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mardi 11 février 2014

EU will Gentechnik im Honig verbergen

Nach EU Recht muss Honig, welcher gentechnisch veränderte Pollen enthält, als solcher gekennzeichnet werden. EU Kommission und Parlament wollen diese Kennzeichnungspflicht nun aufheben und GVO Rückstände im Honig verbergen. Diese Entscheidung nimmt Verbrauchern die Wahlfreiheit beim Einkauf von Honig und den Imkern die Möglichkeit sich gegen AgroGentechnik zu wehren. Ist die neue Honigrichtlinie Teil des Freihandelsabkommen zwischen EU und USA?


Konsumenten und Imker wollen keine GVO im Honig

Die meisten europäischen Konsumenten stehen der Gentechnik in der Landwirtschaft sehr skeptisch gegenüber. Die EU Verordnung 1829/2003 regelt deshalb die Etikettierung von Lebensmitteln, welche gentechnisch veränderte Produkte enthalten. Laut dieser Verordnung müssen Lebensmittel, welche mehr als 0,9% gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, dementsprechend gekennzeichnet werden.
DNA befindet sich allerdings keine im Honig, sondern nur in den Pollenkörnern, welche natürlicherweise im Honig enthalten sind. Weil der Gesamtanteil des Pollens im Honig praktisch immer weniger als 0,9% der Gesamtmasse ausmacht, bräuchte Honig eigentlich nie gekennzeichnet zu werden, auch wenn Pollen von GVO Pflanzen im Honig vorhanden wären. Ganz geklärt war die Kennzeichnungspflicht für Honig mit GVO Pollen eigentlich nicht. Denn laut EU Verordnung brauchen Eier, Milch und Fleisch von Tieren, die mit GVOs gefüttert wurden, nicht als solche gekennzeichnet zu werden.
Gerade Honig hat beim Verbraucher einen hohen Stellwert und gilt seit jeher als Inbegriff eines natürlichen und gesunden Lebensmittels. Wegen der Unklarheit bei der Kennzeichnungspflicht will bisher die europäische Lebensmittelindustrie keinen mit GVO verunreinigten Honig verarbeiten und vermarkten. Aus diesem Grund ist der europäische Markt den kanadischen Imkern ganz verloren gegangen: GVO Anbau ist in Kanada seit längerem erlaubt. Als Konsequenz davon enthalten mittlerweile über 50% aller kanadischen Honige Pollen von GVO-Pflanzen, hauptsächlich Raps.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 6. September 2011, steht der Honig im Rampenlicht. Geklagt hatte ein bayrischer Hobbyimker gegen die Bayerische Versuchsanstalt für Landwirtschaft, welche zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais MON810 der Marke Monsanto anbaute. Der EUGH hat Pollen als Zutat und nicht als natürlichen Bestandteil von Honig eingestuft. In Folge dessen müssen Produkte wie Honig als „Lebensmittel, die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden“ gekennzeichnet werden, sobald geringste Spuren von GVO darin festgestellt würden. Der EuGH folgt damit der Auffassung der klagenden Imker.
Durch die Verunreinigung von Honig und anderen Bienenprodukten durch GVO würden die Imker ihres Marktes beraubt. Sie wären außerdem gezwungen ihre Honige auf GVO-Verunreinigungen hin untersuchen zu lassen. Auf Grund der Struktur der Imkerei (viele Bienenstandorte und mehrfache Schleuderung des Honigs) wären die Analysekosten für die Imker unbezahlbar.
Die Imker würden zu den Leidtragenden der Folgen der Einführung von GVO Kulturen. Die daraus entstehenden Kosten werden denjenigen aufgebürdet, die weder Hersteller noch Nutzer der Agro-Gentechnik sind.

Imkerverbände nicht einer Meinung

Der Lëtzebuerger Landesverband fir Beienzuucht und andere europäische Imkerverbände wollen die Kennzeichnungspflicht von GVO im Honig beibehalten. Die Gesetzgebung über Gentechnik in Futter- und Lebensmitteln basiert auf dem Prinzip der Wahlfreiheit des Konsumenten. Die neue Honigrichtlinie wird dem Konsumenten diese Wahlfreiheit nehmen.
Andere Verbände, wie z.B. der französische Verband der Berufsimker SPMF, wollen keine GVO Etikettierung. Grössere Berufsimkerbetriebe arbeiten oft auch als sogenannte Abfüllbetriebe, d.h. sie kaufen in- und ausländischen Honig auf und vermarkten diesen. Durch die Kennzeichnungspflicht von GVO Pollen im Honig müssen diese Betriebe alle (importierten) Honig auf GVO Rückstände hin untersuchen. Dies verursacht natürlich grössere Kosten für die Analysen. Deshalb wollen diese Betriebe verständlicherweise keine Kennzeichnungspflicht.

Pollen eine „Zutat“ von Honig?

In der Urteilsfindung definiert der EUGH Pollen als „Zutat“ im Honig: „Pollen sind feste Partikel, die bei der Honiggewinnung aufgenommen werden, was zum Teil auf die Bienen und hauptsächlich auf das vom Imker vorgenommene Zentrifugieren zurückzuführen ist. (…) In diesem Zusammenhang ist Pollen (…) als Stoff anzusehen, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird (…). Er ist daher auch als „Zutat“ (…) einzustufen.“
Die allgemeine Einstufung von Pollen als Zutat ist aber fachlich falsch: Ein Bienenvolk hat einen Aktionsradius von 3-5 km, was einer Fläche von 30-80 km2 entspricht. Die Bienen sammeln in diesem Gebiet Nektar, Pollen und Harze und sorgen beim Flug von Blüte zu Blüte für die Bestäubung einer Vielzahl von Wild- und Nutzpflanzen. Der allermeiste Pollen gelangt durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen in den Honig. In geringem Masse können auch Pollen von Windbestäubern (z.B. Pappeln) sich im Honig wiederfinden, in Folge der Luftzirkulation im Innern des Bienenstocks. Beim Schleudern von Honig durch den Imker können weitere Pollenkörner, welche sich eventuell auf den Waben befinden, in den Honig gelangen. Allein deshalb den Pollen allgemein als „Zutat“ einzustufen ist an den Haaren herbeigezogen.
Pollen ist deshalb mit Sicherheit ein natürlicher Bestandteil von Honig. Honig ist ein landwirtschaftliches Primärprodukt, ähnlich wie Früchte, Gemüse oder Weizen. Wie andere mikroskopischen Substanzen (Propolis, Wachs, Arome, organische Säuren usw) ist Pollen ein Bestandteil des natürlichen Herstellungsprozesses vom Honig durch die Bienen.
Wie verhält es sich aber mit GVO Pollen?

Das Urteil des EUGH schützt Verbraucher und Imker

Im Urteil wird der EUGH aber präziser und erkennt für Recht „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der genetisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, (…) Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die (…) Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden“, (…) darstellen.“
Das Urteil des EUGH ändert im Wesentlichen die Kennzeichnungspflicht von Honig. Pollen gilt jetzt als Zutat von Honig. Die EU Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel verlangt, dass wenn eine Zutat eines Lebensmittels mehr als 0,9% Anteile von GVO enthält, das Lebensmittel als genetisch verändertes Lebensmittel gekennzeichnet werden muss.
Im Sinne der Imker bewahrt das Urteil des EUGH den Honig indirekt vor möglichen Verunreinigungen mit GVO Pollen. Jeglicher Anbau von GVO Kulturen würde für Landwirte, Saatguthändler und letztendlich für Saatgutfirmen wie MONSANTO ein großes finanzielles Risiko darstellen. Sie würden sich nämlich Klagen von Imkern aussetzen, deren mit GVO verunreinigter und derart gekennzeichneter Honig nicht verkehrsfähig wäre.
Für die Imker bedeutet das Urteil des EUGH also die Anerkennung ihrer grundlegenden Forderungen: Null-Toleranz bei den Koexistenzregeln in Bezug zu einer GVO Landwirtschaft und die Wahlfreiheit für die Kunden.
Als logische Konsequenz dieses Urteil hätten die EU Mitgliedsstaaten strenge Regeln erlassen müssen um die Imkerei und die Bienenprodukte vor gentechnisch veränderten Kulturen wirksam zu schützen. Diese Koexistenzregeln müssten also zwischen den landwirtschaftlichen GVO Kulturen und Bienenvölkern Distanzen von mindestens 10km festschreiben. Dies bedeutet ein praktisches Anbauverbot von GVO Kulturen.
Aber: Die Imker und ihre Bienen stehen direkt der Ausbreitung der gentechnisch veränderten Landwirtschaft im Weg! Und diese Tatsache ist ein Dorn im Auge der Gentechnik-Lobby!

EU Kommission und Parlament beugen sich der Lobby der Gentechnik-Befürworter und wollen GVO im Honig verbergen

Die EU Kommission hat jetzt einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Honig-Richtlinie vorgelegt. (Die aktuelle Richtlinie wurde in Luxemburger Recht umgesetzt durch das Règlement grand-ducal du 7 juillet 2003 relatif au miel). Mit dieser Änderung soll Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig definiert werden. Das Urteil des EUGH würde so keinen Bestand mehr haben und Honig mit GVO Pollen bräuchte in keinem Fall mehr gekennzeichnet zu werden.
Der wahre Grund für diesen Gesetzesvorschlag liegt allerdings auf der Hand: Wohlwissend, dass eine Koexistenz mit landwirtschaftlichen GVO Kulturen wegen der Imker und ihrer Bienen unmöglich ist, wird alles getan um den Honig aus der Diskussion über die landwirtschaftliche Gentechnik herauszuhalten. Die neue Honigrichtlinie könnte so zur Folge haben, dass Verbraucher in Zukunft nicht mehr erfahren, ob Honig Pollen oder Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Kanadischer GVO-Rapshonig bräuchte nicht als solcher gekennzeichnet zu werden.
Der Änderungsvorschlag wurde am 15. Januar 2014 auch vom EU Parlament in erster Lesung gutgeheißen und soll noch vor Ende der aktuellen europäischen Legislaturperiode (April 2014) vom Europäischen Rat gestimmt werden.

Honigrichtlinie Teil des Freihandelsabkommen zwischen EU und USA?

Futter- und Lebensmittel ohne Gentechnik sind als solche in der EU klar erkennbar, weil GVO als solche gekennzeichnet werden müssen. In der EU gilt das Vorsorgeprinzip: Firmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte unschädlich für Umwelt und Verbraucher sind. In den USA gilt: Alles ist erlaubt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dies gilt sowohl für Gentechnik als auch beispielsweise für die Fracking Technik bei der Erdölgewinnung.
Europa und die USA wollen die größte Freihandelszone der Welt schaffen. Das Abkommen soll neue Arbeitsplätze und mehr Wachstum bringen. Zur Debatte stehen grundlegende Vorschriften für die Produktsicherheit sowie Umwelt- und Verbraucherschutz.
Genau hier muss man die Initiative der EU Kommission für eine Änderung der Honigrichtlinie sehen: Solange Honig mit GVO als solcher gekennzeichnet werden muss, stellt dies ein Hindernis des zukünftigen Abkommens dar. Kritiker befürchten zu Recht, dass sich das angestrebte Abkommen als Türöffner für Gentechnik auf den Äckern der EU erweisen könnte.

samedi 1 janvier 2011

Superorganismus Bienenvolk

Immer öfter wird bei Bienen der Begriff „Superorganismus“ gebraucht

Ein sogenannter Superorganismus ist ein aus vielen Individuen zusammengesetzter Organismus, in diesem Fall zwischen 10.000 und 40.000 Bienen.

Bienen auf einer Wabe

Charakteristisch ist die hoch spezialisierte Arbeitsteilung. Im Laufe ihres z.T. kurzen Lebens üben die Arbeiterbienen die verschiedensten Tätigkeiten aus: Kundschaften, Tanzen, Trommeln, Bestäuben, Sammeln, Verarbeiten, Heizen, Kühlen, Putzen, Füttern, Bauen und Bewachen.
Die Lebensweise eine Bienenkolonie bedeutet aber auch auf engstem Raum tausende Bienen, Eier und Larven, sowie grosse Mengen an Nahrungsvorräten, alles zusammen bei einer Temperatur von ungefähr 35°C. Diese Bedingungen bieten Krankheitserregern und Parasiten eigentlich ideale Angriffsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass die einzelne Biene, mit wenigen Genen für angeborene Immunität, ein sehr schwaches Immunsystem hat. Einzeln betrachtet ist eine Biene 10x anfälliger als eine Stubenfliege!
Und trotzdem sind Bienen seit über 40 Millionen Jahren äußerst erfolgreich!

Blick von oben auf ein Bienenvolk

Eine Erklärung hierzu liefert die Verhaltensbiologie der Bienen: Honigbienen bauen ihre Nester in schützenden Hohlräumen. Im Inneren des Bienenstocks achten die Bienen penibel auf Hygiene: Jede einzelne Wabenzelle wird nach jedem Gebrauch geputzt, tote Larven und Bienen werden aus dem Stock heraus transportiert. Mit  Propolis, einer klebrigen Wachs- und Harzhaltigen Substanz, „tapezieren“ die Bienen das Innere ihrer Beute.
Als Rohstoff für Propolis sammeln die Bienen Harze von Knospen, Früchten und Blättern. Angereichert mit Speichelsekret enthält die fertige Propolis im wesentlichen Harz, Wachs, ätherische Öle und Pollen. Ihre überragende Wichtigkeit für das Bienenvolk kommt daher, dass die fertige Substanz sowohl eine anti-bakterielle als auch eine anti-fungizide Wirkung hat.

Produkte aus dem Bienenvolk

Auch der Mensch schätzt und nutzt Propolis und andere Bienenprodukte seit Jahrtausenden:
Propolis wird oft in Produkten für die Körperpflege (Cremes, Zahnpasta, Seifen…) sowie in Salben für Wundbehandlung eingesetzt.
Bienenwachs, von den Bienen selbst aus Drüsen zwischen den Hinterleibsegmenten hergestellt, findet oft Verwendung in Cremes, Salben und anderen Kosmetikprodukten.
Frisch gebaute Wabe aus Bienenwachs

Pollen nutzen die Bienen als eiweißreiche Nahrung für Bienenlarven. Pollen enthält Eiweiß, Fett Kohlenhydrate und Fermente. Ein Bienenvolk verbraucht davon 10-40 kg im Jahr. Für den Menschen ist Pollen als Nahrungsergänzungsmittel interessant.
Biene beim Pollensammeln

Viel Beachtung findet auch Gelée royale, eine Substanz bestehend aus Kohlenhydraten, Eiweißen, Vitaminen und vielen Spurenelementen, welche junge Bienen aus ihren Futtersaftdrüsen herstellen und mit derer die Königin ein Leben lang gefüttert wird.
Bienengift, eine komplexe Mischung aus Proteinen, eingesetzt zur Verteidigung der Bienenkolonie, ist seit langem Bestandteil von Präparaten gegen Rheuma, Ischias, Hexenschuss, Sportverletzungen und Kälteschäden.

Das bekannteste Produkt der Bienen ist natürlich der Honig

Biene beim Sammeln von Nektar

Als Rohstoffe zur Honigerzeugung gibt es einerseits den Nektar von Blüten, ein zuckerhaltiges (hauptsächlich Saccharose, Glucose und Fructose) Ausscheidungsprodukt pflanzlicher Drüsen. Für die Bienen ist Nektar Lockstoff und Belohnung zugleich für die Bestäubungsleistung an den Blüten.
Neben Nektar sammeln die Bienen aber auch Honigtau, ein ebenfalls stark zuckerhaltiges Ausscheidungsprodukt pflanzensaugender Insekten. Bienen nutzen diese Rohstoffquelle genauso wie ihre Verwandten, die Ameisen.
Im Honigmagen transportieren die Bienen den Nektar oder Honigtau zurück zum Bienenstock. Im Innern des Bienenstocks werden die Rohstoffe dann zu Honig verarbeitet: Die Bienen geben dabei den Mageninhalt an andere Bienen weiter. Bei diesem Prozess wird der zuckerhaltigen Lösung Wasser entzogen und körpereigene Enzyme beigemengt.
Biene beim Verarbeiten des Honigs im Bienenstock – (c) Eric Tourneret

Anschliessend lagern die Bienen den halbfertigen Honig in die Wabenzellen. Durch die trockene Luft im Innern des Bienenstocks wird dem Honig weiter Wasser entzogen, bis der Honig einen Wassergehalt von ungefähr 17,2% erreicht hat. Dann verschliessen die Bienen die Wabenzellen mit einem Wachsdeckel. Für den Imker ist dies allgemein das Zeichen, dass der Honig reif ist um geerntet zu werden.
Entdeckeln einer Honigwabe

Honig ist ein 100% natürliches Lebensmittel, ohne zusätzliche Verarbeitung und mit vielen wertvollen Inhaltsstoffen. So enthält Honig z.B. alle 8 essentiellen Aminosäuren! Nicht der einzelne Inhaltstoff ist beim Honig wichtig, sondern vielmehr die Vielfalt und das Zusammenwirken aller Inhaltsstoffe.

Honigbienen sind effiziente Bestäuber

… aber sie sind nicht allein! So wurden in Luxemburg bisher über 400 Wildbienenarten nachgewiesen. Unter den Bestäubern nehmen die Bienen eine spezielle Stellung ein, welche  für die Pflanzen von grosser Wichtigkeit ist: Anders als viele andere Bestäuber sind die Bienen „blütenstet“: Einmal herausgefunden wo eine ergiebige Pollen- oder Nektarquelle zu finden ist, wird die einzelne Biene immer wieder Blüten derselben Blütenart besuchen, solange diese Futterquelle ergiebig genug ist.

Für die Pflanzen bedeutet dies eine sehr effektive Art der Bestäubung, weshalb Bienen für die Bestäubung von landwirtschaftlichen Kulturen so hervorragend geeignet sind. Weltweit sind 80% aller Blütenpflanzen von der Bestäubung durch Insekten abhängig. In Europa sind die Erträge von 80% aller landwirtschaftlichen Kulturen direkt abhängig von der Bestäubung von Insekten, hauptsächlich von Bienen.
Bienenstand

Wirtschaftlich gesehen ist die Honigbiene in Europa, nach Rind und Schwein, das dritt wichtigste Nutztier.

Bienen und Landwirtschaft

Mit einer Anbaufläche von über 5.000 Hektar ist Raps ist eine bedeutende Nutzpflanze im Ackerbau Luxemburgs. Für die Honigbienen ist die Rapsblüte (etwa Ende April – Ende Mai) eine wichtige Trachtquelle. Milde Frühjahrshonige mit hohem Rapsanteil erfreuen sich einer grossen Beliebtheit.
Biene auf Rapsblüte - (c) Franco Limosani

Auch der Raps profitiert vom Bienenbesuch. Obwohl Windbestäubung im Prinzip für den Raps ausreicht, kann neben einzelnen Ertragsgrößen (Tausendkorngewicht, die Zahl der Samen pro Schote) auch der Gesamtertrag durch die Honigbiene gesteigert werden. Momentan gehen Experten davon aus, dass ein Bienenvolk pro Hektar Raps etwa einen Mehrertrag von 4 Dezitonnen pro Hektar bedeutet.
Weil Raps anfällig für Schädlinge ist und deshalb mehrmals mit Pestiziden behandelt werden muss, könne Rapskulturen aber auch ein Risiko für Honig- und Wildbienen darstellen. Den Imkern hierzulande ist also sehr daran gelegen, dass den Ratschlägen, welche das CRP Gabriel Lippmann im Rahmen des Projektes SENTINELLE über die Landwirtschaftskammer herausgibt, Folge geleistet wird.

Bedenklich ist der Verlust an Biodiversität den man vielerorts feststellen kann. Die immer größere Ausdehnung der Maisfelder (hauptsächlich wegen der Biogasanlagen) bereitet den Imkern Sorgen. Regionen mit ausgedehnten Maisfeldern sind für Bienen und andere Insekten uninteressant. Hinzu kommt dass, wenn gebeiztes Saatgut verwendet wird, die Maiskulturen wiederum ein hohes Risko für Bienen und  andere Bestäuber darstellen können, so geschehen 2008 in Süddeutschland, wo 15.000 Bienenvölker bei der Maisaussaat vergiftet wurden. Deshalb sprechen sich die europäischen Imkerverbände für bessere Prozeduren für die Risikoeinschätzung bei der Zulassung von Pestiziden aus.
Blumenwiese – (c) Jacques Pir

Bienen brauchen von März bis Oktober blühende Landschaften um ihren Bedarf an Pollen und Nektar zu decken. Sie sorgen dabei für  die Bestäubung von Wildpflanzen und landwirtschaftlichen Kulturen. Die Imker wären froh wenn die Programme Ackerrandstreifen vermehrt genutzt würden.

Bienensterben

Auf allen Kontinenten beklagen die Imker immer öfter überdurchschnittlich hohe Bienenverluste. Lange Zeit hat man sich die Frage gestellt ob dieses Phänomen auch bei den Wildbienen (Solitärbienen) festzustellen ist. Seit einigen Jahren sind sich die Wissenschaftler aber einig, dass auch die Populationen der Wildbienen signifikant rückläufig sind. Die Gründe des Rückgangs der Bestäuber sind einerseits Krankheiten und Parasiten, Hauptursache sind aber die Pestizide, welche den Bienen arg zusetzen, eben weil die Bienen ein sehr schwaches Abwehrsystem haben. Der Rückgang der bestäubenden Insekten ist eine der Hauptbedrohungen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Honig Vielfalt und Qualität

Gerade die Vielfalt ist beim Honig so interessant. Abhängig von Standort, Jahreszeit, Wetter und sogar vom einzelnen Bienenvolk ist es immer wieder faszinierend festzustellen wie verschieden die Honige in Farbe, Konsistenz, Geruch und Geschmack sein können.


Die Kristallisation ist beim Honig ein natürlicher Vorgang. Je nachdem wie hoch der Anteil von Glucose im Honig ist, kristallisiert er schneller (z.B. Rapshonig) oder langsamer. Honige mit einem sehr geringen Anteil an Glucose (z..B. Akazie, Tanne) bleiben flüssig. Weil wir in Luxemburg keine ausgedehnten Waldgebiete mit Akazien oder Tannenbeständen haben, kristallisieren im Prinzip alle einheimischen Honige.

Auf allen Kontinenten wird guter Honig produziert. Leider ist es aber oft so, dass unsere Geschäfte nur sehr selten gute ausländische Honige anbieten. Meistens wird nur minderwertige, verschnittene Ware angeboten, wobei oft irreführende Bezeichnungen verwendet werden, wie „Kalt geschleudert“, „Bienenhonig“, „Imkerhonig“ oder „Imkerauslese“. Weiter nutzt die Lebensmittelindustrie die Gesetzgebung aus, die es ihnen ermöglicht Mischungen von Honigen anzubieten. Auch hier wird dem Konsumenten ein Naturbelassenes Produkt vorgetäuscht, denn wer liest schon die kleingedruckten Hinweise wie „Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern“?
Honigglas mit Marque Nationale Etikette

Die Luxemburger Imker sind froh mit der Marque Nationale ein hervorragendes Instrument zu haben, durch dessen Kontrollen von Schleuder- und Lagerraum, den Laboranalysen und der organoleptischen Prüfung die Qualität des luxemburgischen Honigs stetig verbessert wird.

Deshalb gilt: „Honig kann man importieren, nicht aber die Bestäubung!