen Durchfall und bei der Königin eine Verminderung der Eiablage bewirken.

Es muss betont werden, dass die meisten Studien auf Laborexperimenten beruhen. Versuche im Freiland sind extrem schwierig aufgrund des offenen Geländes (Bienen fliegen dahin wo sie wollen) und auch aus ethischen Gründen (Freisetzung von Krankheitserregern, gezielte massive Applikation vonPestiziden). Dennoch kann anhand der Vielzahl wissenschaftlicher Ergebnisse ein negativer Einfluss der Insektizide nicht mehr geleugnet werden.

Schon am 23. Mai 2012 hat die EFSA eine Auswertung von wissenschaftlichen Erkenntnissen über Pestizide und Bienengesundheit veröffentlicht. In dem Gutachten wurden zwei gesonderte Bewertungsmodelle im Rahmen des amtlichen Zulassungsverfahrens vorgeschlagen: eines für Honigbienen sowie eines für Hummeln und Solitärbienen. In der Anfangsphase wird die Einbeziehung von Toxizitätstests empfohlen, bei der erwachsenen Bienen sowie Larven über einen Zeitraum von sieben bis zehn Tagen dem zu testenden Wirkstoff ausgesetzt werden. Dass beide Lebensstadien mehr als einem Tag einem Wirkstoff ausgesetzt sein können (z.B. über Guttationstropfen) wurde bisher das von Standardtests nicht erfasst.
Die EFSA-Sachverständigen für Pestizide empfehlen ferner, die bestehenden Verfahren für Untersuchungen im Labor, Halbfreiland (Käfige, Tunnel und Zelte) und Freiland zu verbessern. Verschiedene Expositionswege (intermittierende und anhaltende Exposition erwachsener Bienen, Exposition durch Inhalation und Exposition von Larven) werden derzeit in Laborversuchen nicht bewertet, und auch die Auswirkungen subletaler Pestizid-Dosen werden nicht vollständig erfasst.

Die EFSA bestätigt also, dass mit den aktuellen Testverfahren chronische Vergiftungen von Bienen durch Saatgutbeizen mit Neonikotinoiden gar nicht erfasst werden können! Dies ist ein Grund weshalb die Imkerverbände ein Verbot der Neonikotinoiden fordern.
Am 20. September.2012 hat die EFSA eine öffentliche Konsultation über ihrem Leitlinienentwurf zur Bewertung der von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken für Bienen gestartet. In den Leitlinien wird ein mehrstufiger Risikobewertungsansatz unter Freiland- und Halbfreilandbedingungen vorgeschlagen, wobei jede Stufe den erforderlichen Schutz der Bienen gewährleistet. Alle Interessenträger und sonstigen interessierten Kreise sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen zu den Leitlinien im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation bis zum 25. Oktober 2012 einzureichen.

Auf dem 87. Imkerkongress in Echternach hatten die 6 Präsidenten der Imkerverbände aus Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Südtirol und Deutschland in einer gemeinsamen Resolution das Verbot der Neonikotinoide in der Landwirtschaft gefordert. Die verschiedenen Dokumente unterstützen durch wissenschaftliche Daten ein Verbot dieser insektiziden Wirkstoffe.


Quellen:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120523a.htm
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120914.htm
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120920.htm

dimanche 1 juillet 2012

EFSA / Pestizide und Bienengesundheit

Kommentar zu einer Pressemeldung der EFSA (Mai 2012)

"Die EFSA hat eine Auswertung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den von Pestiziden ausgehenden Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen veröffentlicht. Auf Grundlage dieser wichtigen Arbeit können spezifische Leitlinien für die Bewertung möglicher Risiken entwickelt werden, die sich aus dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Bienen ergeben. Die Leitlinien werden aktuelle Empfehlungen für alle enthalten, die sich mit der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe befassen, einschließlich der Industrie und Behörden."
Kompletter Text der Pressmeldung unter http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120523a.htm

Hier wird also endlich schwarz auf weiß zugegeben, dass die aktuellen Testverfahren chronische Vergiftungen, z.B. durch Neonikotinoide Saatgutbeizen, gar nicht erfassen können!

Seit jeher bestimmen die Hersteller der Pestizide selber die Testverfahren: sie delegieren ihre eigenen Leute in die Expertengruppen, welche die Testverfahren festlegen. Das ganze Zulassungsverfahren liegt also in den Händen der Industrie.
Seit 30 Jahren wird nur die akute Toxizität der Pestizide auf Bienen untersucht: Bienen werden Spritzmittel ausgesetzt und es wird untersucht ob die Bienen überleben oder nicht. Je nachdem werden die Mittel dann B1 (tödlich giftig), B2, B3 oder B4 (nicht giftig) eingestuft.
Anfang der 90er Jahre kommen die ersten Neonikotinoiden Saatgutbeizen zur Anwendung. Die Industrie weiß von Anfang an über die möglichen chronischen Vergiftungen Bescheid. Trotzdem werden weiter Testverfahren angewandt, welche chronischen Vergiftungen überhaupt nicht aufzeigen können!
Jetzt empfiehlt die EFSA längere Tests um die chronische Toxizität zu erfassen. Unnötig zu sagen, dass noch Jahre vergehen werden bis bessere Testverfahren auf dem Tisch liegen werden. Weitere Jahre werden vergehen bis die ersten Pestizide auf den Markt kommen werden, welche diese verbesserten Tests bestanden haben werden.

Die einzig richtige Konsequenz für die politisch Verantwortlichen wäre es die Zulassungen aller Neonikotinoiden Saatgutbeizen unverzüglich auszusetzen, solange die chronischen Vergiftungen der Bienenvölker nicht hinreichend untersucht sind!
  • ALLE wissen, dass die Testverfahren unzureichend sind.
  • ALLE sehen und beklagen den dramatischen, weltweiten Rückgang der Populationen von Bienen, Hummeln und anderen Bestäubern.
  • KEINER traut sich den Giftmischern von BAYER, BASF, SYNGENTA usw. einen Riegel vorzuschieben!