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mercredi 13 avril 2016

Spritzmittel im Raps – Legale Vergiftung von Mensch und Tier!

Sobald ab Mitte April die ersten Blüten in den Rapsfeldern sichtbar werden, ist für mich (leider!) der Zeitpunkt gekommen die Pollenernte einzustellen. Zu gross ist das Risiko, dass eines der wertvollsten Produkte aus dem Bienenvolk mit Insektiziden und Fungiziden belastet würde.

Wie aus den von der Landwirtschaftskammer veröffentlichten Texten zur Pflanzenschutzberatung hervorgeht, werden auch dieses Jahr wieder für die sogenannte „nachhaltige Bekämpfung der Rapsschädlinge“ bis zu 5 Insektizidbehandlungen (darunter die Neonikotinoide Thiacloprid und Acetamiprid) empfohlen. Hinzu kommt dann noch – während der Vollblüte - eine prophylaktische Fungizidbehandlung.

Auch wenn die Beratung über den Rapsanbau von LIST und Landwirtschaftskammer sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat (regelmässige Hinweise auf den Bienenschutz), bleibt es bei der Tatsache, dass alle empfohlenen Insektizide unsere Bienen und andere Bestäuber mehr oder weniger stark schädigen. Die jedem Beratungstext beigefügte Fussnote („und beachten Sie die rechtlichen Schutzauflagen, insbesondere den Bienenschutz“) ist vielleicht gut gemeint, klingt aber eher nach vorauseilendem Ablass.
Für mich unverständlich ist die Tatsache, dass für Thiacloprid (sowie für Acetamiprid) weiterhin die Bienenschutzauflage „B4 - nicht bienengefährlich“ gilt. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gilt hinsichtlich der Wirkung auf Nutzorganismen die Kennzeichnung NN410: „Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen“. Trotzdem darf das Gift Thiacloprid ganz legal auf blühende Felder ausgebracht werden! Warum denken ASTA, LIST und Landwirtschaftskammer nicht vorbeugend und klassieren diese Mittel B1 oder zumindest B2?!

Dabei ist es wahrscheinlich unerheblich ob der Landwirt die Mittel kurz vor oder während der Blüte spritzt: Die Stiftung Ökotest schrieb 2014 über Thiacloprid: „Rückstände des problematischen Insektenvernichtungsmittels fanden sich in allen deutschen Honigen“. In Luxemburg dürfte die Situation kaum anders sein. Dies belegt auch eine Rückstandsanalyse von Rapshonig aus eigener Produktion von 2013, in welchem Thiacloprid (0,019 mg/kg) nachgewiesen wurde.

Die bedenklichen Rückstände im Honig weisen auf eine weitere Unzulänglichkeit hin: Die sogenannten „Wartezeiten“. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heisst es: „Die Wartezeiten sind zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der Ernte bzw. der frühestmöglichen Nutzung des Erntegutes einzuhalten; sie werden zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier festgelegt.“
Die Wartezeit für Thiacloprid beträgt 30 Tage, diejenige für Acetamiprid („Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt“) ist noch länger. Raps wird gegen Ende Juli gedroschen, also gut 3 Monate nach dem Anwenden der Insektizide. Den Frühjahrs- oder Rapshonig (also das Erntegut des Imkers) schleudern wir aber schon kurz nach der Rapsblüte, d.h. innerhalb der gesetzlich festgelegten Wartezeiten! Rapshonig wird also ganz legal vergiftet.

Weil Frühjahrshonig beim Kunden aber so beliebt ist, stecken viele Imker hier lieber den Kopf in den Sand als sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen!

Die Giftmischer von Bayer sind sich des Problems aber sehr wohl bewusst! Nicht von ungefähr hat das BVL (wohl auf Vorschlag der Firma Bayer…) eine Erhöhung der Rückstandshöchstmengen von Thiacloprid von 0,05 mg/kg auf 0,2 mg/kg bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beantragt.
Dabei hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Jahr 2015 vorgeschlagen, Thiacloprid als krebserregend (Kat.2) und reproduktionstoxisch (Kat.1b) einzustufen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) schreibt dazu: „Ein Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stufte Thiacloprid als stärker reproduktionstoxisch ein als ursprünglich angenommen. Das heißt, dieses Mittel ist nicht nur Gift für Bienen, sondern kann auch bei Menschen die Fortpflanzung beeinträchtigen. Bayer hat daraufhin am 21. August 2015 für acht seiner 19 Produkte für den Heim- und Gartenbereich die Zulassung widerrufen lassen.“
Thiacloprid-Produkte für die Landwirtschaft sind von dem Widerruf nicht betroffen.

Dazu passt ein Zitat vom Journalisten Jacques Kapp bezüglich der „Panama papers“, welches auch hier zutrifft: „Alles wat net explizit verbueden ass, ass erlabt. Moralesch Responsabilitéit spillt keng Roll.“

 Weitere Links zum Thema

samedi 11 janvier 2014

Neonikotinoide reduzieren Reproduktionserfolg bei Bestäubern

Rote Mauerbiene (Osmia bicornis)
Die Studie  "Sublethal neonicotinoid insecticide exposure reduces solitary bee reproductive success" von Christop Sandrock et al. vom Swiss Bee Research Centre, Agroscope Liebefeld-Posieux, zeigt den negativen Einfluss einer sublethalen Neonikotinoid Exposition auf den Reproduktionserfolg von Bestäubern. Untersucht wurde der Einfluss der Wirkstoffe Clothianidin und Thiametoxam auf die Rote Mauerbiene (Osmia bicornis).
Die Resultate sind beängstigend: Weniger fertiggestellte Brutnester, weniger Brutzellen in den Nestern, sowie eine erhöhte Larvensterblichkeit.
Alles in allem führte dies zu einem um fast 50% reduzierten Reproduktionserfolg exponierter Solitärbienen!

Ähnliche Ergebnisse lieferte die Studie "Neonicotinoid Pesticide Reduces Bumble Bee Colony Growth and Queen Production" aus dem Jahr 2012, von Penelope R. Whitehorn über Hummeln. Neonikotinoide führten hier zu einer reduzierten Lebensdauer der einzelnen Hummeln, kleineren Hummelpopulationen und zu einer geringeren Lebensdauer der Hummelköniginnen.

Bestäuber-Populationen sind weltweit rückläufig. Dies betrifft Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen.
Die Studien zeigen wie dringend notwendig ein neues Bewertungsmodell für die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden für alle Blüten bestäubenden Insekten her muss. Im bisher gültigen EU-Risikobewertungsmodell für Honigbienen wurden die Risiken einer chronischen oder wiederholten Exposition gegenüber Pestiziden bzw. das potenzielle Risiko für Larven kaum berücksichtigt.

Im Sommer 2013 veröffentlichte die EFSA neue Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden, welche diesen Risiken besser Rechnung tragen sollen.

mercredi 25 décembre 2013

EFSA / Néonicotinoïdes: Après les abeilles, l'homme?

L'EFSA a remis un avis après examen d'une étude relative à la neurotoxicité développementale (NTD) de deux néonicotinoïdes.
La neurotoxicité développementale est tout effet nocif sur la chimie, la structure ou le fonctionnement du système nerveux dû à une influence chimique ou physique s’exerçant au stade du développement, c’est-à-dire chez un fœtus ou un jeune enfant.

Selon l'EFSA les molécules acétamipride et imidaclopride peuvent notamment
  • endommager le système nerveux humain en développement, en particulier le cerveau,
  • affecter de façon défavorable le développement des neurones et des structures cérébrales associées à des fonctions telles que l'apprentissage et la mémoire,
  • présentent tous deux des signes de potentiel de neurotoxicité développementale

L’EFSA recommande que des critères clairs et cohérents soient établis pour rendre obligatoire la soumission d’études sur la neurotoxicité développementale dans le cadre du processus d’autorisation dans l’UE.

La Commission européenne a fait cette demande après la récente publication d’un article scientifique de Kimura et Kuroda. Lien vers l'article sur PLOS ONE: http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0032432

Texte complet de l'avis sur le site de l'EFSA http://www.efsa.europa.eu/fr/press/news/131217.htm

jeudi 1 août 2013

Pestizide und Bienen: EFSA legt neue Leitlinien vor

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat Leitlinien für die Bewertung potenzieller Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch den Einsatz von Pestiziden veröffentlicht. Dem Schutz der Bienen wird dabei vermehrt Rechnung getragen.

BEE LIFE, eine Vereinigungeuropäischer Imkerverbände, begrüsst ausdrücklich die Arbeit der EFSA und die neuen Vorschläge, weist aber zugleich auf einige Schwachstellen hin: So steht im EFSA Dokument z.B. geschrieben, dass eine 7 prozentige Abnahme der Stärke eines Bienenvolks in Folge eines Kontakts mit Pestiziden, hinnehmbar sein soll.

Für Imker ist dies absolut nicht akzeptabel! Würde ein Bauer eine 7 prozentige Gewichtseinbusse einer Kuh, in Folge einer Pestizid-Applikation, hinnehmen?!


lundi 26 novembre 2012

Luxemburg missachtet seine EU-Verpflichtungen in Sachen Pestizide

Unzureichende Gesetzgebung und fehlender Aktionsplan „Pestizide“ - Gefährdung von Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit

https://drive.google.com/file/d/0B6cdMeRU0PGpSlRjQi1fbFhkNnc/edit?usp=sharing
Am 26. November 2012 stellten der Mouvement Ecologique und der „Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht“ das vorliegende Dokument vor.
Der 26. November 2012 hat in Sachen "Pestizide" in der Tat Symbolcharakter! Denn am 26ten November 2011 hätte Luxemburg die sogenannte „EU-Pestizid-
Direktive“ umsetzen müssen, was leider (bis dato) nicht erfolgte. Und am 26ten November 2012 wäre die Luxemburger Regierung im allgemeinen - und vor allem das Landwirtschaftsministerium, aber auch das Nachhaltigkeits- und Innenministerium - gemäß dieser Direktive gehalten gewesen, einen „Nationalen
Aktionsplan Pestizide“ vorzulegen. Auch das erfolgte nicht!

samedi 6 octobre 2012

Pestizide schädigen die Bienen

Die „European Food Safety Authority“ (EFSA - www.efsa.europa.eu) hat Mitte September eine Studie der englischen Behörde „Food and Environment Research Agency“ (FERA) publiziert, um die Öffentlichkeit über die Einflüsse der Insektizide und anderer Faktoren auf die Honigbiene zu informieren. Der Bericht der FERA stützt sich dabei auf Forschungsergebnisse aus knapp 360 wissenschaftlichen Studien. Einige Studien bezogen sich neben der Honigbiene auch auf Hummeln und Wildbienen, die neben der Biene eine bedeutende Rolle bei der Bestäubung und beim Erhalt der Biodiversität spielen. Im Vordergrund standen die Fragen: Auf welche Weise kommen Bienen mit Pestiziden in Kontakt? Welche Auswirkungen haben Mischungen von verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen? Gib es Wechselwirkungen zwischen Pestiziden und Krankheiten (z.B. Nosema) für die Biene?

Die Ergebnisse sind ernüchternd. Zur Untersuchung der unterschiedlichen Eintragungswege, durch die unsere Bienen mit Insektiziden in Kontakt kommen können, lagen 148 wissenschaftliche Studien vor. Neben der „klassischen“ Feldspritzung, wurden dabei ausdrücklich Ausstäubung durch die Beizmittel bei der Saat und die Anreicherung von Insektiziden in so genannten Guttationstropfen an den jungen Pflanzen genannt. Eine Gefahr geht dabei insbesondere für die Nektar-Sammlerinnen im Bienenvolk aus, die direkt mit den Wirkstoffen in Kontakt geraten.

Insgesamt 103 Forschungsstudien beschäftigten sich mit dem Einfluss von Mischungen verschiedener Pflanzenschutzmitteln auf Bienen, z.B. aus Insektiziden und Fungiziden. Es konnten Beweise gefunden werden, dass Fungizide aus der Gruppe der Demethylierungs-Inhibitoren (z.B. Azole) eine negative Auswirkung auf die Stoffwechselaktvität der Biene haben. Dabei sind sowohl die Konzentration, als auch die Dauerhaftigkeit und der Zeitpunkt der Fungizid-Applikation ausschlaggebend.

Als besonders alarmierend muss gewertet werden, dass Pflanzenschutzmittel die Anfälligkeit der Honigbiene gegenüber Krankheiten fördern. In den dazu vorliegenden 112 Studien wurde als Beispiel immer wieder die Erkrankung Nosemose (hervorgerufen durch den Einzeller Nosema cereanae) genannt, die bei Bienen Durchfall und bei der Königin eine Verminderung der Eiablage bewirken.

Es muss betont werden, dass die meisten Studien auf Laborexperimenten beruhen. Versuche im Freiland sind extrem schwierig aufgrund des offenen Geländes (Bienen fliegen dahin wo sie wollen) und auch aus ethischen Gründen (Freisetzung von Krankheitserregern, gezielte massive Applikation vonPestiziden). Dennoch kann anhand der Vielzahl wissenschaftlicher Ergebnisse ein negativer Einfluss der Insektizide nicht mehr geleugnet werden.

Schon am 23. Mai 2012 hat die EFSA eine Auswertung von wissenschaftlichen Erkenntnissen über Pestizide und Bienengesundheit veröffentlicht. In dem Gutachten wurden zwei gesonderte Bewertungsmodelle im Rahmen des amtlichen Zulassungsverfahrens vorgeschlagen: eines für Honigbienen sowie eines für Hummeln und Solitärbienen. In der Anfangsphase wird die Einbeziehung von Toxizitätstests empfohlen, bei der erwachsenen Bienen sowie Larven über einen Zeitraum von sieben bis zehn Tagen dem zu testenden Wirkstoff ausgesetzt werden. Dass beide Lebensstadien mehr als einem Tag einem Wirkstoff ausgesetzt sein können (z.B. über Guttationstropfen) wurde bisher das von Standardtests nicht erfasst.
Die EFSA-Sachverständigen für Pestizide empfehlen ferner, die bestehenden Verfahren für Untersuchungen im Labor, Halbfreiland (Käfige, Tunnel und Zelte) und Freiland zu verbessern. Verschiedene Expositionswege (intermittierende und anhaltende Exposition erwachsener Bienen, Exposition durch Inhalation und Exposition von Larven) werden derzeit in Laborversuchen nicht bewertet, und auch die Auswirkungen subletaler Pestizid-Dosen werden nicht vollständig erfasst.

Die EFSA bestätigt also, dass mit den aktuellen Testverfahren chronische Vergiftungen von Bienen durch Saatgutbeizen mit Neonikotinoiden gar nicht erfasst werden können! Dies ist ein Grund weshalb die Imkerverbände ein Verbot der Neonikotinoiden fordern.
Am 20. September.2012 hat die EFSA eine öffentliche Konsultation über ihrem Leitlinienentwurf zur Bewertung der von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken für Bienen gestartet. In den Leitlinien wird ein mehrstufiger Risikobewertungsansatz unter Freiland- und Halbfreilandbedingungen vorgeschlagen, wobei jede Stufe den erforderlichen Schutz der Bienen gewährleistet. Alle Interessenträger und sonstigen interessierten Kreise sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen zu den Leitlinien im Rahmen einer öffentlichen Online-Konsultation bis zum 25. Oktober 2012 einzureichen.

Auf dem 87. Imkerkongress in Echternach hatten die 6 Präsidenten der Imkerverbände aus Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Südtirol und Deutschland in einer gemeinsamen Resolution das Verbot der Neonikotinoide in der Landwirtschaft gefordert. Die verschiedenen Dokumente unterstützen durch wissenschaftliche Daten ein Verbot dieser insektiziden Wirkstoffe.


Quellen:
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120523a.htm
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120914.htm
http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120920.htm

dimanche 1 juillet 2012

EFSA / Pestizide und Bienengesundheit

Kommentar zu einer Pressemeldung der EFSA (Mai 2012)

"Die EFSA hat eine Auswertung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den von Pestiziden ausgehenden Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen veröffentlicht. Auf Grundlage dieser wichtigen Arbeit können spezifische Leitlinien für die Bewertung möglicher Risiken entwickelt werden, die sich aus dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Bienen ergeben. Die Leitlinien werden aktuelle Empfehlungen für alle enthalten, die sich mit der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihrer Wirkstoffe befassen, einschließlich der Industrie und Behörden."
Kompletter Text der Pressmeldung unter http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/120523a.htm

Hier wird also endlich schwarz auf weiß zugegeben, dass die aktuellen Testverfahren chronische Vergiftungen, z.B. durch Neonikotinoide Saatgutbeizen, gar nicht erfassen können!

Seit jeher bestimmen die Hersteller der Pestizide selber die Testverfahren: sie delegieren ihre eigenen Leute in die Expertengruppen, welche die Testverfahren festlegen. Das ganze Zulassungsverfahren liegt also in den Händen der Industrie.
Seit 30 Jahren wird nur die akute Toxizität der Pestizide auf Bienen untersucht: Bienen werden Spritzmittel ausgesetzt und es wird untersucht ob die Bienen überleben oder nicht. Je nachdem werden die Mittel dann B1 (tödlich giftig), B2, B3 oder B4 (nicht giftig) eingestuft.
Anfang der 90er Jahre kommen die ersten Neonikotinoiden Saatgutbeizen zur Anwendung. Die Industrie weiß von Anfang an über die möglichen chronischen Vergiftungen Bescheid. Trotzdem werden weiter Testverfahren angewandt, welche chronischen Vergiftungen überhaupt nicht aufzeigen können!
Jetzt empfiehlt die EFSA längere Tests um die chronische Toxizität zu erfassen. Unnötig zu sagen, dass noch Jahre vergehen werden bis bessere Testverfahren auf dem Tisch liegen werden. Weitere Jahre werden vergehen bis die ersten Pestizide auf den Markt kommen werden, welche diese verbesserten Tests bestanden haben werden.

Die einzig richtige Konsequenz für die politisch Verantwortlichen wäre es die Zulassungen aller Neonikotinoiden Saatgutbeizen unverzüglich auszusetzen, solange die chronischen Vergiftungen der Bienenvölker nicht hinreichend untersucht sind!
  • ALLE wissen, dass die Testverfahren unzureichend sind.
  • ALLE sehen und beklagen den dramatischen, weltweiten Rückgang der Populationen von Bienen, Hummeln und anderen Bestäubern.
  • KEINER traut sich den Giftmischern von BAYER, BASF, SYNGENTA usw. einen Riegel vorzuschieben!