jeudi 7 août 2014

Dëser Deeg bei menge Beien...



Buzzing Bees from Laurent Dammé on Vimeo.
All shot on an GoPro Hero 3 Black Edition, edited in iMovie.
Made for fun, with fun.

Music by Father Sleep "A Dream I Didn't Have" (http://freemusicarchive.org/music/Father_Sleep/Father_Sleep/A_Dream_I_Didnt_Have)

mardi 1 juillet 2014

Systemische Pestizide eine globale Gefahr für Biodiversität und Ökosysteme

Die Schlussfolgerungen einer neuen Analyse über Neonikotinoide und Fipronil bestätigen signifikante Schäden an einer Vielzahl von Arten

http://www.tfsp.info
Die Task Force on Systemic Pesticides, eine internationale Arbeitsgruppe unabhängiger Wissenschaftler, hat die verfügbare Literatur über Neonikotinoide und Fipronil analysiert. Sie konnten dabei feststellen, dass es ausreichend Beweise gibt für Schäden an einer Vielzahl von Arten.

Nicht nur Honigbienen und andere bestäubenden Insekten sind betroffen. Auch andere Arten wie Regenwürmer, Vögel und Fische leiden unter der schleichenden Vergiftung der Umwelt durch systemische Pestizide.

Quelle: http://www.tfsp.info
Die bestehende Literatur zeigt klar und deutlich, dass das heutige Niveau der Vergiftung mit Neonikotinoiden und Fipronil, durch erlaubte Praktiken in der Landwirtschaft, Schäden bei vielen Arten verursachen kann. Die hohe Belastung zeigt, dass der Einsatz von Neonikotinoiden und Fipronil nicht mit einer nachhaltigen Landwirtschaft vereinbar ist.

Die Autoren der Studie fordern kurzfristig strengere Vorgaben für den Einsatz systemischer Pestizide und langfristig ein Verbot dieser Wirkstoffe.

jeudi 12 juin 2014

Neonicotinoïdes: Fernand Etgen favorable à une prolongation des interdictions

En réponse à une question parlementaire du député Henri Kox (déi gréng), le Ministre de l'Agriculture  M. Fernand Etgen promet que le Luxembourg s'engagera auprès de la Commission Européenne en faveur d'une prolongation de l'interdiction


Par rapport au taux anormalement élevés des mortalités d'abeilles au Luxembourg pendant les dernières années, le ministre estime que "lorsque des doutes fondés concernant l'effet négatif de l'un de ces facteurs existent, le principe de précaution s'impose" et juge que "il serait bon de prolonger la période d'interdiction" et ce jusqu'en 2017.


Le projet BEE FIRST sera prolongé

Par rapport au projet de monitoring BEE FIRST, le ministre confirme ce qu'il avait dit récemment à la tribune de la chambre des députés, à savoir que le projet sera prolongé "afin de pouvoir détecter l'influence significative d'un facteur ou de l'interaction entre les différents facteurs sur la perte des colonies".

Lien vers la question parlementaire

jeudi 5 juin 2014

BEE FIRST Monitoring - Minister Etgen verspricht spannende Resultate

In der heutigen öffentlichen Sitzung der Chamber hat der Abgeordnete Henri Kox (déi gréng) einige Fragen zum Monitoring Projekt BEE FIRST an Landwirtschaftsminister Fernand Etgen gerichtet.


Das BEE FIRST Projekt wurde 2011 beim Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann (CRPGL) gestartet, mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfe von einigen Imkern. Das Projekt wird Ende 2014 auslaufen.

Zusammenfassung der Antworten von Minister Etgen:

1. Der Zusammenhang zwischen der Praxis verschiedener Varrobehandlungen der Imker wurde schon analysiert, den Imkern vorgestellt und auch in einer wissenschaftlichen Zeitung veröffentlicht

2. Die Untersuchungen von Bienenkrankheiten, Parasiten und Viruserkrankungen sind abgeschlossen. Eine wissenschaftliche Publikation ist in Arbeit.

3. Aktuell arbeiteten die Wissenschaftler vom Centre de Recherche Public Gabriel Lippmann (CRPGL) an der Auswertung der Bienenverluste der letzten Jahre.
Die Verluste werden mit den Daten der Landnutzung verglichen um den Imkern eventuell die Möglichkeit zu geben, die Standplätze der Bienen nach den besten Überlebenschancen auszusuchen.
Untersucht wird auch der Einfluss verschiedener landwirtschaftlicher Kulturen auf die Sterblichkeitsrate der Bienenvölker. Zu diesem 3. Punkt versprach Minister Etgen "interessante und spannende Korrelationen", welche aber noch zu überprüfen seien. Die Veröffentlichung soll Mitte 2014 erfolgen.

Das Gesamtbudget belief sich auf 346.000 Euro. Der Minister stellt eine Weiterführung des Projekts für weitere 3 Jahre in Aussicht. Eine Entscheidung hierüber wird nach dem Vorstellen der Resultate vom CRPGL getroffen.

Frage von Henri Kox

view video on chd.lu


Antwort von Minister Fernand Etgen

view video on chd.lu


mardi 29 avril 2014

Kritik an Neonikotinoiden auf der BAYER Hauptversammlung

Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Bayer AG in Köln am 29. April 2014, hatte ich die Gelegenheit zu den Aktionären der Bayer AG zu sprechen. Ermöglicht wurde dies durch die Vereinigung Coordination gegen BAYER-Gefahren und in Zusammenarbeit mit Greenpeace Deutschland und BEE LIFE - European Beekeeping Coordination.

Sehr geehrter Vorstand, meine Damen und Herren,
BAYER sieht die Ursache des Bienensterbens hauptsächlich bei Parasiten und Virenkrankheiten der Bienen. Die Unfähigkeit der Imker, mit diesen Problemen klar zu kommen, sei die Hauptursache für die erhöhten Bienenverluste.
Doch das Bienensterben ist seit Ende der 90er Jahr ein weltweites Phänomen. Wenn es nach BAYER geht, ist also seit 20 Jahren weltweit unter den Imkern die kollektive Inkompetenz ausgebrochen.
In Wirklichkeit gibt es nur einen gemeinsamen Nenner für das Bienensterben: Einzig und allein der weltweite Einsatz von Neonikotinoiden in der Landwirtschaft
Neonikotinoide werden mittlerweile flächendeckend eingesetzt. Dieser prophylaktische Einsatz in der Landwirtschaft ist Unsinn und bedeutet nur noch mehr Pestizide. Herr Dr. Dekkers: Innovation sieht anders aus!
Mit aller Macht versuchen Konzerne wie BAYER diese Tatsachen zu leugnen. In ihrer Flucht nach vorne klagen sie beim EU Gerichtshof gegen das Teilverbot von Neonikotinoiden.
Dass dieses Verbot mehr als gerechtfertigt ist und hoffentlich bald auf alle Kulturen ausgeweitet wird, zeigt ein aktueller Fall ganz hier in der Nähe, bei Leverkusen. Anfang April wurden wieder Dutzende Bienenvölker vergiftet. Wie schon 2008 im Rheingraben hat das Julius Kühn-Institut auch hier das BAYER Gift CLOTHIANIDIN einwandfrei als Ursache ermittelt.
Wie absurd die scheinheilige Position der BAYER AG gegenüber dem Bienensterben ist, zeigt eine Frage des gesunden Menschenverstands: Wenn Imker und Bienenkrankheiten die Hauptschuldigen am Bienensterben sein sollen: Wie bitte erklären Sie sich dann den gleichzeitigen Rückgang von Schmetterlingen und anderen bestäubenden Insekten?
Auch die Schlussfolgerungen vom Europäischen Referenz Labor für Bienengesundheit sind eindeutig: Parasiten oder Viruserkrankungen der Bienen allein können nicht der Grund sein für die hohen Bienenverluste.
Pestizide schädigen die Bienen und machen sie anfällig.
Bienen- und Pflanzenschutz geht nur durch den Verzicht auf Breitbandinsektiziden, welche Boden und Grundwasser verseuchen.
Die Gesundheit der Honigbienen und anderer Insekten ist das Thermometer einer nachhaltigen Landwirtschaft. Im Moment steht das Thermometer auf Fieber.
Die aktuelle Ausrichtung des BAYER Konzerns ist ein Teil des Problems.
Lieber BAYER Konzern: Stellen Sie sich ihrer Verantwortung und werden sie zu einem Teil der Lösung!


Weitere (kritische) Informationen zur Jahreshauptversammlung 2014 der Bayer AG

samedi 19 avril 2014

Greenpeace Studie findet viele Pestizide im Pollen

Greenpeace hat im April 2014 eine "Analyse von Pestizidrückständen in Bienenbrot und Pollenhöschen von Honigbienen aus 12 europäischen Ländern" veröffentlicht.
Die Resultate sind bedenklich: In 2/3 der Proben wurden Rückstände von synthetischen Pestiziden gefunden.

Die Studie, welche in 12 Ländern der EU durchgeführt wurde, bestätigt, was Insidern schon längst bekannt ist:  Bienen kommen das ganze Jahr über mit einer Vielzahl von Pestiziden in Kontakt.
Erfreulicherweise wurden in den 5 Pollenproben aus Luxemburg keine Rückstände festgestellt. Bei einer Honigprobe wurde allerdings Thiachloprid gefunden, ein Insektizid aus der Familie der Neonikotinoide, welches im Rapsanbau zur Anwendung kommt.

Raus aus dem Raps?

Unter den Imkern, die auch Pollen sammeln, gehört es mittlerweile zur guten fachlichen Praxis, während der Rapsblüte keinen Pollen zu sammeln. Rapspollen ist enthält mit großer Wahrscheinlichkeit immer Rückstände von diesem oder jenem Agrargift. Dies will man sich selbst und seinen Kunden nicht zumuten. Deshalb probieren viele Imker in letzter Zeit auch vermehrt ihre Bienenstände so weit wie möglich von Rapsfeldern entfernt einzurichten. Leider eine aufreibende Tätigkeit weil Raps praktisch flächendeckend angebaut wird, die Bienen bis zu 3 km weit fliegen und Raps jedes Jahr woanders angebaut wird.
Dabei wäre die Rapspflanze im Idealfall (nicht gebeizt, nicht gespritzt...) ein idealer Pollen- und Nektarlieferant für die Bienen und würde dabei von der Bestäubung durch Bienen und andere Insekten profitieren. Eben nur im Idealfall...

Doch nicht nur Raps, sondern auch andere Kulturen werden von vielen Imkern am liebsten gemieden, so z.B. der Mais. Siehe ein Dokument vom Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht aus dem Jahr 2010.

Nicht alle Gifte kommen aus der Landwirtschaft

Im Bienenbrot wurden auch Akarizide wie Amitraz, Coumaphos und tau-Fluvalinate nachgewiesen. Es sind dies allesamt Wirkstoffe welche bei der Bekämpfung der Varroamilbe eingesetzt werden. Bioimker dürfen diese Mittel nicht einsetzen, genauso wir Biolandwirte keine synthetischen Pestizide benutzen dürfen.

Wie kann der Imker Rückstände verhindern?

Wenn wir Imker möglichst wenig Rückstände in Pollen und Honig wollen und unsere Bienen vor Agrar- und anderen Giften schützen wollen, dann sollen wir
  • unsere Bienen so weit entfernt wie möglich von Rapsfeldern und anderen; für Bienen potentiell gefährlichen Kulturen; aufstellen,
  • während der Rapsblüte keinen Pollen sammeln,
  • selber konsequent sein und keine synthetischen Pestizide gegen die Varroamilbe einsetzen,
  • die alten Waben aus den Bienenvölkern regelmässig entfernen und entsorgen

samedi 15 février 2014

Wird EU Kommission neuen Genmais zulassen?

Trotz Ablehnung durch das EU Parlament und trotzdem sich Anfang Februar auch im EU Rat 19 der 28 Mitgliedsländer gegen die Zulassung der genetisch veränderten Maissorte TC1507 ausgesprochen haben, wird die EU Kommission wahrscheinlich in Kürze dem Anbau zustimmen. Wie kann es sein, dass die EU Kommission wieder gegen den Willen der Mehrheit seiner Bürger eine Entscheidung durchsetzt, welche einzig und allein den Interessen einigen großen Konzerne dient?


Foto (c) liberation.fr

Die genetisch veränderte Maissorte TC1507 von Pioneer /Dow Agroscience

hat folgende Eigenschaften: Insektenresistenz gegen den Maiszünsler durch ein Bt‑Toxin und eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat, also z.B. Roundup. Ähnlich wie der Genmais MON810 von Monsanto wurde auch TC1507 schon in den 1990er Jahren entwickelt. Diese GV-Pflanze der ersten Generation produziert also selber ein Insektizid und ist dabei gleichzeitig resistent gegen ein Herbizid. Sie ist ein Spiegelbild für die industrielle Landwirtschaft: Viel Chemie auf Acker und Teller!

Mais ist eine Pflanze die hauptsächlich in gemäßigt warmen Regionen gedeiht. Wie kann es sein, dass Länder wie Schweden oder Finnland, wo der Maisanbau überhaupt keine Rolle spielt, sich für den Anbau von Gemais aussprechen? Welche Interessen stecken hinter dieser Entscheidung? Was wurde diesen Ländern im Gegenzug versprochen? Von wem?

Das Zustandekommen der Entscheidung ist ein Spiegelbild für die weiterhin undemokratische Funktionsweise der EU

Kurz vor der Europawahl Ende Mai geben die Instanzen der EU wieder einmal kein gutes Bild ab. Die Politikverdrossenheit der Bürger ist verständlich.

Wie bei der neuen EU Honigrichtlinie, welche Verunreinigungen von Honig mit Pollen von GV-Pflanzen verschleiern soll, muss auch diese Entscheidung im Rahmen der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen den Ländern der EU, USA, Kanada u.A. gesehen werden. Die EU Kommission, welche der landwirtschaftlichen Gentechnik positiv gesinnt ist, will alles vermeiden, was dieses Abkommen gefährden könnte. Die Ablehnung der EU Bürger gegenüber der landwirtschaftlichen Gentechnik stört hier nur.

Es regt sich Widerstand auf EU Ebene

Einen Tag nach dem im EU Rat keine Mehrheit gegen die Zulassung zustande gekommen ist, haben 12 Länder (Frankreich, Luxemburg, Polen, Österreich, Bulgarien, Zypern, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Slovenien und Malta) einen Brief an Tonio Borg, Mitglied der EU Kommission, zuständig für Gesundheit, geschrieben. Sie fordern die EU Kommission dazu auf, die Zulassung für den TC1507 Mais zu verzichten.

Quer durch alle Fraktionen regt sicht auch Widerstand im EU Parlament: Die Fraktion der Grünen erwägt gar einen Misstrauensantrag gegen EU-Kommission falls die Genmais-Zulassung kommt.

Wird die EU Kommission die Europawahlen abwarten?

Schon werden Stimmen von Politikern laut, welche die EU Kommission auffordern, die Entscheidung nach den Europawahlen hinauszuzögern. Den EU Bürgern also eine heile Welt vorgaukeln und nach den Wahlen alles durch winken? Für wie dumm hält man uns eigentlich?

mardi 11 février 2014

EU will Gentechnik im Honig verbergen

Nach EU Recht muss Honig, welcher gentechnisch veränderte Pollen enthält, als solcher gekennzeichnet werden. EU Kommission und Parlament wollen diese Kennzeichnungspflicht nun aufheben und GVO Rückstände im Honig verbergen. Diese Entscheidung nimmt Verbrauchern die Wahlfreiheit beim Einkauf von Honig und den Imkern die Möglichkeit sich gegen AgroGentechnik zu wehren. Ist die neue Honigrichtlinie Teil des Freihandelsabkommen zwischen EU und USA?


Konsumenten und Imker wollen keine GVO im Honig

Die meisten europäischen Konsumenten stehen der Gentechnik in der Landwirtschaft sehr skeptisch gegenüber. Die EU Verordnung 1829/2003 regelt deshalb die Etikettierung von Lebensmitteln, welche gentechnisch veränderte Produkte enthalten. Laut dieser Verordnung müssen Lebensmittel, welche mehr als 0,9% gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, dementsprechend gekennzeichnet werden.
DNA befindet sich allerdings keine im Honig, sondern nur in den Pollenkörnern, welche natürlicherweise im Honig enthalten sind. Weil der Gesamtanteil des Pollens im Honig praktisch immer weniger als 0,9% der Gesamtmasse ausmacht, bräuchte Honig eigentlich nie gekennzeichnet zu werden, auch wenn Pollen von GVO Pflanzen im Honig vorhanden wären. Ganz geklärt war die Kennzeichnungspflicht für Honig mit GVO Pollen eigentlich nicht. Denn laut EU Verordnung brauchen Eier, Milch und Fleisch von Tieren, die mit GVOs gefüttert wurden, nicht als solche gekennzeichnet zu werden.
Gerade Honig hat beim Verbraucher einen hohen Stellwert und gilt seit jeher als Inbegriff eines natürlichen und gesunden Lebensmittels. Wegen der Unklarheit bei der Kennzeichnungspflicht will bisher die europäische Lebensmittelindustrie keinen mit GVO verunreinigten Honig verarbeiten und vermarkten. Aus diesem Grund ist der europäische Markt den kanadischen Imkern ganz verloren gegangen: GVO Anbau ist in Kanada seit längerem erlaubt. Als Konsequenz davon enthalten mittlerweile über 50% aller kanadischen Honige Pollen von GVO-Pflanzen, hauptsächlich Raps.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 6. September 2011, steht der Honig im Rampenlicht. Geklagt hatte ein bayrischer Hobbyimker gegen die Bayerische Versuchsanstalt für Landwirtschaft, welche zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais MON810 der Marke Monsanto anbaute. Der EUGH hat Pollen als Zutat und nicht als natürlichen Bestandteil von Honig eingestuft. In Folge dessen müssen Produkte wie Honig als „Lebensmittel, die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden“ gekennzeichnet werden, sobald geringste Spuren von GVO darin festgestellt würden. Der EuGH folgt damit der Auffassung der klagenden Imker.
Durch die Verunreinigung von Honig und anderen Bienenprodukten durch GVO würden die Imker ihres Marktes beraubt. Sie wären außerdem gezwungen ihre Honige auf GVO-Verunreinigungen hin untersuchen zu lassen. Auf Grund der Struktur der Imkerei (viele Bienenstandorte und mehrfache Schleuderung des Honigs) wären die Analysekosten für die Imker unbezahlbar.
Die Imker würden zu den Leidtragenden der Folgen der Einführung von GVO Kulturen. Die daraus entstehenden Kosten werden denjenigen aufgebürdet, die weder Hersteller noch Nutzer der Agro-Gentechnik sind.

Imkerverbände nicht einer Meinung

Der Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht und andere europäische Imkerverbände wollen die Kennzeichnungspflicht von GVO im Honig beibehalten. Die Gesetzgebung über Gentechnik in Futter- und Lebensmitteln basiert auf dem Prinzip der Wahlfreiheit des Konsumenten. Die neue Honigrichtlinie wird dem Konsumenten diese Wahlfreiheit nehmen.
Andere Verbände, wie z.B. der französische Verband der Berufsimker SPMF, wollen keine GVO Etikettierung. Grössere Berufsimkerbetriebe arbeiten oft auch als sogenannte Abfüllbetriebe, d.h. sie kaufen in- und ausländischen Honig auf und vermarkten diesen. Durch die Kennzeichnungspflicht von GVO Pollen im Honig müssen diese Betriebe alle (importierten) Honig auf GVO Rückstände hin untersuchen. Dies verursacht natürlich grössere Kosten für die Analysen. Deshalb wollen diese Betriebe verständlicherweise keine Kennzeichnungspflicht.

Pollen eine „Zutat“ von Honig?

In der Urteilsfindung definiert der EUGH Pollen als „Zutat“ im Honig: „Pollen sind feste Partikel, die bei der Honiggewinnung aufgenommen werden, was zum Teil auf die Bienen und hauptsächlich auf das vom Imker vorgenommene Zentrifugieren zurückzuführen ist. (…) In diesem Zusammenhang ist Pollen (…) als Stoff anzusehen, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird (…). Er ist daher auch als „Zutat“ (…) einzustufen.“
Die allgemeine Einstufung von Pollen als Zutat ist aber fachlich falsch: Ein Bienenvolk hat einen Aktionsradius von 3-5 km, was einer Fläche von 30-80 km2 entspricht. Die Bienen sammeln in diesem Gebiet Nektar, Pollen und Harze und sorgen beim Flug von Blüte zu Blüte für die Bestäubung einer Vielzahl von Wild- und Nutzpflanzen. Der allermeiste Pollen gelangt durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen in den Honig. In geringem Masse können auch Pollen von Windbestäubern (z.B. Pappeln) sich im Honig wiederfinden, in Folge der Luftzirkulation im Innern des Bienenstocks. Beim Schleudern von Honig durch den Imker können weitere Pollenkörner, welche sich eventuell auf den Waben befinden, in den Honig gelangen. Allein deshalb den Pollen allgemein als „Zutat“ einzustufen ist an den Haaren herbeigezogen.
Pollen ist deshalb mit Sicherheit ein natürlicher Bestandteil von Honig. Honig ist ein landwirtschaftliches Primärprodukt, ähnlich wie Früchte, Gemüse oder Weizen. Wie andere mikroskopischen Substanzen (Propolis, Wachs, Arome, organische Säuren usw) ist Pollen ein Bestandteil des natürlichen Herstellungsprozesses vom Honig durch die Bienen.
Wie verhält es sich aber mit GVO Pollen?

Das Urteil des EUGH schützt Verbraucher und Imker

Im Urteil wird der EUGH aber präziser und erkennt für Recht „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der genetisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, (…) Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die (…) Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden“, (…) darstellen.“
Das Urteil des EUGH ändert im Wesentlichen die Kennzeichnungspflicht von Honig. Pollen gilt jetzt als Zutat von Honig. Die EU Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel verlangt, dass wenn eine Zutat eines Lebensmittels mehr als 0,9% Anteile von GVO enthält, das Lebensmittel als genetisch verändertes Lebensmittel gekennzeichnet werden muss.
Im Sinne der Imker bewahrt das Urteil des EUGH den Honig indirekt vor möglichen Verunreinigungen mit GVO Pollen. Jeglicher Anbau von GVO Kulturen würde für Landwirte, Saatguthändler und letztendlich für Saatgutfirmen wie MONSANTO ein großes finanzielles Risiko darstellen. Sie würden sich nämlich Klagen von Imkern aussetzen, deren mit GVO verunreinigter und derart gekennzeichneter Honig nicht verkehrsfähig wäre.
Für die Imker bedeutet das Urteil des EUGH also die Anerkennung ihrer grundlegenden Forderungen: Null-Toleranz bei den Koexistenzregeln in Bezug zu einer GVO Landwirtschaft und die Wahlfreiheit für die Kunden.
Als logische Konsequenz dieses Urteil hätten die EU Mitgliedsstaaten strenge Regeln erlassen müssen um die Imkerei und die Bienenprodukte vor gentechnisch veränderten Kulturen wirksam zu schützen. Diese Koexistenzregeln müssten also zwischen den landwirtschaftlichen GVO Kulturen und Bienenvölkern Distanzen von mindestens 10km festschreiben. Dies bedeutet ein praktisches Anbauverbot von GVO Kulturen.
Aber: Die Imker und ihre Bienen stehen direkt der Ausbreitung der gentechnisch veränderten Landwirtschaft im Weg! Und diese Tatsache ist ein Dorn im Auge der Gentechnik-Lobby!

EU Kommission und Parlament beugen sich der Lobby der Gentechnik-Befürworter und wollen GVO im Honig verbergen

Die EU Kommission hat jetzt einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Honig-Richtlinie vorgelegt. (Die aktuelle Richtlinie wurde in Luxemburger Recht umgesetzt durch das Règlement grand-ducal du 7 juillet 2003 relatif au miel). Mit dieser Änderung soll Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig definiert werden. Das Urteil des EUGH würde so keinen Bestand mehr haben und Honig mit GVO Pollen bräuchte in keinem Fall mehr gekennzeichnet zu werden.
Der wahre Grund für diesen Gesetzesvorschlag liegt allerdings auf der Hand: Wohlwissend, dass eine Koexistenz mit landwirtschaftlichen GVO Kulturen wegen der Imker und ihrer Bienen unmöglich ist, wird alles getan um den Honig aus der Diskussion über die landwirtschaftliche Gentechnik herauszuhalten. Die neue Honigrichtlinie könnte so zur Folge haben, dass Verbraucher in Zukunft nicht mehr erfahren, ob Honig Pollen oder Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Kanadischer GVO-Rapshonig bräuchte nicht als solcher gekennzeichnet zu werden.
Der Änderungsvorschlag wurde am 15. Januar 2014 auch vom EU Parlament in erster Lesung gutgeheißen und soll noch vor Ende der aktuellen europäischen Legislaturperiode (April 2014) vom Europäischen Rat gestimmt werden.

Honigrichtlinie Teil des Freihandelsabkommen zwischen EU und USA?

Futter- und Lebensmittel ohne Gentechnik sind als solche in der EU klar erkennbar, weil GVO als solche gekennzeichnet werden müssen. In der EU gilt das Vorsorgeprinzip: Firmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte unschädlich für Umwelt und Verbraucher sind. In den USA gilt: Alles ist erlaubt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dies gilt sowohl für Gentechnik als auch beispielsweise für die Fracking Technik bei der Erdölgewinnung.
Europa und die USA wollen die größte Freihandelszone der Welt schaffen. Das Abkommen soll neue Arbeitsplätze und mehr Wachstum bringen. Zur Debatte stehen grundlegende Vorschriften für die Produktsicherheit sowie Umwelt- und Verbraucherschutz.
Genau hier muss man die Initiative der EU Kommission für eine Änderung der Honigrichtlinie sehen: Solange Honig mit GVO als solcher gekennzeichnet werden muss, stellt dies ein Hindernis des zukünftigen Abkommens dar. Kritiker befürchten zu Recht, dass sich das angestrebte Abkommen als Türöffner für Gentechnik auf den Äckern der EU erweisen könnte.

samedi 11 janvier 2014

Neonikotinoide reduzieren Reproduktionserfolg bei Bestäubern

Rote Mauerbiene (Osmia bicornis)
Die Studie  "Sublethal neonicotinoid insecticide exposure reduces solitary bee reproductive success" von Christop Sandrock et al. vom Swiss Bee Research Centre, Agroscope Liebefeld-Posieux, zeigt den negativen Einfluss einer sublethalen Neonikotinoid Exposition auf den Reproduktionserfolg von Bestäubern. Untersucht wurde der Einfluss der Wirkstoffe Clothianidin und Thiametoxam auf die Rote Mauerbiene (Osmia bicornis).
Die Resultate sind beängstigend: Weniger fertiggestellte Brutnester, weniger Brutzellen in den Nestern, sowie eine erhöhte Larvensterblichkeit.
Alles in allem führte dies zu einem um fast 50% reduzierten Reproduktionserfolg exponierter Solitärbienen!

Ähnliche Ergebnisse lieferte die Studie "Neonicotinoid Pesticide Reduces Bumble Bee Colony Growth and Queen Production" aus dem Jahr 2012, von Penelope R. Whitehorn über Hummeln. Neonikotinoide führten hier zu einer reduzierten Lebensdauer der einzelnen Hummeln, kleineren Hummelpopulationen und zu einer geringeren Lebensdauer der Hummelköniginnen.

Bestäuber-Populationen sind weltweit rückläufig. Dies betrifft Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen.
Die Studien zeigen wie dringend notwendig ein neues Bewertungsmodell für die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden für alle Blüten bestäubenden Insekten her muss. Im bisher gültigen EU-Risikobewertungsmodell für Honigbienen wurden die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden bzw. das potenzielle Risiko für Larven kaum berücksichtigt.

Im Sommer 2013 veröffentlichte die EFSA neue Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden, welche diesen Risiken besser Rechnung tragen sollen.